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    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • ZUFLUCHTSSTÄDTE

      Jehovas Gesetz über die Heiligkeit des Blutes war klar und deutlich. Das Vergießen von Menschenblut entweihte das Land, in dem die Israeliten wohnten, denn Jehova weilte in ihrer Mitte; das vergossene Blut konnte nur durch das Blut dessen, der es vergossen hatte, gesühnt werden (1Mo 9:5, 6; 4Mo 35:33, 34). Wenn also jemand einen Mord beging, wurde das Blut seines Opfers gerächt und dem Gesetz, ‘Leben für Leben’ zu geben, Genüge getan, indem der Bluträcher den Mörder „unweigerlich“ zu Tode brachte (2Mo 21:23; 4Mo 35:21). Aber wie verhielt es sich mit dem unabsichtlichen Totschläger, mit jemand, der z. B. seinen Bruder dadurch tötete, dass beim Holzhacken versehentlich die Schneide wegflog? (5Mo 19:4, 5). Für Personen in einer solch unglücklichen Lage hatte Jehova in liebevoller Weise sechs Zufluchtsstädte vorgesehen; dort konnte jemand, der unabsichtlich Blut vergossen hatte, vor dem Bluträcher Schutz und Zuflucht finden (4Mo 35:6-32; Jos 20:2-9).

  • Zufluchtsstädte
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • Rechtsverfahren. Wenn ein Flüchtling eine Zufluchtsstadt erreicht hatte, musste er seinen Fall den älteren Männern am Stadttor vortragen, und es sollte ihm Gastfreundschaft erwiesen werden. Am Tor der Stadt, die die Gerichtsbarkeit für den Ort innehatte, wo jemand getötet worden war, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um die Unschuld des Flüchtlings zu beweisen. Dies geschah, um zu verhindern, dass Mörder diese schützende Einrichtung in Anspruch nahmen. Wurde der Täter für unschuldig befunden, schickte man ihn in die Zufluchtsstadt zurück. Doch seine Sicherheit war nur dann garantiert, wenn er den Rest seines Lebens oder bis zum Tod des Hohen Priesters in der Stadt blieb. Es durfte kein Lösegeld angenommen werden, um diese Bedingungen zu ändern (4Mo 35:22-29, 32; Jos 20:4-6). Sogar Jehovas heiliger Altar bot Mördern keinen Schutz, wie das der Fall Joabs zeigte (2Mo 21:14; 1Kö 1:50; 2:28-34; siehe BLUTRÄCHER).

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