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    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2003
    • VEREINIGTE STAATEN: Am 17. Juni 2002 fällte das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten in dem Fall Watchtower Bible and Tract Society of New York, Inc. gegen Village of Stratton ein historisches Urteil. Eine Dorfgemeinde hatte darauf bestanden, dass Jehovas Zeugen vor Beginn ihres Predigtdienstes von Haus zu Haus beim Bürgermeister eine Genehmigung einholen müssen. Das Gericht führte aus: „[Jehovas Zeugen] erklärten bei dem Prozess, dass sie um keine Genehmigung ersucht hätten, weil sie ihre Befugnis, zu predigen, aus der Bibel ableiten. [Die Zeugen sagten:] ‚Eine Behörde um Erlaubnis zum Predigen zu bitten käme für uns beinahe einer Beleidigung Gottes gleich.‘ “ Das Gericht setzte die Verordnung der Gemeinde außer Kraft und entschied, dass sie „nicht nur einen Angriff auf die Werte ... [darstellt], die unter dem Schutz des 1. Zusatzartikels stehen, sondern auch auf das Ideal einer freiheitlichen Gesellschaft an sich. In Verbindung mit alltäglicher, offener Kommunikation verlangt sie von einem Bürger, der wünscht, mit seinen Mitmenschen zu sprechen, die Behörden davon zu unterrichten und dann eine Genehmigung dafür einzuholen.“ Weiter erklärte das Gericht: „Selbst wenn die Genehmigungen im Rathaus lediglich eine Formsache sind, rasch erteilt werden und nicht gebührenpflichtig sind, steht ein Gesetz, das für derartige Gespräche eine Genehmigung fordert, in deutlichem Widerspruch zu unserem nationalen Erbe und unserer Verfassungstradition.“

      Außerdem äußerte sich das Gericht sehr lobend über den großen Beitrag von Jehovas Zeugen zum Schutz der amerikanischen Verfassung. Das Gericht erklärte: „Seit über 50 Jahren hebt dieses Gericht Verordnungen auf, die das Werben [canvassing] und das Verteilen von Druckschriften von Tür zu Tür einzuschränken suchen. Es ist mehr als nur ein historischer Zufall, dass die meisten Verfahren, in denen es um den 1. Zusatzartikel ging, von Jehovas Zeugen angestrengt wurden, deren Religion erfordert, von Tür zu Tür zu gehen.“ Das Gericht bemerkte weiter: „Diese Fälle belegen, dass es den Zeugen Jehovas bei ihrem Widerstand gegen die Beschneidung der Redefreiheit nicht nur um ihre eigenen Rechte ging.“

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    • In einem anderen Fall schützte das oberste Gericht von South Carolina am 1. Juli 2002 das Recht eines Zeugen Jehovas, Bluttransfusionen zu verweigern (Apg. 15:28, 29). Charles Harvey verklagte seinen Arzt auf Schadensersatz, weil dieser seine Weigerung, sich Blut geben zu lassen, bewusst missachtet hatte. Vor der Operation hatte Bruder Harvey seinen Arzt unzweideutig über seine biblisch begründete Haltung aufgeklärt. Doch als nach der Operation Komplikationen auftraten und Bruder Harvey bewusstlos war, holte der Arzt die Einwilligung von dessen Mutter ein, die keine Zeugin ist, um ihm Blut zu verabreichen. Das Gericht in South Carolina wies die Einwilligung der Mutter jedoch als rechtsungültig ab mit der Begründung, dass „die Wünsche eines Patienten im Fall bestimmter Behandlungen oder Eingriffe von dem betreffenden Arzt respektiert werden müssen, wenn sie ihm vor der Operation mitgeteilt wurden“. Damit sprach das Gericht Bruder Harvey das Recht auf ein Urteil durch ein Geschworenengericht zu, und zwar zu der Frage, ob der Arzt seine Zusage, Bruder Harvey ohne Bluttransfusion zu behandeln, gebrochen hatte und ob er dadurch, dass er Bruder Harvey ohne dessen Zustimmung Blut transfundiert hatte, einen groben ärztlichen Kunstfehler begangen hatte.

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