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    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2008
    • Zwischen 1995 und 1998 strengte die Moskauer Staatsanwaltschaft 4-mal einen Strafprozess gegen Jehovas Zeugen an. Man warf ihnen vor, zur religiösen Intoleranz anzustacheln, Familien zu zerstören, sich staatsfeindlich zu betätigen und die Rechte anderer Bürger zu verletzen. Alle diese Anschuldigungen waren haltlos und konnten nicht bewiesen werden. Deshalb strengte man 1998 gegen Jehovas Zeugen, gestützt auf dieselben Vorwürfe, einen Zivilprozess an.

      Ungefähr ein Jahr später wurde das Werk der Zeugen Jehovas in Russland vom Justizministerium erneut registriert. Damit wurde anerkannt, dass weder Jehovas Zeugen noch ihre Literatur zu religiösem Hass anstiften oder Familien auseinanderreißen und Menschenrechte verletzen. Dennoch führte die Staatsanwaltschaft weiterhin dieselben Vorwürfe ins Feld!

      Einigen Professoren für Religionswissenschaften ist bewusst, dass die Glaubensansichten der Zeugen Jehovas ausschließlich auf der Bibel basieren. Dazu ein Kommentar von Dr. Gordijenko, Professor für Religionswissenschaften an der Russischen Staatlichen Pädagogischen Herzen-Universität in Sankt Petersburg: „Wenn die Experten Jehovas Zeugen wegen ihrer Lehren anklagen, merken sie nicht, dass sie in Wirklichkeit Anklagen gegen die Bibel vorbringen.“

      Trotz alledem entschied das Moskauer Stadtgericht, der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Moskau ihren rechtlichen Status abzusprechen. Das hindert unsere Brüder allerdings nicht daran, dem biblischen Gebot nachzukommen, die gute Botschaft zu predigen. Nach Auffassung der Zeugen Jehovas müssen die Einwohner Moskaus selbst entscheiden, was sie glauben möchten. Ihnen dieses Recht zu beschneiden wäre eine Verletzung der Rechte von jedem Einwohner Moskaus. Darum halten sich die Zeugen in Moskau auch in Zukunft an das Gebot Jesu Christi, zu predigen und Jünger zu machen (Mat. 28:19, 20). Gegenwärtig prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil des Moskauer Stadtgerichts.

  • Russland
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2008
    • [Kasten auf Seite 250]

      Jüngste rechtliche Entwicklungen

      Im Januar 2007 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unser Recht auf ungehinderte Religionsausübung. Er entschied einstimmig zu unseren Gunsten, dass „das gemeinsame Studium und die Besprechung religiöser Texte von Mitgliedern der Religionsgruppe der Zeugen Jehovas eine anerkannte Form ihrer Glaubensausübung und Lehrtätigkeit ist“.

      Obwohl die Brüder in Moskau seit 2004 offiziell in ihrer Tätigkeit eingeschränkt sind, versammeln sie sich weiter öffentlich und schöpfen alle Predigtmöglichkeiten aus. 2007 konnten sie sowohl in Moskau als auch in weiten Teilen Russlands zu ihrer großen Freude unbehelligt das Gedächtnismahl und Bezirkskongresse abhalten.

      Zwar muss noch so manche rechtliche Hürde genommen werden, doch unsere Brüder wehren sich mutig gegen Angriffe von Gegnern. Beispielsweise haben sie wegen des Abbruchs der Gedächtnismahlfeier am 12. April 2006 durch Beamte der Polizeidienststelle Ljublino beim EGMR Beschwerde eingereicht. Bei diesem Vorfall hatte die Polizei 14 Brüder festgenommen und deren Rechtsbeistand mit dem Messer bedroht. Ein Gericht vor Ort hatte zwar teilweise zugunsten der Brüder entschieden, doch wurde der Entscheid während eines Berufungsverfahrens umgestoßen und der Fall wurde verloren. Im Juli 2007 reichte man außerdem gegen mehrere Verantwortliche Beschwerde ein, weil sie gegen unsere religiöse Tätigkeit in Sankt Petersburg ungerechtfertigt eine langwierige Untersuchung eingeleitet haben.

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