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  • Die schreckliche Inquisition
    Erwachet! 1986 | 22. April
    • Das Inquisitionsverfahren

      Die Inquisitoren, Dominikaner- oder Franziskanermönche, versammelten die Bewohner eines Ortes jeweils in der Kirche. Dort forderte man sie auf, falls sie der Glaubensabtrünnigkeit schuldig waren, diese zu bekennen oder andere Glaubensabtrünnige zu denunzieren. Selbst wenn jemand nur der Häresie verdächtig war, sollte er denunziert werden.

      Jeder — Mann, Frau, Kind und Knecht — konnte andere der Häresie beschuldigen, ohne befürchten zu müssen, dem Beschuldigten gegenübergestellt zu werden oder daß dieser erfahren würde, wer ihn denunziert hatte. Der Beschuldigte hatte selten jemanden, der ihn verteidigte, da jeder Anwalt und jeder Zeuge, der für ihn Partei ergriffen hätte, selbst wegen Unterstützung und Begünstigung eines Ketzers angeklagt worden wäre. So stand der Angeklagte im allgemeinen allein vor den Inquisitoren, die gleichzeitig als Ankläger und Richter amteten.

      Den Angeklagten wurde meistens ein Zeitraum von einem Monat eingeräumt, in dem sie sich schuldig bekennen konnten. Unabhängig davon, ob sie gestanden oder nicht, wurde das Inquisitionsverfahren eingeleitet. Die Angeklagten wurden in Verwahrung gehalten, viele in Einzelhaft und unter Nahrungsentzug. Wenn das bischöfliche Gefängnis voll war, wich man auf das weltliche aus. War dieses überfüllt, wandelte man ältere Gebäude in Gefängnisse um.

      Die Beschuldigten wurden schon vor Beginn des Gerichtsverfahrens für schuldig gehalten; deshalb versuchten die Inquisitoren, sie dazu zu bewegen, ihre Glaubensabtrünnigkeit zu bekennen. Sie wandten dabei vier Methoden an: erstens Androhung des Todes am Pfahl, zweitens Gefangenschaft in Ketten in einem dunklen, feuchten Kerkerloch, drittens Ausübung psychologischen Drucks durch Gefängnisbesucher und viertens Anwendung der Folter, darunter die Streckfolter, der Flaschenzug oder die Wippe und Feuerqualen. Es waren jeweils Mönche anwesend, um irgendein Schuldbekenntnis aufzuzeichnen. Freispruch war im Grunde genommen unmöglich.

      Strafen

      Die Urteile wurden sonntags in der Kirche oder auf einem öffentlichen Platz in Anwesenheit des Geistlichen verkündet. Bußen waren die Mindeststrafen. Doch dazu gehörte es, Kleidung mit aufgenähten gelben Filzkreuzen zu tragen, wodurch es geradezu unmöglich war, Arbeit zu finden. Andere mögliche Strafen waren die Prügelstrafe, Gefängnis oder die Auslieferung an die weltliche Gewalt zum Feuertod.

      Die schwereren Strafen schlossen die Einziehung des Besitztums des Verurteilten ein, das sich die Kirche und der Staat teilten. Die Hinterbliebenen des Ketzers wurden dadurch ins Elend gestürzt. Die Häuser von Ketzern und von denen, die ihnen Unterkunft gewährt hatten, wurden niedergerissen.

      Sogar gegen bereits Verstorbene wurden Verfahren angestrengt. Wenn man sie für schuldig befand, grub man ihren Leichnam aus und verbrannte diesen, ihren Besitz zog man ein. Auch das brachte unsagbares Leid für die unschuldigen Hinterbliebenen mit sich.

      So liefen im Mittelalter die Inquisitionsverfahren im allgemeinen ab, bis auf einige Änderungen, je nach Ort und Zeit.

      Päpstlich sanktionierte Folter

      Im Jahre 1252 erließ Papst Innozenz IV. die Konstitution Ad exstirpanda, wodurch die kirchlichen Inquisitionsgerichte ermächtigt wurden, Foltermittel einzusetzen. Weitere Anweisungen hinsichtlich der Art der Folter wurden von den Päpsten Alexander IV., Urban IV. und Clemens IV. gegeben.

      Anfangs durften die kirchlichen Inquisitoren den Folterungen nicht beiwohnen, doch diese Einschränkung wurde von den Päpsten Alexander IV. und Urban IV. aufgehoben. Dadurch wurde die Fortsetzung des „Verhörs“ in der Folterkammer möglich. So wurde auch die ursprüngliche Ermächtigung, die Folter nur einmal anzuwenden, von den päpstlichen Inquisitoren durch die Behauptung unterlaufen, erneute Folterungen seien nichts anderes als „eine Fortsetzung“ der ersten Sitzung.

      Es dauerte nicht lange, und man folterte sogar die Zeugen, und zwar weil man sichergehen wollte, daß sie alle ihnen bekannten Ketzer denunziert hatten. Manchmal wurde ein Beschuldigter, der sich zur Ketzerei bekannte, noch nach seinem Geständnis gefoltert. Wie in der Catholic Encyclopedia erklärt wird, wollte man „den Betreffenden dadurch dazu zwingen, gegen seine Freunde und Mitangeklagten auszusagen“ (Band VIII, Seite 32).

  • Die schreckliche Inquisition
    Erwachet! 1986 | 22. April
    • [Bild auf Seite 21]

      Verschiedene Foltermethoden, die vom Inquisitor auferlegt wurden

      [Bildnachweis]

      Foto: Bibliothéque Nationale, Paris

  • Die schreckliche Inquisition
    Erwachet! 1986 | 22. April
    • [Bild auf Seite 22]

      Papst Innozenz IV. gab die Ermächtigung zur Anwendung der Folter

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