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Die gute Botschaft rechtlich schützenDer Wachtturm 1998 | 1. Dezember
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Japan. Am 8. März 1996 verkündete der Oberste Gerichtshof vom Japan ein Urteil in bezug auf Schulbildung und Religionsfreiheit, von dem in Japan jedermann profitiert. Das Gericht entschied einstimmig, die Städtische Fachschule für industrielle Technik in Kobe habe gegen geltende Gesetze verstoßen, als sie Kunihito Kobayashi von der Schule verwies, weil er die Teilnahme an Kampfsportübungen verweigert hatte. Mit diesem Urteil stützte sich der Oberste Gerichtshof zum ersten Mal in seiner Rechtsprechung auf die in der japanischen Verfassung enthaltene Garantie der Religionsfreiheit. Gestützt auf sein biblisch geschultes Gewissen, vertrat der betreffende junge Zeuge Jehovas den Standpunkt, die in Frage stehende Kampfsportausbildung lasse sich nicht mit biblischen Grundsätzen wie dem aus Jesaja 2:4 vereinbaren, wo es heißt: „Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen schmieden müssen und ihre Speere zu Winzermessern. Nation wird nicht gegen Nation das Schwert erheben, auch werden sie den Krieg nicht mehr lernen.“ Mit diesem Gerichtsurteil wurde ein Präzedenzfall geschaffen. (Siehe Wachtturm vom 1. November 1996, Seite 19—21.)
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Die gute Botschaft rechtlich schützenDer Wachtturm 1998 | 1. Dezember
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In einer weiteren Grundsatzentscheidung verteidigte das Berufungsgericht von Tokio am 9. Februar 1998 das Recht einer Zeugin Jehovas namens Misae Takeda, eine Behandlungsmethode abzulehnen, die sich nicht mit dem biblischen Gebot, sich ‘von Blut zu enthalten’, vereinbaren läßt (Apostelgeschichte 15:28, 29). Gegen das Urteil wurde beim Obersten Gerichtshof Revision eingelegt, und es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt wird.
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