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AlbanienJahrbuch der Zeugen Jehovas 2010
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ENDLICH DIE RECHTLICHE ANERKENNUNG
In den nächsten Wochen verbrachten die Brüder viel Zeit bei Rechtsanwälten und Staatsvertretern. Sie versuchten, für unser Werk die rechtliche Anerkennung zu erlangen. Eine Gruppe von Brüdern und Interessierten in Tirana hatte bereits einen formellen Antrag eingereicht. Aber man musste sich noch etwas gedulden, weil gerade eine neue Regierung die Arbeit aufgenommen hatte.
Ein Bruder erinnert sich: „Wir mussten alles zu Fuß erledigen. In der Stadt trafen wir zufällig den Minister für Menschenrechte, den Innenminister, den Justizminister, den Polizeichef, Mitglieder des Verfassungsgerichts und andere einflussreiche Persönlichkeiten. Sie waren alle sehr freundlich und froh über die entspannten Verhältnisse. Die meisten hatten bereits von den ungjillorë gehört. Kein Zweifel, Jehovas Zeugen waren in Albanien rege tätig.“
Die Staatsvertreter hatten bereits vor Wochen angekündigt, dass die Regierung Jehovas Zeugen rechtlich anerkennen würde, aber nichts war geschehen. Dann besuchte Angelo Felio, ein albanischstämmiger Bruder aus den USA, seine Angehörigen in Tirana. Er begleitete die Brüder zur Rechtsberaterin des Ministers, der uns die rechtliche Anerkennung gewähren konnte. Und dabei ergab sich etwas, was unsere Angelegenheit wesentlich beschleunigen sollte. Die Beraterin war hoch erfreut, als sie erfuhr, dass Angelos Familie aus derselben Gegend in Albanien stammte wie sie.
„Aus welchem Dorf kommt Ihre Familie denn?“, fragte sie Angelo.
Es war, wie sich herausstellte, auch ihr Heimatdorf.
„Wie war noch Ihr Familienname?“, vergewisserte sie sich.
Es war kaum zu glauben: Beide waren miteinander verwandt! Ihre Familien hatten sich jedoch schon lange aus den Augen verloren.
„Ich fand Ihre Satzung sehr beeindruckend und hatte mir vorgenommen, Ihnen zu helfen. Und jetzt muss ich es ganz einfach, denn es geht ja um die Familie!“, erklärte sie.
Ein paar Tage später überreichte die Rechtsberaterin den Brüdern die Verfügung Nr. 100, mit der Jehovas Zeugen in Albanien die rechtliche Anerkennung gewährt wurde. Endlich war auch vor dem Gesetz die ungehinderte Anbetung des wahren Gottes Jehova gestattet, die immerhin schon seit 1939 verboten gewesen war. „Was wir an jenem Tag empfanden, lässt sich mit Worten gar nicht beschreiben“, sagten die DiGregorios.
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AlbanienJahrbuch der Zeugen Jehovas 2010
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[Bild auf Seite 172]
Die Verfügung Nr. 100, mit der Jehovas Zeugen die rechtliche Anerkennung gewährt wurde
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