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    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2012
    • Russland Im Fall Jehovas Zeugen in Moskau gegen Russland fällte der EGMR am 10. Juni 2010 ein historisches Urteil für Jehovas Zeugen und gegen die russische Regierung. Diese hatte beantragt, dass der Fall an die 17-köpfige Große Kammer des EGMR verwiesen wurde. Der Antrag wurde am 13. Dezember 2010 jedoch abgewiesen. Dadurch wurde das Urteil vom 10. Juni rechtskräftig. In jenem Urteil hieß es, dass der russische Staat „gesetzlich verpflichtet“ ist, „die vom Gericht festgestellten Rechtsverletzungen zu beenden und die Folgen so weit wie möglich wiedergutzumachen“. Bis heute ist die Regierung dieser Verpflichtung allerdings nicht nachgekommen. Im Gegenteil: Man hat immer wieder neue Wege gefunden, Jehovas Zeugen zu schikanieren und in ihrer freien Religionsausübung zu behindern.

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    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2012
    • Wie es aussieht, hängen diese Razzien mit einer Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2009 zusammen, nach der 34 unserer Publikationen als „extremistisch“ eingestuft wurden und die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Taganrog aufgelöst werden sollte. Basierend auf diesem und anderen Gerichtsurteilen hat die russische Regierung 63 unserer Publikationen auf die Liste extremistischer Veröffentlichungen gesetzt.

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