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  • Ein europäisches Gericht macht ein Unrecht wieder gut
    Erwachet! 1998 | 8. Januar
    • Widerrechtlich inhaftiert

      Gestützt auf dieses Gesetz, reichten Dimitrios Tsirlis und Timotheos Kouloumpas, zwei von der Zentralkongregation der Christlichen Zeugen Jehovas in Griechenland ernannte Religionsdiener, Ende 1989 und Anfang 1990 bei ihrer jeweiligen Einberufungsbehörde einen Antrag auf Befreiung vom Militärdienst ein. Ihrem Antrag fügten sie Unterlagen bei als Nachweis, daß sie praktizierende Religionsdiener sind. Wie zu erwarten, wurden die Anträge mit dem Scheinargument abgelehnt, Jehovas Zeugen seien keine „bekannte Religionsgemeinschaft“.

      Bruder Tsirlis und Bruder Kouloumpas fanden sich in ihrem jeweiligen militärischen Ausbildungslager ein und wurden wegen Gehorsamsverweigerung inhaftiert. In der Zwischenzeit wies das Hauptquartier für nationale Verteidigung ihre Beschwerde gegen die Entscheidung der Einberufungsbehörden ab. Die Militärbehörde argumentierte, nach Auskunft des Heiligen Synods der griechisch-orthodoxen Kirche seien Jehovas Zeugen keine anerkannte Religionsgemeinschaft. Das stand im Widerspruch zu einer Anzahl Entscheidungen von Zivilgerichten, wonach Jehovas Zeugen sehr wohl eine bekannte Religionsgemeinschaft sind.

      Das Militärgericht wiederum befand Tsirlis und Kouloumpas der Gehorsamsverweigerung für schuldig und verurteilte sie zu 4 Jahren Gefängnis. Die beiden Zeugen Jehovas wandten sich an das Militärberufungsgericht, das die Prüfung ihrer Beschwerde dreimal aus verschiedenen Gründen aufschob. Allerdings verweigerte es den Klägern jedesmal die einstweilige Haftentlassung, obwohl diese im griechischen Gesetz vorgesehen ist.

      Unterdessen stieß das Oberste Verwaltungsgericht in einem anderen Verfahren die Entscheidung des Hauptquartiers für nationale Verteidigung um mit der Begründung, daß Jehovas Zeugen in der Tat eine bekannte Religionsgemeinschaft sind.

      In den 15 Monaten, die Tsirlis und Kouloumpas im Militärgefängnis Avlona zubringen mußten, wurden sie zusammen mit anderen inhaftierten Zeugen Jehovas besonders unmenschlich und entwürdigend behandelt. Ein Bericht aus dieser Zeit erwähnt die „miserablen Haftbedingungen, mit denen sie [Jehovas Zeugen] vorliebnehmen müssen: das verdorbene Fleisch und die Mäuseschwänze, die oft zusammen mit dem Essen serviert werden, die Kürzung der Besuchszeiten je nach Gutdünken der Verwaltung, der Platzmangel wegen Überbelegung und die wesentlich härtere Behandlung von Häftlingen wie Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen“.

      Schließlich sprach das Militärberufungsgericht Bruder Tsirlis und Bruder Kouloumpas frei, entschied aber zugleich, daß der Staat nicht verpflichtet sei, sie für die Haftzeit zu entschädigen, weil „diese Haft der groben Nachlässigkeit der Kläger zuzuschreiben sei“. Das warf in Juristenkreisen berechtigte Fragen auf: Wer war für die grobe Nachlässigkeit verantwortlich? Die Zeugen Jehovas oder die Militärgerichte?

      Die Zeugen wurden sofort aus dem Gefängnis entlassen und dann wegen ihres Status als Religionsdiener vom Dienst bei den Streitkräften befreit. Amnesty International verkündete, die Freilassung von Dimitrios Tsirlis und Timotheos Kouloumpas sei zu begrüßen, und sprach die Hoffnung aus, daß Religionsdiener der Zeugen Jehovas künftig gemäß den Bestimmungen des griechischen Gesetzes vom Militärdienst freigestellt werden. Diese Hoffnung zerschlug sich jedoch schon bald.

  • Ein europäisches Gericht macht ein Unrecht wieder gut
    Erwachet! 1998 | 8. Januar
    • Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

      Nach ihrem Freispruch und der Haftentlassung fühlten sich alle drei Opfer dieser religiösen Diskriminierung moralisch verpflichtet, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde gründete sich auf ihre ungesetzliche Inhaftierung, die von vornherein unberechtigt war, die psychischen und körperlichen Qualen, denen sie ausgesetzt waren, und die beträchtlichen moralischen und sozialen Folgen des wiederholten Freiheitsentzugs über einen so langen Zeitraum. Aus diesen Gründen forderten sie eine berechtigte und angemessene Entschädigung.

      Die Europäische Menschenrechtskommission kam einmütig zu dem Schluß, daß in den Fällen Tsirlis und Kouloumpas das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person verletzt wurde, daß ihre Inhaftierung ungesetzlich war, daß ihnen eine Entschädigung zusteht und daß sie keine faire Gerichtsverhandlung hatten. Im Fall Georgiadis kam die Kommission zu einem ähnlichen Ergebnis.

      Das Unrecht wird wiedergutgemacht

      Die Verhandlung fand am 21. Januar 1997 statt. Der Gerichtssaal war gut besetzt. Unter den Anwesenden befanden sich auch Studenten von der nahe gelegenen Universität, Journalisten und eine Reihe Zeugen Jehovas aus Griechenland, Deutschland, Belgien und Frankreich.

      Panos Bitsaxis, der Anwalt der Zeugen Jehovas, erwähnte, daß „sich die griechischen Behörden fortgesetzt hartnäckig und stur weigern, die Existenz einer religiösen Minderheit anzuerkennen“: Jehovas Zeugen. Er verurteilte das Vorgehen der griechischen Behörden, die ihre offizielle Meinung über Jehovas Zeugen auf das Urteil von deren Hauptgegner gründen, der griechisch-orthodoxen Kirche. Er fuhr fort: „Wie weit soll das noch gehen? ... Und wie lange noch?“ Er sprach von der „Weigerung, eine bestimmte Religionsgemeinschaft anzuerkennen, einer Weigerung, die absurd erscheint, wenn man beobachtet, daß sie direkt, offen und unbegründet gegen das Gesetz und gegen Dutzende von Urteilen des Obersten Verwaltungsgerichts erfolgt“.

      Der Vertreter der griechischen Regierung bestätigte die Voreingenommenheit der griechischen Regierung, als er behauptete: „Man darf nicht vergessen, daß seit Jahrhunderten praktisch die gesamte Bevölkerung Griechenlands der orthodoxen Kirche angehört. Eine natürliche Folge ist, daß die Organisation dieser Kirche und der Status ihrer Religionsdiener und deren Rolle in der Kirche recht offensichtlich ist. ... Der Status der Religionsdiener in der Kirche der Zeugen Jehovas ist dagegen nicht so offensichtlich.“ Was für ein eklatantes Eingeständnis, daß religiöse Minderheiten in Griechenland voreingenommen behandelt werden!

      Religionsfreiheit verteidigt

      Am 29. Mai erging das Urteil. Es wurde von Rolv Ryssdal, dem Vorsitzenden der Kammer, verlesen. Das aus neun Richtern bestehende Gericht war einstimmig der Ansicht, daß Griechenland gegen Artikel 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hatte. Den Klägern wurde die Summe von etwa 72 000 Dollar als Entschädigung und für ihre Ausgaben zugesprochen. Und was am wichtigsten war: Das Urteil enthielt viele bemerkenswerte Argumente für die Religionsfreiheit.

      Wie das Gericht ausführte, „haben die Militärbehörden offenkundig außer acht gelassen“, daß Jehovas Zeugen in Griechenland laut Urteilen des Obersten Verwaltungsgerichts als „bekannte Religionsgemeinschaft“ anerkannt sind. Weiter hieß es: „Die anhaltende Weigerung der zuständigen Behörden, Jehovas Zeugen als ‚bekannte Religionsgemeinschaft‘ anzuerkennen, und die daraus resultierende Mißachtung des Rechts der Kläger auf Freiheit war diskriminierend, wenn man sie mit der Art und Weise vergleicht, wie Religionsdienern der griechisch-orthodoxen Kirche Befreiung gewährt wird.“

      Der Fall wurde von den griechischen Medien im ganzen Land publik gemacht. Die Zeitung Athens News schrieb: „Griechenland von europäischem Gericht nach Jehova-Beschwerde scharf kritisiert“. Das Urteil im Fall Tsirlis und Kouloumpas und Georgiadis gegen Griechenland läßt darauf hoffen, daß der griechische Staat seine Gesetzgebung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abstimmt, damit Jehovas Zeugen in Griechenland Religionsfreiheit ohne staatliche, militärische oder kirchliche Eingriffe genießen können. Übrigens ist bereits zum wiederholten Mal ein Urteil dieses europäischen Gerichts gegen die griechische Rechtsprechung in Sachen Religionsfreiheit ergangen.a

      Jehovas Zeugen schätzen ihre Freiheit sehr und tun ihr Bestes, sie zu nutzen, um Gott zu dienen und ihren Mitmenschen zu helfen. Die drei Religionsdiener der Zeugen Jehovas wandten sich nicht wegen irgendeines finanziellen Gewinns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sondern einzig und allein aus moralischen und ethischen Gründen. So haben alle drei beschlossen, die Entschädigung ausschließlich der Förderung des Lehrwerks der Zeugen Jehovas zugute kommen zu lassen.

  • Ein europäisches Gericht macht ein Unrecht wieder gut
    Erwachet! 1998 | 8. Januar
    • Timotheos und Nafsika Kouloumpas

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