Gegen Jehovas Zeugen angestrengter Gerichtsfall entschieden
NACH mehrfacher Verschiebung trat am 8. Juni 1995 schließlich das Berufungsgericht von Saloniki (Griechenland) zusammen, um das Verfahren gegen vier Zeuginnen Jehovas zu eröffnen. Welche Anklage wurde gegen sie vorgebracht? Proselytenmacherei — etwas, was gemäß dem griechischen Gesetz seit über fünfzig Jahren verboten ist.
Allerdings war zu dem Zeitpunkt, als das Gericht zusammentrat, der Hauptzeuge der Anklage — der Priester, der den Prozeß gegen die vier Frauen in Gang gebracht hatte — bereits verstorben. Ein anderer Priester wollte an seiner Stelle aussagen, aber das Gericht gab seinem Antrag nicht statt. Es überrascht daher nicht, daß die Verhandlung nur 15 Minuten dauerte. Der Richter vernahm die anderen Zeugen der Anklage und befand die Angeklagten für nicht schuldig, ungesetzliche Proselytenmacherei betrieben zu haben. Diese Entscheidung zeigt, daß die griechischen Gerichte bereit sind, die Entscheidung zu respektieren und zu befolgen, die 1993 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefällt wurde.
Eine besondere Überraschung war, daß die drei Frauen, die als Zeuginnen der Anklage ausgesagt hatten, zu den Angeklagten gingen und ihnen aufrichtig gratulierten. „Wir entschuldigen uns für alles, was geschehen ist“, sagte eine von ihnen. Sie fügte hinzu: „Es lag nicht an uns. Der Priester zwang uns, Sie anzuzeigen. Jetzt, wo er nicht mehr lebt, möchten wir, daß Sie in unser Dorf und in unsere Häuser kommen.“
Auf diese Weise hat Jehova seinem Volk in Griechenland erneut einen wunderbaren Sieg geschenkt. Die Gesetze über die Proselytenmacherei wurden in Griechenland in den Jahren 1938 und 1939 verabschiedet. 1993 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, daß es nicht Rechtens ist, Jehovas Zeugen auf Grund dieser Gesetze zu verfolgen. (Siehe Wachtturm vom 1. September 1993, Seite 27—31.)