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Teil 6: von 1513 v.u.Z. an — Religiöse BestsellerErwachet! 1989 | 22. März
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Im Hinduismus dagegen wird ein Unterschied gemacht zwischen einem anerkannten Kanon und anderen Schriften, die einen weniger heiligen Rang haben. Die Gruppe der heiligen hinduistischen Schriften, die Schruti genannt werden, das heißt „Lernen durch Hören“, bezeichnet die ursprünglichen Offenbarungen und schließt die Veden und die Upanischaden ein.
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Teil 6: von 1513 v.u.Z. an — Religiöse BestsellerErwachet! 1989 | 22. März
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Im Gegensatz dazu wurden gemäß der Encyclopedia of Religion die in Sanskrit überlieferten Upanischaden — Anhänge der Veden, die in das achte bis vierte Jahrhundert v. u. Z. datiert werden — „erst im Jahre 1656 u. Z. in Schriftform gebracht“. Doch das geschah nicht aus Nachlässigkeit. Es war Absicht. Der Historiker Will Durant erklärt: „Die Veden und die Epen waren Gesänge, die mit den Generationen jener, die sie sangen, wuchsen; sie waren nicht für das Auge, sondern für das Ohr geschaffen.“
Noch heute gibt es Hindus und Buddhisten, die behaupten, die Schriften erhielten nur durch mündliche Wiedergabe ein Höchstmaß an Bedeutung und Aussagekraft. Sie legen großen Wert auf Mantras, Worte oder Formeln, denen heilswirksame Kräfte innewohnen sollen. Die New Encyclopædia Britannica schreibt: „Angeblich kann der Gläubige durch das richtige Aussprechen eines Mantras die Götter veranlassen oder sogar zwingen, ihn mit magischen oder geistigen Kräften zu versehen, die sonst für ihn unerreichbar wären.“
Wessen Wort und für wie viele?
Nicht alle heiligen Schriften erheben Anspruch auf göttliche Urheberschaft oder fordern weite Verbreitung und Zugänglichkeit für alle Völker. Die hinduistischen Upanischaden (was „Nahesitzen“ bedeutet) wurden beispielsweise so genannt, weil die Lehrer ihre geheimen Lehren ihren Lieblingsschülern anzuvertrauen pflegten — denen, die ihnen „nahe saßen“. „Der Begriff upaniṣad beinhaltet somit ein esoterisches Element“, erläutert die Encyclopedia of Religion. „Die Upanischaden erklären ausdrücklich, daß solche Lehren nicht für das gemeine Volk bestimmt waren, ... [sondern] nur von erlesenen Zuhörern gehört werden sollten.“
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