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GriechenlandJahrbuch der Zeugen Jehovas 1994
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Beispielsweise schenkte Jehova seinem Volk 1959 — im Jahr „gegen die Ketzer“ — einen beachtlichen Sieg. Die Hierarchie der griechisch-orthodoxen Kirche hatte vor dem Obersten Gerichtshof in Frage gestellt, daß Jehovas Zeugen eine „bekannte“ Religion sind. Der Oberste Gerichtshof indes vertrat die Ansicht, Jehovas Zeugen seien in der Tat eine bekannte Religion und damit von der Landesverfassung geschützt.
Satan bedient sich heimtückischer Methoden, um die Brüder dazu zu veranlassen, Kompromisse einzugehen — selbst wenn es darum geht, Rechnungen zu bezahlen. In der Stadt Patras entdeckten die Einwohner einen ungewöhnlichen Aufschlag auf ihre Stromgebühren. Die Rechnung enthielt eine Abgabe für „den Bau der Sankt-Andreas-Kirche“. Natürlich weigerten sich die Zeugen Jehovas, jene Abgabe zu zahlen. Darauf drohte die Elektrizitätsgesellschaft damit, ihnen den Strom abzustellen. Die Angelegenheit kam vor Gericht, und die Zwangsabgabe wurde als verfassungswidrig erklärt.
Eine andere von der griechisch-orthodoxen Kirche häufig angewandte Taktik besteht darin, Jehovas Zeugen als jüdische Organisation zu bezeichnen, die den Weltzionismus unterstütze. Wegen dieser Propaganda waren die jüdischen Gemeinden höchst beunruhigt, wohl wissend, daß das auch ihnen schaden konnte.
In einem Brief vom 21. September 1976 erklärten Vertreter des Zentralrats der Juden in Griechenland den Führern der griechisch-orthodoxen Kirche gegenüber, derlei Behauptungen würden jeglicher Grundlage entbehren. In einem Gerichtsfall auf Kreta, bei dem die griechisch-orthodoxe Kirche Einwände gegen die Gründung einer gesetzlichen Körperschaft von Jehovas Zeugen vorbrachte, lautete eines ihrer Hauptargumente, Jehovas Zeugen seien eine zionistische Organisation. Ein Rechtsanwalt der jüdischen Gemeinde sagte vor Gericht aus, Jehovas Zeugen hätten keinerlei Verbindung zum Judaismus. Bei dem Verfahren vor dem Berufungsgericht erkannten die Richter diese Aussage an. Wieder war eine hinterhältige Taktik der Geistlichkeit vereitelt worden!
Siege in der Neutralitätsfrage
Alle Brüder, die zum Wehrdienst einberufen werden, müssen sich der Neutralitätsfrage stellen. Vor 1977 mußten die Brüder mehrmalige Gefängnisstrafen verbüßen; manche waren insgesamt über 12 Jahre inhaftiert! Ein Regierungsvertreter der Niederlande brachte diese Angelegenheit am 25. April 1977 vor den Europarat in Straßburg. Dessen Entscheidung führte schließlich dazu, daß die Urteile auf eine einmalige Strafe von vier Jahren reduziert wurden. Das bedeutet aber immer noch, daß ständig etwa 400 Brüder in Griechenland in Gefängnissen sitzen.
Angeblich werden „Geistliche, Mönche und Novizen einer bekannten Religion, sofern sie dies wünschen“, vom Dienst im griechischen Militär befreit, so jedenfalls stand es im offiziellen Mitteilungsblatt der Regierung. Trotzdem wurden zwischen 1988 und 1992 mehrere Brüder, die als Geistliche anerkannt sind, wegen ihrer neutralen Haltung zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Einer von ihnen trug seinen Fall dem Staatsrat vor. Er legte gegen den Einberufungsbefehl Widerspruch ein, und als er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, ging er in die Berufung mit der Begründung, er sei ein anerkannter Geistlicher. Der Berufung wurde stattgegeben — und das war in doppelter Hinsicht ein Sieg, denn zum einen wurden Jehovas Zeugen damit als bekannte Religion anerkannt und zum anderen wurde bestätigt, daß Zeugen, die von der Regierung als Geistliche anerkannt wurden, vom Wehrdienst befreit sind. Zwei weitere Brüder unternahmen ebenfalls gerichtliche Schritte und wurden auch befreit.
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GriechenlandJahrbuch der Zeugen Jehovas 1994
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Der herausragendste Fall, bei dem es um Proselytenmacherei ging, war Kokkinakis gegen Griechenland. Bruder Kokkinakis wurde wegen Proselytenmacherei zu einer Geldstrafe und zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Er legte dagegen Berufung ein, worauf das Strafmaß auf drei Monate herabgesetzt und die Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt wurde. Darauf klagte Bruder Kokkinakis vor dem Revisionsgericht als dem obersten griechischen Gerichtshof auf Aufhebung des Urteils. Im April 1988 verwarf der Oberste Gerichtshof die Beschwerde. Das gab Bruder Kokkinakis die Gelegenheit, als Privatperson bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde einzulegen. Am 7. Dezember 1990 untersuchte die Europäische Kommission für Menschenrechte den Fall. Einstimmig entschied sie, Griechenland habe sich eines schwerwiegenden Verstoßes gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Religionsfreiheit behandelt, schuldig gemacht. Die Beschwerde wurde für zulässig erklärt und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg übergeben.
Wie zu Anfang des Berichts erwähnt, kam es schließlich zu einem überwältigenden Sieg für die Religionsfreiheit in Griechenland. Welche Aufnahme das Urteil jenes hohen Gerichtshofes vom 25. Mai 1993 bei den griechischen Richtern und Geschworenen finden wird, bleibt abzuwarten.
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