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Ein theologisches DilemmaDer Wachtturm 1995 | 1. März
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Papst Gregor I. behauptete im 6. Jahrhundert, die Seelen würden nach dem Tod unverzüglich ihrem Geschick zugeführt. Papst Johannes XXII., der im 14. Jahrhundert lebte, war überzeugt, daß die Toten ihre endgültige Belohnung am Gerichtstag erhalten würden. Papst Benedikt XII. indes widerlegte die Ansicht seines Vorgängers. In der päpstlichen Konstitution Benedictus Deus von 1336 bestimmte er, die Seelen der Verstorbenen seien sofort nach ihrem Tod im Himmel, im Fegefeuer oder in der Hölle, sie würden aber am Tag des Gerichts mit ihrem auferstandenen Leib wiedervereinigt.
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Ein theologisches DilemmaDer Wachtturm 1995 | 1. März
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Im Katechismus der katholischen Kirche wird gesagt: „Um mit Christus aufzuerstehen, muß man mit Christus sterben; dazu ist es notwendig, ‚aus dem Leib auszuwandern und daheim beim Herrn zu sein‘ (2 Kor 5,8). Bei diesem ‚Aufbrechen‘ (Phil 1,23), beim Tod, wird die Seele vom Leib getrennt. Sie wird am Tag der Auferstehung der Toten wieder mit ihrem Leib vereint werden.“ Spricht der Apostel Paulus aber in den hier angeführten Bibeltexten davon, daß die Seele nach dem Tod des Leibes weiterlebt und dann auf das „Jüngste Gericht“ wartet, um wieder mit dem Leib vereint zu werden?
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