-
Eine ausgeglichene Ansicht über das SorgerechtErwachet! 1997 | 8. Dezember
-
-
Gemeinsames Sorgerecht
Teilweise vertreten Gerichte den Standpunkt, daß es wichtig ist, die Bindung zwischen einem Kind und beiden Eltern aufrechtzuerhalten. Sie stützen sich dabei auf die Ergebnisse von Studien, aus denen hervorgeht, daß Kinder nach einer Scheidung möglicherweise weniger unter Streß leiden und geringere emotionelle Schäden davontragen, wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben können. So werde sich das Kind nicht von einem Elternteil im Stich gelassen fühlen, sondern erhalte das Gefühl, von beiden Eltern geliebt zu werden und in beider Hausgemeinschaft integriert zu sein. Ein Anwalt für Familienrecht sagte dazu: „Gemeinsames Sorgerecht macht es möglich, beide Eltern weiterhin am Geschehen zu beteiligen.“
-
-
Eine ausgeglichene Ansicht über das SorgerechtErwachet! 1997 | 8. Dezember
-
-
Alleiniges Sorgerecht
Andererseits kann ein Gericht dem Elternteil, der nach seiner Auffassung besser geeignet ist, für die Bedürfnisse des Kindes zu sorgen, das alleinige Sorgerecht übertragen. Der sorgeberechtigte Elternteil entscheidet allein über wichtige Fragen in bezug auf das Wohl des Kindes. Das Gericht trifft seine Entscheidung nach Anhörung des Jugendamts und gelegentlich auch von psychologischen oder psychiatrischen Gutachtern.
Befürworter des alleinigen Sorgerechts vertreten den Standpunkt, eine solche Regelung biete dem Kind größere Stabilität. Viele Familienrichter ziehen diese Sorgerechtsregelung vor, wenn sie es mit Eltern zu tun haben, die nicht vernünftig miteinander reden können oder es vermutlich nicht tun werden. Natürlich wird der nichtsorgeberechtigte Elternteil nicht aus dem Leben des Kindes verbannt. In aller Regel wird dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ein Umgangsrecht eingeräumt, so daß beide Eltern dem Kind nach wie vor die nötige Anleitung, Liebe und Zuneigung zukommen lassen können.
-