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  • Der Patient hat das Recht zu entscheiden
    Wie kann Blut dein Leben retten?
    • Ein Arzt am Albert Einstein College of Medicine (USA) schreibt: „Die meisten [Zeugen] unterzeichnen bereitwillig das Formular der American Medical Association, wodurch Ärzte und Krankenhäuser von der Haftung befreit werden, und viele haben eine Karte ‚Dokument zur ärztlichen Versorgung‘ bei sich. Ein ordnungsgemäß mit Unterschrift und Datum versehenes Formular ‚Verweigerung der Annahme von Blutprodukten‘ ist eine vertragliche Übereinkunft und ist rechtsgültig“ (Anesthesiology News, Oktober 1989).

      Ja, Zeugen Jehovas sind zur Zusammenarbeit bereit und geben die rechtliche Zusicherung, daß einem Arzt oder einem Krankenhaus keine Haftung daraus erwächst, daß die gewünschte blutlose Behandlungsform angewendet wird. Gemäß der Empfehlung medizinischer Fachleute trägt jeder Zeuge Jehovas eine als „Dokument zur ärztlichen Versorgung“ bezeichnete Karte bei sich. Dieses Dokument wird von der Person unterschrieben und von Zeugen bestätigt. Es wird in passenden Zeiträumen erneuert oder durch erneute Unterschrift bestätigt.

      Im März 1990 bekräftigte der Oberste Gerichtshof von Ontario ein Urteil, in dem über ein solches Dokument anerkennend gesagt wurde: „Die Karte ist eine schriftliche Erklärung der begründeten Haltung, die der Inhaber der Karte rechtmäßig einnehmen kann, den Vertrag mit dem Arzt schriftlich einzuschränken.“ In Medicinsk Etik (1985) schrieb Professor Daniel Andersen: „Wenn es eine unzweideutige schriftliche Erklärung des Patienten gibt, in der es heißt, daß er ein Zeuge Jehovas ist und unter keinen Umständen Blut wünscht, dann verlangt die Achtung vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, daß sein Wunsch so respektiert wird, als hätte er ihn mündlich geäußert.“

  • Der Patient hat das Recht zu entscheiden
    Wie kann Blut dein Leben retten?
    • Zeugen Jehovas sind auch bereit, im Krankenhaus eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Auf einem Formular, das ein Krankenhaus in Freiburg verwendet, kann der Arzt beschreiben, worüber er den Patienten in Verbindung mit der Behandlung aufgeklärt hat. Oberhalb der Unterschriften des Arztes und des Patienten heißt es auf dem Formular: „Als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehne ich die Verwendung von Fremdblut sowie Fremdblutteilen grundsätzlich bei meiner Operation ab. Mir ist bekannt, daß der geplante, notwendige Eingriff hierdurch mit einem höheren Behandlungsrisiko durch Blutungskomplikationen belastet ist. Nach eingehender besonders darauf gerichteter Aufklärung bitte ich, die bei mir notwendige Operation ohne Verwendung von Fremdblut oder Teilen davon durchzuführen“ (Herz/Kreislauf, August 1987).

      In Wirklichkeit kann die blutlose Behandlung geringere Risiken haben als eine Behandlung mit Blut. Aber hier geht es darum, daß Patienten, die Zeugen Jehovas sind, gern alle unnötigen Bedenken ausräumen möchten, damit Ärzte ungehindert das tun können, was sie als ihre Pflicht ansehen, nämlich den Menschen zu helfen, gesund zu werden. Diese Zusammenarbeit kommt allen zugute, wie Dr. Angelos A. Kambouris in dem Artikel „Größere Unterleibsoperationen an Zeugen Jehovas“ zeigt:

      „Der Chirurg sollte die präoperative Zustimmung als verbindlich betrachten und sich ungeachtet der Probleme, die während und nach der Operation auftreten mögen, daran halten. ... [Das] orientiert die Patienten positiv auf ihre chirurgische Behandlung und lenkt die Aufmerksamkeit des Chirurgen von den rechtlichen und philosophischen Erwägungen ab, so daß er sich ganz den chirurgischen und technischen Fragen widmen kann, was ihm erlaubt, optimal zu arbeiten und seinem Patienten wirksame Hilfe zu leisten“ (The American Surgeon, Juni 1987).

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