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Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1998
w98 15. 12. S. 26-29

Gerichtsurteil stärkt das Recht, frei zu entscheiden

NIEMAND geringeres als die hochrangigste Persönlichkeit, die es gibt — unser Schöpfer —, gesteht uns das Recht zu, hinreichend aufgeklärt zu werden, bevor wir eine Wahl treffen. Gestützt auf seine unbegrenzten Kenntnisse darüber, welche Bedürfnisse der Mensch hat, erteilt er großmütig Unterweisung, spricht Warnungen aus und gibt Anleitung, wie man vernünftigerweise handeln sollte. Bei alledem mißachtet er die Willensfreiheit nicht, mit der er seine vernunftbegabten Geschöpfe ausgestattet hat. Gottes Einstellung wird in folgenden Worten seines Propheten Moses deutlich: „Ich [habe] dir Leben und Tod vorgelegt ..., den Segen und den Fluch; und du sollst das Leben wählen, damit du am Leben bleibst, du und deine Nachkommen“ (5. Mose 30:19).

Dieser Grundsatz gilt auch auf medizinischem Gebiet. Das Recht, vor einer Entscheidung oder einer Einwilligung in eine medizinische Behandlung hinreichend aufgeklärt zu werden, gewinnt in Japan und anderen Ländern, in denen es in der Vergangenheit keinen hohen Stellenwert hatte, allmählich an Akzeptanz. Dr. Michitaro Nakamura beschreibt dieses Recht wie folgt: „Wir verstehen darunter, daß ein Arzt seinem Patienten in leichtverständlichen Worten die Krankheit erklärt, den voraussichtlichen Krankheitsverlauf, die Behandlungsmethode und mögliche Nebenwirkungen, und daß er das Recht des Patienten respektiert, selbst über die Behandlungsmethode zu bestimmen“ (Japan Medical Journal).

Jahrelang haben sich Ärzte in Japan mit den unterschiedlichsten Begründungen dagegen gesträubt, ihre Patienten so zu behandeln, und die Gerichte neigten dazu, sich den ärztlichen Gepflogenheiten zu beugen. Daher war es von grundsätzlicher Bedeutung, daß Takeo Inaba, der vorsitzende Richter des Berufungsgerichts von Tokio, am 9. Februar 1998 eine Entscheidung zugunsten des Rechts auf hinreichende Aufklärung verkündete. Wie wurde das Urteil begründet, und durch welchen Fall kam die Frage vor Gericht?

Im Juli 1992 hatte sich die damals 63jährige Misae Takeda, eine Zeugin Jehovas, mit dem Krankenhaus des Instituts für Medizinische Wissenschaften an der Universität Tokio in Verbindung gesetzt. Bei ihr war ein bösartiger Lebertumor festgestellt worden, und sie benötigte eine Operation. Da sie unbedingt dem biblischen Gebot gegen den Mißbrauch von Blut gehorchen wollte, machte sie ihren Ärzten unmißverständlich klar, daß sie ohne Bluttransfusionen behandelt zu werden wünschte (1. Mose 9:3, 4; Apostelgeschichte 15:29). Die Ärzte akzeptierten eine schriftliche Bestätigung, durch die sie und das Krankenhaus von der Haftung für irgendwelche Schäden befreit wurden, die sich aus der Entscheidung der Patientin ergeben könnten. Sie versicherten der Patientin, ihren Wünschen zu entsprechen.

Nach der Operation jedoch, während Misae noch in der Narkose lag, gab man ihr eine Bluttransfusion und widersetzte sich damit ihrem ausdrücklichen Willen. Der Versuch, die unbefugte Transfusion zu vertuschen, schlug fehl, weil offenbar ein Krankenhausangestellter Informationen über die Angelegenheit einem Journalisten zuspielte. Wie man sich denken kann, war die aufrichtige Christin Misae am Boden zerstört, als sie erfuhr, daß ihr eine Bluttransfusion aufgezwungen worden war. Sie hatte dem medizinischen Personal vertraut und war davon ausgegangen, daß die Ärzte Wort halten und ihre religiöse Überzeugung respektieren würden. Wegen der starken seelischen Belastung, die für sie aus diesem krassen Vertrauensbruch der Ärzte gegenüber ihrer Patientin resultierte, und in der Hoffnung, einen Präzedenzfall zu schaffen, der es anderen ersparen würde, von Ärzten ähnlich behandelt zu werden, brachte sie ihren Fall vor Gericht.

Ethik und öffentliche Ordnung

Drei Richter des Bezirksgerichts Tokio verhandelten den Fall und entschieden zugunsten der Ärzte und damit gegen das Recht des Patienten, vor einer Einwilligung hinreichend aufgeklärt zu werden. In dem am 12. März 1997 gefällten Urteil erklärten sie, jeder Versuch, einen Vertrag über eine absolut transfusionslose Behandlung abzuschließen, sei rechtlich unwirksam. Ihrer Argumentation zufolge verletze es die gesellschaftlichen Normen des kojo ryozokua, wenn ein Arzt eine besondere Vereinbarung eingehe, seinem Patienten sogar bei Auftreten einer lebensbedrohlichen Situation kein Blut zu verabreichen. Sie vertraten den Standpunkt, es sei die oberste Verpflichtung eines Arztes, auf die beste ihm mögliche Weise Leben zu retten, und daher sei eine derartige Vereinbarung von vornherein hinfällig, ungeachtet der religiösen Überzeugung des Patienten. Ihrem Urteil nach sollte letzten Endes die sachverständige Meinung des Arztes Vorrang haben vor jeder im voraus geäußerten eventuellen Bitte des Patienten bezüglich medizinischer Behandlung.

Außerdem erklärten die Richter, aus den gleichen Gründen könne ein Arzt, obgleich verpflichtet, grundlegend über Vorgehensweise, Auswirkungen und Gefahren einer empfohlenen Operation zu informieren, „es unterlassen zu erwähnen, ob er beabsichtigt, Blut zu verabreichen oder nicht“. Sie urteilten: „Daß die beklagten Ärzte — die den Willen der Klägerin, Bluttransfusionen unter keinen Umständen zu akzeptieren, verstanden hatten — vorgaben, ihren Wünschen zu entsprechen, um sie zur Einwilligung in die fragliche Operation zu bewegen, kann nicht als ungesetzlich noch als unangebracht eingestuft werden.“ Dabei gingen sie von der Überlegung aus, die Patientin hätte womöglich die Operation verweigert und das Krankenhaus verlassen, wenn sich die Ärzte anders verhalten hätten.

Dieses Gerichtsurteil rief bei denen, die für das Recht auf hinreichende Aufklärung eintreten, große Betroffenheit und Bestürzung hervor. Professor Takao Yamada, ein führender Experte auf dem Gebiet des Zivilrechts, schrieb in einer Abhandlung über das Urteil im Fall Takeda und dessen Bedeutung für das Recht auf hinreichende Aufklärung in Japan: „Wenn zugelassen wird, daß die diesem Urteil zugrunde liegende Rechtsmeinung Bestand hat, wird das Recht, Bluttransfusionen zu verweigern, und der Rechtsgrundsatz der hinreichenden Aufklärung vor Einwilligung in eine Behandlung einer flackernden Kerze im Wind gleich werden“ (juristische Fachzeitschrift Hogaku Kyoshitsu). In deutlichen Worten verurteilte er erzwungene Bluttransfusionen als „einen krassen Vertrauensbruch, vergleichbar mit einem Angriff aus dem Hinterhalt“. Professor Yamada fügte hinzu, ein derartiges, das Vertrauen erschütternde Vorgehen dürfe „auf gar keinen Fall jemals zugelassen werden“.

Die bescheidene Natur von Misae Takeda machte es ihr schwer, so im Rampenlicht zu stehen. Aber sie erkannte, daß sie dazu beitragen konnte, Jehovas Namen und seine gerechten Maßstäbe in bezug auf die Heiligkeit des Blutes zu verteidigen, und deshalb war sie entschlossen, ihren Teil zu tun. Ihrem Rechtsbeistand schrieb sie: „Ich bin nur Staub, ja nicht einmal das. Es ist mir ein Rätsel, warum jemand, der so unzulänglich ist wie ich, gebraucht wird. Aber wenn ich mich bemühe, genau das zu tun, was Jehova — der dafür sorgen könnte, daß die Steine schreien — sagt, wird er mir Kraft geben“ (Matthäus 10:18; Lukas 19:40). Im Zeugenstand während der Verhandlung beschrieb sie mit zitternder Stimme das seelische Trauma, das sie infolge des Verrats durchlitt. „Ich fühlte mich wie eine Frau, die vergewaltigt wurde.“ Ihre Zeugenaussage trieb den meisten Anwesenden im Gerichtssaal die Tränen in die Augen.

Überraschende Ermunterung

Angesichts des Urteils des Bezirksgerichts wurden in dem Fall unverzüglich Rechtsmittel beim Berufungsgericht von Tokio eingelegt. Die Verhandlung wurde im Juli 1997 eröffnet, und eine mittlerweile blasse, aber entschlossene Misae Takeda war im Rollstuhl zugegen. Ihr Krebsleiden war erneut aufgetreten, und sie wurde immer schwächer. Sie fühlte sich sehr ermuntert, als der vorsitzende Richter in einem eher unüblichen Verfahrensschritt darlegte, welche Richtung das Gericht einzuschlagen gedenke. Er machte deutlich, daß das Berufungsgericht mit der Entscheidung der Vorinstanz nicht einigging, wonach ein Arzt das Recht habe, die Wünsche seines Patienten zu ignorieren und so zu tun, als ob er sich daran hielte, insgeheim jedoch entschlossen sei, anders vorzugehen. Der vorsitzende Richter sagte, das Gericht werde nicht dem auf Bevormundung zielenden ethischen Grundsatz beipflichten: „Shirashimu bekarazu, yorashimu beshi“b, was, auf medizinisches Gebiet angewandt, in etwa bedeutet, man solle als Arzt den Patienten möglichst in Unkenntnis lassen und so von sich abhängig machen. Misae sagte später: „Ich bin sehr froh über die faire Bemerkung des Richters, die sich klar von dem Urteil der Vorinstanz unterscheidet“ und fügte hinzu: „Gerade darum habe ich zu Jehova gebetet.“

Im darauffolgenden Monat verstarb Misae Takeda, bis zuletzt betreut von ihren lieben Angehörigen und vom medizinischen Personal eines anderen Krankenhauses, in dem man ihrer aufrichtigen Überzeugung Verständnis entgegenbrachte und sie respektierte. Trotz großer Trauer über ihren Tod waren ihr Sohn Masami und andere Angehörige entschlossen, den Fall Misaes Wunsch entsprechend zu Ende zu führen.

Das Urteil

Am 9. Februar 1998 schließlich fällten die drei Richter des Berufungsgerichts von Tokio ihr Urteil und stießen die Entscheidung der Vorinstanz um. Der kleine Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz mit Journalisten, Fachleuten und anderen gefüllt, die das Verfahren aufmerksam verfolgt hatten. Große Zeitungen ebenso wie mehrere Fernsehsender berichteten über das Urteil. Man konnte Schlagzeilen lesen wie „Gericht entscheidet: Patienten können Behandlungsmethoden verweigern“; „Berufungsgericht urteilt: Transfusion verletzt Rechte“; „Arzt erzwang Bluttransfusion und unterliegt vor Gericht“ oder „Zeugin Jehovas erhält Schadensersatz wegen Transfusion“.

Die Berichte über das Urteil entsprachen den Tatsachen und waren zum weitaus größten Teil positiv. Die Zeitung The Daily Yomiuri berichtete: „Richter Takeo Inaba sagte, es sei Ärzten nicht erlaubt, Verfahren bei einem Patienten anzuwenden, die dieser zuvor abgelehnt habe.“ Auch wurde deutlich erklärt, die Ärzte, die Blut transfundierten, hätten die Patientin „der Möglichkeit beraubt, über ihre Behandlung zu entscheiden“.

Wie die Asahi Shimbun herausstellte, hatte das Gericht zwar befunden, es gebe in diesem Fall nicht genügend Beweise für einen Vertrag, in dem sich beide Parteien darauf geeinigt hätten, daß selbst in einer lebensbedrohlichen Situation auf Blut verzichtet werden sollte, doch hätten die Richter der Meinung der Vorinstanz über die Rechtsgültigkeit eines solchen Vertrages widersprochen: „Kommen die beteiligten Parteien nach reiflicher Beratung zu der Übereinkunft, eine Bluttransfusion solle unter keinen Umständen verabreicht werden, so würde dieses Gericht das nicht als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und somit nicht als rechtsunwirksam einstufen.“ Weiter wies die Zeitung auf die Ansicht der Richter hin, wonach „jeder Mensch irgendwann sterben muß und jeder selbst über den Ablauf bis zu diesem Todeszeitpunkt bestimmen kann“.

Tatsächlich haben sich Jehovas Zeugen eingehend mit dieser Materie beschäftigt, und sie sind davon überzeugt, daß sie für sich die beste Lebensweise erwählt haben. Dazu gehört, daß sie sich weigern, sich den bekannten Gefahren von Bluttransfusionen auszusetzen, und statt dessen fremdblutfreie Behandlungsmethoden vorziehen, die in vielen Ländern gang und gäbe sind und sich mit Gottes Gesetz vereinbaren lassen (Apostelgeschichte 21:25). Ein weithin bekannter japanischer Professor für Verfassungsrecht stellte in bezug auf die Verweigerung von Bluttransfusionen fest, es gehe dabei „in Wirklichkeit nicht um ein ‚Recht auf den Tod‘, sondern um das Recht zu entscheiden, wie man leben will“.

Das Urteil des Berufungsgerichts von Tokio sollte Ärzten vor Augen führen, daß ihr Ermessensspielraum nicht so umfassend ist, wie manche vielleicht angenommen haben. Auch wäre es wünschenswert, wenn dadurch viele weitere Krankenhäuser veranlaßt würden, ethische Richtlinien aufzustellen. Obgleich das Urteil allgemein auf Zustimmung gestoßen ist und Patienten ermutigt, denen bislang wenig Mitspracherecht in bezug auf ihre Behandlung eingeräumt wurde, haben sich nicht alle Beteiligten uneingeschränkt der Meinung der Richter angeschlossen. Das vom Staat als Kostenträger unterhaltene Krankenhaus und die drei Ärzte haben das Urteil beim obersten japanischen Gerichtshof angefochten. Es bleibt daher abzuwarten, ob das höchste Gericht Japans ebenfalls die Rechte von Patienten verteidigt — so wie es der universelle Souverän tut.

[Fußnoten]

a Ein rechtlich nicht definierter Begriff, den zu interpretieren und anzuwenden dem Richter überlassen ist.

b So lautete der Leitspruch der Feudalherren in der Tokugawazeit in bezug darauf, wie sie ihre Untertanen beherrschen sollten.

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