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  • Jehovas Zeugen ‘örtlichen Gerichten ausgeliefert’
    Erwachet! 1992 | 22. September
    • Eine Zeugin Jehovas verlor das Sorgerecht für ihren dreijährigen Sohn, und es wurde ihr untersagt, während der Besuchszeiten religiöse Dinge auch nur zu erwähnen. Die Rechtsabteilung der Watchtower Society legte gegen das Urteil Berufung ein und verlor in der zweiten Instanz. Dann ging man am obersten Gericht des Staates Ohio in Revision. Glücklicherweise entschied das Gericht am 15. April 1992 zugunsten der Freiheit der Zeugen. Die elfseitige Urteilsbegründung war ein schwerer Schlag gegen den sogenannten sachverständigen Zeugen — in Wirklichkeit ein Ausgeschlossener, der behauptete, ein Psychologe zu sein. Er habe, so das Gericht, „auf der Grundlage einer Dissertation, die er verfaßt hat, bezeugt, daß unter Jehovas Zeugen Geisteskrankheiten häufiger auftreten als in der Gesamtbevölkerung. Diese Aussage ist ein eindeutiger Versuch, eine ganze Religionsgemeinschaft in ein Klischee zu pressen. ... Dieser einzelne statistische Wert ist ohne Bedeutung.“

      Das Gericht ordnete eine neue Verhandlung an und führte aus: „Das Sorgerecht darf einem Elternteil nicht einfach deswegen entzogen werden, weil er sein Kind nicht dazu anhalten wird, die Fahne zu grüßen, Feiertage zu begehen oder an außerlehrplanmäßigen Aktivitäten teilzunehmen. Wir heben das in erster Instanz gefällte Urteil bezüglich des Sorge- und Besuchsrechts auf, weil diese Entscheidung fälschlicherweise auf die religiösen Ansichten [eines Elternteils] gegründet wurde.“ Als Folge davon konnte die Mutter zusammen mit ihrem Sohn am 17. April im Königreichssaal der Feier zum Gedenken an den Tod Christi beiwohnen.

  • Jehovas Zeugen ‘örtlichen Gerichten ausgeliefert’
    Erwachet! 1992 | 22. September
    • Blutfrage

      Eine andere Streitfrage, mit der Zeugen Jehovas konfrontiert werden, ist die Blutfrage. Trotz jüngster Siege für die Religionsfreiheit und die persönliche Selbstbestimmung der Zeugen Jehovas vor den obersten Gerichten der Staaten Florida, Illinois, Massachusetts und New York und trotz der unermüdlichen Bemühungen von Hospital Information Services und vielen Krankenhausverbindungskomitees überall in den Vereinigten Staaten kommt diese unangenehme Streitfrage wieder und wieder auf den Tisch. Wie auch immer, Personen, die in der Gesundheitspflege arbeiten, bekommen dadurch ein Zeugnis, und einige Krankenhäuser versuchen schnell und eindeutig festzustellen, ob Patienten Zeugen Jehovas sind.

      Ein Gericht, das in San Diego (Kalifornien) tagte, respektierte den Standpunkt einer japanischen Zeugin in der Blutfrage. Sie litt an einem intrakraniellen Aneurysma und war ohne Bewußtsein. Ihr ordnungsgemäß unterzeichnetes Dokument zur ärztlichen Versorgung und die Aussage einer Kinderärztin, die von der Zeugin im Haus-zu-Haus-Predigtdienst angetroffen worden war und die sie intensiv zum Thema Blut befragt hatte, reichten aus, um den Richter davon zu überzeugen, daß die bewußtlose Zeugin unter keinen Umständen mit einer Bluttransfusion einverstanden sein würde.

      Ein Fall auf Long Island, bei dem man eine Zeugin ans Bett fixierte und dann transfundierte, während ihr Mann in Handschellen abgeführt wurde, wurde von der Rechtsabteilung der Watchtower Society vor das New Yorker Landgericht gebracht. Eine Entscheidung zugunsten der Persönlichkeitsrechte der Zeugen Jehovas wurde gefällt, und der Fall läuft jetzt durch das Vorverfahren eines Zivilprozesses. Das Verfahren eines 16jährigen und seiner Mutter am Bundesgericht in Atlanta nähert sich der Verhandlung. Der Jugendliche war ans Bett fixiert und acht Stunden lang transfundiert worden. Die Anhörung zur Erlangung der gerichtlichen Einwilligung fand im Krankenhaus statt, ohne daß der Jugendliche oder seine Mutter davon unterrichtet worden wäre. Eine ganze Reihe anderer Fälle sind bei Berufungsgerichten anhängig, und täglich kommen neue hinzu. Siege werden errungen, doch der Kampf für die Menschenrechte ist noch nicht zu Ende. Jehovas Zeugen vertrauen darauf, daß Jehova Gott zu seiner eigenen bestimmten Zeit sein Gesetz in dieser Frage rechtfertigen wird.

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