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Eine vor Gott und den Menschen ehrbare Ehe schließenDer Wachtturm 2006 | 15. Oktober
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Eheschließung nach Brauch und Ziviltrauung
12. Was ist eine Ehe nach Brauch, und wozu wird geraten, wenn man eine solche Ehe schließt?
12 Es gibt auch Länder, in denen Brautpaare eine so genannte Ehe nach Brauch (oder nach Stammesrecht) eingehen. Damit ist nicht gemeint, dass die beiden einfach zusammenleben, noch ist eine so genannte Ehe nach Gewohnheitsrecht gemeint, der mancherorts eine gewisse Rechtsgültigkeit zugebilligt wird, die aber keine uneingeschränkt rechtsgültige Ehe ist.d Wir sprechen hier von einer Ehe, die nach dem öffentlich anerkannten Brauch eines Stammes oder einer Region eingegangen wird. Dazu kann es erforderlich sein, dass ein Brautpreis vollständig bezahlt und akzeptiert wird, wodurch das Brautpaar rechtlich und biblisch als verheiratet gilt. Der Staat betrachtet solche Eheschließungen nach Brauch als gültig, gesetzmäßig und verbindlich. Im Anschluss an eine solche Eheschließung nach Brauch ist es in der Regel möglich, diese eintragen zu lassen. Dabei erhält das Paar meist eine offizielle Bescheinigung. Eine derartige Eintragung bietet einen gewissen Schutz für das Ehepaar oder für die Frau, falls ihr Mann stirbt, sowie für Kinder, die eventuell aus der Verbindung hervorgehen. Die Versammlung würde allen, die eine solche Ehe nach Brauch eingehen, dringend nahe legen, diese möglichst unverzüglich eintragen zu lassen. Nebenbei bemerkt wurde offenbar unter dem mosaischen Gesetz offiziell Buch über Eheschließungen und Geburten geführt (Matthäus 1:1-16).
13. Was wäre passend für eine Hochzeitsansprache im Anschluss an eine Eheschließung nach Brauch?
13 Die beiden durch eine solche Eheschließung nach Brauch rechtsgültig miteinander verbundenen Personen werden zum Zeitpunkt dieser Eheschließung Ehemann und Ehefrau.
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14. Was kann ein Christ tun, wenn sowohl eine Eheschließung nach Brauch als auch eine zivilrechtliche Trauung möglich sind?
14 In manchen Ländern, in denen die Eheschließung nach Brauch als rechtsgültig angesehen wird, gibt es gleichzeitig die Möglichkeit, sich zivilrechtlich trauen zu lassen. Eine solche Trauung findet gewöhnlich vor einem Standesbeamten statt und kann sowohl das Ablegen von Ehegelübden als auch die Eintragung in ein Personenstandsregister einschließen. Einige christliche Brautpaare möchten sich lieber standesamtlich trauen lassen, als eine Ehe nach Brauch einzugehen. Es ist rechtlich nicht notwendig, beides zu tun, denn beide Verfahren sind rechtsgültig.
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