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  • Ein langer, schwerer Kampf endet mit einem Sieg!
    Der Wachtturm 2011 | 15. Juli
    • „ZU EINEM ZEUGNIS“

      Um klarzustellen, dass das Moskauer Verbot rechtswidrig ist, riefen unsere Anwälte im Dezember 2004 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. (Siehe Kasten „Ein russisches Urteil in Frankreich vor Gericht — warum?“ auf Seite 6.) Nach sechs Jahren, am 10. Juni 2010, fällte das Gericht dann ein einstimmiges Urteil zu unseren Gunsten. Die Richter befassten sich mit allen gegen Jehovas Zeugen erhobenen Beschuldigungen und wiesen sie sämtlich als völlig haltlos zurück.e Darüber hinaus stellten sie fest, dass ihre Entscheidung rechtsverbindlich sei und Russland nun Schritte unternehmen müsse, „der vom Gericht festgestellten Rechtsverletzung ein Ende zu machen und für deren Folgen so weit wie möglich Wiedergutmachung zu leisten“. (Siehe Kasten „Das Gerichtsurteil“ auf Seite 8.)

      Die unzweideutig formulierten Schlussfolgerungen des Gerichts, wonach die Tätigkeit von Jehovas Zeugen den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention genießt, sind nicht nur für Russland bindend, sondern für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarats. Darüber hinaus wird dieses Urteil wegen der umfassenden rechtlichen Analyse des Sachverhalts und der daraus resultierenden Tragweite sogar für Rechtswissenschaftler, Richter, Gesetzgeber und Menschenrechtsexperten weltweit von Interesse sein. In seiner Begründung bezieht sich das Gericht nämlich nicht nur auf acht frühere eigene Entscheidungen zugunsten von Jehovas Zeugen, sondern auch auf neun vorausgegangene Urteile, bei denen sie vor den höchsten Gerichten von Argentinien, Großbritannien, Japan, Kanada, Russland, Spanien, Südafrika und den USA erfolgreich waren. Dank dieser Urteilssammlung und der unanfechtbaren Argumentation, mit der das Gericht die Vorwürfe der Moskauer Staatsanwaltschaft widerlegte, haben Jehovas Zeugen weltweit ein mächtiges Instrument an der Hand, um ihren Glauben und ihre Tätigkeit zu verteidigen.

  • Ein langer, schwerer Kampf endet mit einem Sieg!
    Der Wachtturm 2011 | 15. Juli
    • e Ein Ausschuss der Großen Kammer, bestehend aus fünf Richtern, lehnte den Antrag Russlands ab, den Fall an die Große Kammer des EGMR zu verweisen. Damit wurde das Urteil vom 10. Juni 2010 rechtskräftig und ist bindend.

  • Ein langer, schwerer Kampf endet mit einem Sieg!
    Der Wachtturm 2011 | 15. Juli
    • [Kasten auf Seite 8]

      Das Gerichtsurteil

      Hier drei kurze Auszüge aus dem Urteil:

      Ein Anklagepunkt gegen Jehovas Zeugen lautete: Sie zerstören Familien. Das Gericht sah das anders:

      „Entsteht ein Konflikt, liegt das vielmehr am Widerstand und an der mangelnden Bereitschaft nichtreligiöser Familienmitglieder, die Freiheit ihrer religiösen Verwandten, ihre Religion zu bekennen und auszuüben, zu akzeptieren und zu respektieren“ (Absatz 111).

      Auch den Vorwurf der „Gedankenkontrolle“ konnte das Gericht nicht bestätigt finden:

      „Das Gericht hält es für bemerkenswert, dass die [russischen] Gerichte nicht eine einzige Person namentlich benennen konnten, deren Recht auf Gewissensfreiheit angeblich durch solche Techniken verletzt worden wäre“ (Absatz 129).

      Ein weiterer Anklagepunkt gegen Jehovas Zeugen lautete: Sie schaden der Gesundheit ihrer Glaubensanhänger, da sie Bluttransfusionen verweigern. Das Gericht entschied anders:

      „Die Freiheit, bestimmte medizinische Behandlungen zu akzeptieren oder abzulehnen oder eine alternative Behandlungsmethode zu wählen, ist ein wesentlicher Grundsatz der Selbstbestimmung und persönlichen Autonomie. Einem geschäftsfähigen erwachsenen Patienten steht es frei, sich beispielsweise einer Operation beziehungsweise Behandlung zu unterziehen oder nicht — und das betrifft auch Bluttransfusionen“ (Absatz 136).

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