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  • Unterstützung von Familienangehörigen — In welchem Umfang?
    Der Wachtturm 1987 | 15. Juni
    • In der Bibel wird hauptsächlich die Verpflichtung der Eltern ihren Kindern gegenüber hervorgehoben. Der Apostel Paulus schrieb an eine Versammlung, die ihn unterstützt hatte: „Nicht die Kinder sollten für ihre Eltern etwas zurücklegen, sondern die Eltern für ihre Kinder“ (2. Korinther 12:14). H. B. Clark, ein bekannter Rechtsgelehrter, sagte: „Auf einem Vater lastet die natürliche und die moralische Verpflichtung, für sein Kind zu sorgen.“ Der Vater, das von Gott ernannte Haupt der Familie, trägt in erster Linie die Verantwortung, diese zu ernähren. Oft hilft ihm die Frau dabei, indem sie sich so gut wie möglich um das Zuhause kümmert, sparsam mit den vorhandenen Geldmitteln umgeht und sogar mit arbeitet, wenn es die Umstände erfordern. (Vergleiche Sprüche 31:10-31.)

      Beachte jedoch, daß Eltern mehr tun sollten, als lediglich Geld zu verdienen. Sie werden aufgefordert, gewisse Ersparnisse für ihre Kinder ‘zurückzulegen’. Eltern, die diesen weisen Rat beachten, können oftmals ihren Kindern beistehen, selbst wenn diese bereits erwachsen sind und das Haus verlassen haben. Das ist besonders dann angebracht, wenn die Kinder im christlichen Vollzeitdienst stehen und gegebenenfalls finanzielle Unterstützung benötigen, um in diesem Dienst bleiben zu können. Es wird aber nicht erwähnt, daß Eltern für die vielen Glieder der Großfamilie „etwas zurücklegen“ sollten.

      „Gebührende Vergütung“

      Die liebevolle Fürsorge von seiten der Eltern bleibt nicht ohne Lohn. Der Apostel Paulus sagte gemäß 1. Timotheus 5:4: „Wenn aber irgendeine Witwe Kinder oder Enkel hat, so laß diese zuerst lernen, in ihrem eigenen Hause Gottergebenheit zu pflegen und ihren Eltern und Großeltern beständig eine gebührende Vergütung zu erstatten, denn das ist in Gottes Augen annehmbar.“ Eine solche Unterstützung betagter Eltern oder Großeltern ist bestimmt im Einklang mit dem Gebot der Bibel, seine Eltern zu ehren (Epheser 6:2; 2. Mose 20:12).

      Beachte wiederum, daß Paulus entfernten Verwandten offensichtlich keine Verpflichtung auferlegte, für solche Witwen zu sorgen. Wenn damals keine nahen Verwandten da waren, die für eine christliche Witwe, der das Zeugnis vortrefflicher Werke gegeben wurde, hätten sorgen können, sollte sich die Versammlung verpflichtet fühlen, sie zu unterstützen (1. Timotheus 5:3, 9, 10).

      Die Verpflichtung eines Christen, ‘für die Seinigen zu sorgen’, schließt somit unzweideutig den Ehepartner und die Kinder sowie die Eltern und die Großeltern ein. Eine solche Verantwortung besteht auch dann, wenn diese eine andere Religion haben oder in irgendeiner Hinsicht körperbehindert sind. Sie endet erst mit dem Tod des Betreffenden. Für einen Verheirateten könnte es sogar bedeuten, dem Ehepartner zu helfen, seine Eltern zu ehren. Es sind bisweilen schon ernsthafte Eheprobleme entstanden, weil dieser Grundsatz vergessen oder außer acht gelassen wurde.

  • Unterstützung von Familienangehörigen — In welchem Umfang?
    Der Wachtturm 1987 | 15. Juni
    • Die Verpflichtung eines Christen, ‘für die Seinigen zu sorgen’, schließt somit unzweideutig den Ehepartner und die Kinder sowie die Eltern und die Großeltern ein. Eine solche Verantwortung besteht auch dann, wenn diese eine andere Religion haben oder in irgendeiner Hinsicht körperbehindert sind. Sie endet erst mit dem Tod des Betreffenden. Für einen Verheirateten könnte es sogar bedeuten, dem Ehepartner zu helfen, seine Eltern zu ehren. Es sind bisweilen schon ernsthafte Eheprobleme entstanden, weil dieser Grundsatz vergessen oder außer acht gelassen wurde.

      Wofür sorgen? Wann?

      Eltern sollten in Verbindung damit jedoch nicht schlußfolgern, sie könnten ihre Mittel verschwenden, da sie ja berechtigt seien, jederzeit von ihren Kindern materielle Unterstützung zu fordern. Sie dürfen daraus auch nicht ableiten, daß sie von ihren Kindern ungebührliche Aufmerksamkeit verlangen könnten, denn diese haben oft selbst eine Familie, für die sie in erster Linie sorgen müssen. Eine solche Ansicht stimmt mit den Worten des Paulus überein, daß „nicht die Kinder ... für ihre Eltern etwas zurücklegen [sollten], sondern die Eltern für ihre Kinder“ (2. Korinther 12:14).

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