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Höhepunkte und JahresrückblickJahrbuch der Zeugen Jehovas 2013
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In Südkorea werden junge Brüder nach wie vor für ihre neutrale Haltung eingesperrt. Jeden Monat klagt man circa 45 von ihnen an und verurteilt sie zu eineinhalb Jahren Haft. So sitzen derzeit ungefähr 750 Brüder wegen ihres Glaubens in koreanischen Gefängnissen — mehr als in irgendeinem anderen Land der Welt. Seit 1950 wurden sage und schreibe 17 000 Zeugen Jehovas zu mehr als 32 000 Jahren Gefängnis verurteilt.
2012 gingen die Behörden mit ihren Bestrafungen noch einen Schritt weiter. Zum ersten Mal wurden auch diejenigen, die die Einberufung zu Reserveübungen aus Gewissensgründen verweigerten, mit Haftstrafen belegt. Bis dahin hatte man sie dafür nur zu Geldstrafen verurteilt. Da solche Einberufungen mehrmals im Jahr ausgesprochen werden, müssen sich Verweigerer nun häufiger vor Gericht verantworten. Ho-jeong Son zum Beispiel wurde im November 2011 zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im Juni 2012 erging erneut Anklage und er bekam weitere sechs Monate. Bei diesem zweiten Verfahren wurde er direkt festgehalten und erst nach 29 Tagen gegen Kaution freigelassen. Falls seine Berufung abgewiesen wird, stehen ihm 14 Monate Haft bevor.
In Südkorea werden jeden Monat circa 45 junge Brüder angeklagt und zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt
Der UN-Menschenrechtsausschuss hat Südkorea schon in mehreren Fällen für die Verletzung des Rechts auf Gewissensfreiheit verurteilt. Derzeit sind weitere Anträge sowohl vor diesem Ausschuss als auch vor dem südkoreanischen Verfassungsgericht anhängig, um eine Entscheidung herbeizuführen.
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