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    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Das Gesetz Gottes für Israel – das Gesetz Mose. Im Jahr 1513 v. u. Z. gab Jehova Israel durch seinen Mittler Moses in der Wildnis Sinai das Gesetz. Es wurde am Berg Horeb während einer scheueinflößenden Kundgebung der Macht Jehovas eingeführt (2Mo 19:16-19; 20:18-21; Heb 12:18-21, 25, 26). Der Bund wurde durch das Blut von Stieren und Ziegenböcken rechtskräftig gemacht. Das Volk brachte Gemeinschaftsopfer dar. Das Buch des Bundes wurde ihm vorgelesen, wonach es sich bereit erklärte, allen Worten, die Jehova geredet hatte, zu gehorchen. Viele der früheren patriarchalischen Gesetze waren in das durch Moses übermittelte Gesetz aufgenommen worden (2Mo 24:3-8; Heb 9:15-21; siehe BUND).

      Die ersten fünf Bücher der Bibel (die fünf Bücher Mose) werden oft als „das Gesetz“ bezeichnet. Manchmal wird dieser Ausdruck auf die ganze Sammlung der inspirierten Hebräischen Schriften angewandt. Im Allgemeinen teilten die Juden die Gesamtheit der Hebräischen Schriften jedoch in drei Teile ein: „Gesetz Mose“, „PROPHETEN“ und „Psalmen“ (Luk 24:44). Die von Propheten geäußerten Gebote waren für Israel bindend.

      Jehova wurde im Gesetz als absoluter Souverän anerkannt. Er war auch in einem besonderen Sinn König. Da er Israels Gott und König war, galt Ungehorsam gegenüber dem Gesetz als Verstoß gegen die Religion und als Majestätsbeleidigung, Beleidigung des Staatsoberhauptes, in diesem Fall des Königs Jehova. Von David und Salomo sowie ihren Nachfolgern auf dem Thron Judas wurde gesagt, sie säßen auf dem „Thron Jehovas“ (1Ch 29:23). Die irdischen Könige und Herrscher Israels waren verpflichtet, das Gesetz zu halten; handelten sie despotisch, so übertraten sie das Gesetz und mussten sich vor Gott dafür verantworten (1Sa 15:22, 23). Königtum und Priestertum waren getrennt, was zu einer gleichmäßigen Machtverteilung führte und einen Schutz vor Tyrannei bildete. Es erinnerte die Israeliten auch daran, dass Jehova ihr Gott und ihr wirklicher König war. Das Verhältnis des Einzelnen zu Gott und zu seinem Mitmenschen wurde im Gesetz genau erklärt, und ein jeder konnte sich durch die Priester Gott nahen.

      Das Gesetz gab den Israeliten die Möglichkeit, „ein Königreich von Priestern und eine heilige Nation“ zu werden (2Mo 19:5, 6). Da das Gesetz ausschließliche Ergebenheit gegenüber Jehova verlangte, jede Form von Interkonfessionalismus streng untersagte und genaue Vorschriften über rituelle Reinheit und die Ernährung enthielt, bildete es eine „Wand“, die Israel von anderen Völkern deutlich trennte (Eph 2:14). Es war für einen Juden kaum möglich, das Zelt oder das Haus eines Nichtjuden zu betreten oder mit Nichtjuden zu essen, ohne sich dadurch rituell zu verunreinigen. Als Jesus auf der Erde war, dachte man, dass sich ein Jude schon verunreinige, wenn er ein nichtjüdisches Haus oder Gebäude betrete (Joh 18:28; Apg 10:28). Die Heiligkeit des Lebens, Ehre und Ansehen der Familie, die Ehrbarkeit der Ehe und die Würde des Menschen waren geschützt. Darüber hinaus wirkte sich die durch den Gesetzesbund hervorgerufene religiöse Trennung günstig auf die Gesundheit der Israeliten aus und schützte sie vor Krankheiten, die unter ihren Nachbarvölkern verbreitet waren. Ohne Zweifel war die Befolgung der Gesetze über sittliche Reinheit, Körperpflege und Ernährung von großem Vorteil.

      Der eigentliche Zweck des Gesetzes bestand, wie der Apostel Paulus sagt, jedoch darin, „Übertretungen offenbar zu machen, bis der Same gekommen wäre“. Das Gesetz war ein ‘Erzieher, der zu Christus führte’, es wies auf Christus als das angestrebte Ziel hin („Christus ist das Ende des GESETZES“) und ließ erkennen, dass alle Menschen, auch die Juden, der Sünde unterworfen sind und dass Leben nicht durch „Gesetzeswerke“ erlangt werden kann (Gal 3:19-24; Rö 3:20; 10:4). Es war sowohl „geistig“ (stammte von Gott) als auch „heilig“ (Rö 7:12, 14). In Epheser 2:15 wird es das „aus Verordnungen bestehende GESETZ“ genannt. Es war ein vollkommener Maßstab und kennzeichnete denjenigen, der es halten konnte, als vollkommen, als des Lebens würdig (3Mo 18:5; Gal 3:12). Da das Gesetz von unvollkommenen Menschen nicht gehalten werden konnte, bewies es, dass ‘alle gesündigt hatten und die Herrlichkeit Gottes nicht erreichten’ (Rö 3:23). Nur Jesus Christus hielt es einwandfrei (Joh 8:46; Heb 7:26).

      Da das Gesetz auch „einen Schatten der künftigen guten Dinge“ war und die damit verbundenen Dinge „sinnbildliche Darstellungen“ waren, beriefen sich Jesus und die Apostel oft darauf, um Dinge zu erklären, die den Himmel, die christliche Lehre und den christlichen Wandel betrafen. Es ist daher ein Wissensgebiet, mit dem sich Christen unbedingt befassen sollten (Heb 10:1; 9:23).

      Jesus sagte, das ganze Gesetz hänge an den beiden Geboten, Gott und seinen Nächsten zu lieben (Mat 22:35-40). Es ist interessant, dass im 5. Buch Mose (wo das Gesetz in etwas abgeänderter Form, den neuen Verhältnissen im Land der Verheißung entsprechend, wiedergegeben wird) die hebräischen Wörter für „lieben“ über 20-mal vorkommen.

      Die Zehn Worte (2Mo 34:28) oder Zehn Gebote bildeten den wesentlichsten Teil des Gesetzes, waren aber mit ungefähr 600 anderen Gesetzen verbunden, die für die Israeliten alle gleich verbindlich waren (Jak 2:10). Die ersten vier der Zehn Gebote definierten das Verhältnis des Menschen zu Gott, das fünfte sein Verhältnis zu Gott und zu den Eltern und die letzten fünf sein Verhältnis zu seinem Mitmenschen. Diese fünf waren entsprechend dem Schweregrad des für den Mitmenschen entstehenden Schadens angeordnet: Mord, Ehebruch, Diebstahl, falsches Zeugnis und Habsucht oder selbstsüchtige Begierde. Durch das zehnte Gebot unterschied sich das mosaische Gesetz von den Gesetzen aller anderen Völker, denn das Verbot gegen selbstsüchtige Begierde machte es zu einem Gebot, dem eigentlich nur Gott Geltung verschaffen konnte. Es ging in Wirklichkeit gegen die Ursache für die Übertretung aller anderen Gebote an (2Mo 20:2-17; 5Mo 5:6-21; vgl. Eph 5:5; Kol 3:5; Jak 1:14, 15; 1Jo 2:15-17).

      Das Gesetz enthielt viele Grundsätze und Richtlinien. Die Richter hatten die Freiheit, die Beweggründe und die Einstellung eines Übertreters sowie die Umstände, unter denen eine Übertretung erfolgt war, zu untersuchen und zu berücksichtigen. Ein willentlicher, respektloser oder reueloser Übertreter erhielt die volle Strafe (4Mo 15:30, 31). In anderen Fällen konnte ein milderes Urteil gefällt werden. Während zum Beispiel ein Mörder unweigerlich zu Tode gebracht werden musste, konnte einem unabsichtlichen Totschläger Barmherzigkeit erwiesen werden (4Mo 35:15, 16). Der Besitzer eines gewohnheitsmäßig stößigen Stiers, der jemand tötete, konnte getötet werden; die Richter konnten ihm aber auch ein Lösegeld auferlegen (2Mo 21:29-32). Die aus 2. Mose 22:7 und 3. Mose 6:1-7 hervorgehende unterschiedliche Bestrafung eines Diebes ist offenbar darauf zurückzuführen, dass es sich in dem einen Fall um einen vorsätzlichen Dieb handelt und im anderen Fall um einen Sünder, der seine Tat freiwillig bekennt.

  • Gesetz
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • [Kasten auf Seite 906-912]

      EINIGE MERKMALE DES GESETZESBUNDES

      THEOKRATISCHE REGIERUNG

      Jehova Gott ist der höchste Souverän (2Mo 19:5; 1Sa 12:12; Jes 33:22)

      Der König saß auf dem „Thron Jehovas“ und war Gottes Vertreter (1Ch 29:23; 5Mo 17:14, 15)

      Andere Beamte (Vorsteher der Stämme; Oberste über Tausendschaften, über Hundertschaften, über Fünfzigschaften und über Zehnerschaften) wurden wegen ihrer Gottesfurcht sowie ihrer Zuverlässigkeit und Unbestechlichkeit ausgewählt (2Mo 18:21, 25; 4Mo 1:44)

      Jeder, der von Gott verliehene Autorität ausübte, verdiente Respekt: Beamte, Priester, Richter, Eltern (2Mo 20:12; 22:28; 5Mo 17:8-13)

      RELIGIÖSE PFLICHTEN

      (Diese wurden in dem größten Gebot des Gesetzes zusammengefasst – Jehova mit ganzem Herzen, ganzem Sinn, ganzer Seele und ganzer Kraft zu lieben (5Mo 6:5; 10:12; Mar 12:30)

      Nur Jehova durfte angebetet werden (2Mo 20:3; 22:20; 5Mo 5:7)

      Liebe sollte die treibende Kraft in jemandes Verhältnis zu Jehova sein (5Mo 6:5, 6; 10:12; 30:16)

      Alle sollten Gott fürchten und ihm gehorchen (2Mo 20:20; 5Mo 5:29)

      Gottes Name durfte nicht in unwürdiger Weise gebraucht werden (2Mo 20:7; 5Mo 5:11)

      Man konnte sich ihm nur auf die Art und Weise nahen, die er billigte (4Mo 3:10; 3Mo 10:1-3; 16:1)

      Alle waren verpflichtet, den Sabbat zu halten (2Mo 20:8-11; 31:12-17)

      Versammeln zur Anbetung (5Mo 31:10-13)

      Alle Männlichen mussten sich dreimal im Jahr versammeln: am Passah und am Fest der ungesäuerten Brote, am Fest der Wochen und am Laubhüttenfest (5Mo 16:16; 3Mo 23:1-43)

      Ein Mann, der absichtlich versäumte, das Passah zu feiern, wurde „abgeschnitten“ (4Mo 9:13)

      Unterstützung der Priesterschaft

      Die Leviten erhielten von allen anderen Stämmen einen Zehnten des ganzen Ertrages des Landes (4Mo 18:21-24)

      Die Leviten mussten der Priesterschaft einen Zehnten geben, und zwar vom Allerbesten, was sie erhalten hatten (4Mo 18:25-29)

      Darbringen von Opfern (Heb 8:3-5; 10:5-10)

      Verschiedene im Gesetz vorgeschriebene Opfer: regelmäßige Brandopfer (3Mo, Kap. 1; 4Mo, Kap. 28), Gemeinschaftsschlachtopfer (3Mo, Kap. 3; 19:5), Sündopfer (3Mo, Kap. 4; 4Mo 15:22-29), Schuldopfer (3Mo 5:1 bis 6:7), Getreideopfer (3Mo, Kap. 2), Trankopfer (4Mo 15:5, 10), Webeopfer (3Mo 23:10, 11, 15-17)

      Mit der falschen Anbetung verbundene Bräuche waren verboten

      Götzendienst (2Mo 20:4-6; 5Mo 5:8-10)

      Das Anbringen von Einschnitten im Fleisch wegen eines Verstorbenen oder Tätowierung des Körpers (3Mo 19:28)

      Das Pflanzen eines Baumes als heiliger Pfahl (5Mo 16:21)

      Etwas Verabscheuungswürdiges, der Vernichtung Geweihtes in sein Haus bringen (5Mo 7:26)

      Gegen Jehova Auflehnung reden (5Mo 13:5)

      Für die falsche Anbetung eintreten (5Mo 13:6-10; 17:2-7)

      Zur falschen Anbetung überwechseln (5Mo 13:12-16)

      Seine Nachkommen falschen Göttern weihen (3Mo 18:21, 29)

      Spiritismus, Zauberei (2Mo 22:18; 3Mo 20:27; 5Mo 18:9-14)

      AUFGABEN DER PRIESTERSCHAFT

      (Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wurden die Priester von den Leviten unterstützt; 4Mo 3:5-10)

      Das Gesetz Gottes lehren (5Mo 33:8, 10; Mal 2:7)

      Als Richter dienen und das göttliche Gesetz anwenden (5Mo 17:8, 9; 19:16, 17)

      Opfer zugunsten des Volkes darbringen (3Mo, Kap. 1 bis 7)

      Urim und Tummim benutzen, um Gott zu befragen (2Mo 28:30; 4Mo 27:18-21)

      ZUGEHÖRIGKEIT ZUR VERSAMMLUNG ISRAELS

      Zugehörigkeit zur Versammlung Israels nicht auf diejenigen beschränkt, die in die Nation hineingeboren waren

      Personen anderer Nationen konnten beschnittene Anbeter werden

      Solche ansässigen Fremdlinge waren verpflichtet, alle Satzungen des Gesetzesbundes zu halten (3Mo 24:22)

      Einschränkungen der Zugehörigkeit zur Versammlung Israels

      Kein durch Zerquetschen der Hoden oder Abschneiden des männlichen Gliedes Entmannter (5Mo 23:1)

      Kein illegitimer Sohn und seine Nachkommen bis zur „zehnten Generation“ (5Mo 23:2)

      Kein Ammoniter oder Moabiter (offensichtlich männliche Personen) auf unabsehbare Zeit, weil sie Israel nach dem Auszug aus Ägypten keine Gastfreundschaft erwiesen, sondern Widerstand geleistet hatten (5Mo 23:3-6)

      Söhne, die den Ägyptern „als die dritte Generation“ geboren wurden, durften aufgenommen werden (5Mo 23:7, 8)

      RECHTSORDNUNG

      (Gesetze über Rechtsfälle hoben Jehovas Gerechtigkeit und Barmherzigkeit hervor. Den Richtern wurde die Freiheit eingeräumt, Barmherzigkeit zu bekunden, wenn es die Umstände erlaubten. Diese Gesetze bewahrten die Nation auch rein und schützten das Wohl jedes einzelnen Israeliten)

      Richter

      Priester, Könige und andere als Richter eingesetzte Männer (2Mo 18:25, 26; 5Mo 16:18; 17:8, 9; 1Kö 3:6, 9-12; 2Ch 19:5)

      Vor Richtern zu stehen hieß so viel wie, vor Jehova zu stehen (5Mo 1:17; 19:16, 17)

      Anhörung von Fällen

      Gewöhnliche Fälle wurden den Richtern unterbreitet (2Mo 18:21, 22; 5Mo 25:1, 2; 2Ch 19:8-10)

      Konnte die untere Instanz einen Fall nicht entscheiden, so kam er vor eine höhere Instanz (2Mo 18:25, 26; 1Kö 3:16, 28)

      Außergewöhnliche oder schwierige Fälle kamen vor die Priester:

      Fälle von Eifersucht oder von ehelicher Untreue einer Frau (4Mo 5:12-15)

      Wenn ein Zeuge jemanden der Auflehnung beschuldigte (5Mo 19:16, 17)

      Jede Gewalttat oder ein Fall von Blutvergießen oder ein Fall, der schwierig zu entscheiden oder umstritten war (5Mo 17:8, 9; 21:5)

      Wenn ein Mann auf dem Feld erschlagen gefunden wurde und der Mörder unbekannt war (5Mo 21:1-9)

      Zeugen

      Mindestens zwei Zeugen mussten eine Aussage als wahr bestätigen (5Mo 17:6; 19:15; vgl. Joh 8:17; 1Ti 5:19)

      Die Zeugen mussten als erste Hand an den Schuldigen legen und ihn töten. Dies war ein Abschreckungsmittel gegen falsche, übereilte oder unüberlegte Zeugenaussagen (5Mo 17:7)

      Falschaussagen

      Meineid war streng verboten (2Mo 20:16; 23:1; 5Mo 5:20)

      Wenn jemand einen anderen fälschlich anklagte, wurde dem falschen Zeugen die Strafe auferlegt, die er dem Angeklagten zugedacht hatte (5Mo 19:16-19)

      Bestechung und Parteilichkeit beim Richten

      Bestechung verboten (2Mo 23:8; 5Mo 27:25)

      Rechtsverdrehung verboten (2Mo 23:1, 2, 6, 7; 3Mo 19:15, 35; 5Mo 16:19)

      Jemand wurde nur dann in Gewahrsam gehalten, wenn ein Fall schwierig war und Jehova ihn entscheiden musste (3Mo 24:11-16, 23; 4Mo 15:32-36)

      Strafen

      Prügelstrafe war auf 40 Schläge beschränkt, um zu vermeiden, dass der Geschlagene in den Augen des Schlägers verächtlich wurde (5Mo 25:1-3; vgl. 2Ko 11:24)

      Als Todesstrafe diente die Steinigung. Manchmal wurde die Leiche eines Verbrechers nach der Steinigung als etwas Verfluchtes an einen Pfahl gehängt (5Mo 13:10; 21:22, 23)

      Vergeltung – eine Bestrafung, bei der Gleiches mit Gleichem vergolten wurde (3Mo 24:19, 20)

      Schadenersatz: Wenn jemandes Tier das Eigentum einer anderen Person beschädigte (2Mo 22:5; 21:35, 36); wenn jemand durch ein Feuer, das er angezündet hatte, das Eigentum eines anderen beschädigte (2Mo 22:6); wenn jemand das Haustier einer anderen Person tötete (3Mo 24:18, 21; 2Mo 21:33, 34); unabsichtliche persönliche Verwendung von etwas „Heiligem“, z. B. von Zehntabgaben oder Opfern (3Mo 5:15, 16); wer seinen Genossen um etwas ihm Anvertrautes, etwas in seine Hand Hinterlegtes oder etwas Geraubtes betrog oder wer etwas Gefundenes verhehlte und hinsichtlich all dieser Dinge falsch schwor (3Mo 6:2-7; 4Mo 5:6-8)

      Zufluchtsstädte

      Unabsichtlicher Totschläger konnte in die am nächsten gelegene fliehen (4Mo 35:12-15; 5Mo 19:4, 5; Jos 20:2-4)

      Dann wurde in dem Gerichtsbezirk, wo sich der Vorfall ereignet hatte, ein Gerichtsverfahren durchgeführt

      Wer als unabsichtlicher Totschläger erachtet wurde, musste bis zum Tod des Hohen Priesters in der Zufluchtsstadt wohnen (4Mo 35:22-25; Jos 20:5, 6)

      Ein Mörder musste zu Tode gebracht werden (4Mo 35:30, 31)

      EHE, VERWANDTSCHAFTSVERHÄLTNISSE, GESCHLECHTSMORAL

      (Das Gesetz schützte Israel, indem es die heilige Ehe- und Familieneinrichtung aufrechterhielt)

      Jehova schloss die erste Ehe (1Mo 2:18, 21-24)

      Ehemann war der Besitzer seiner Frau, aber Gott gegenüber verantwortlich, wie er sie behandelte (5Mo 22:22; Mal 2:13-16)

      Polygamie wurde gestattet, jedoch so geregelt, dass die Frau und ihre Nachkommen geschützt waren (5Mo 21:15-17; 2Mo 21:10)

      Wenn ein Mann ein Mädchen verführt hatte, musste er es heiraten (es sei denn, ihr Vater ließ es nicht zu) (2Mo 22:16, 17; 5Mo 22:28, 29)

      Leviratsehe war eine Einrichtung, bei der ein Mann die Witwe seines Bruders heiratete, der bei seinem Tod keinen männlichen Nachkommen hinterlassen hatte. Ein Mann, der sich weigerte, die Schwagerehe einzugehen, brachte Schande über sich (5Mo 25:5-10)

      Ehebündnisse mit Fremden waren verboten (2Mo 34:12-16; 5Mo 7:1-4). Ehen mit weiblichen Kriegsgefangenen waren jedoch gestattet (5Mo 21:10-14)

      Frauen, die Land geerbt hatten, mussten innerhalb ihres Stammes heiraten (4Mo 36:6-9)

      Scheidung

      Nur der Mann hatte das Recht zur Scheidung (wenn er an seiner Frau etwas Anstößiges gefunden hatte). Er musste ihr ein Scheidungszeugnis ausschreiben (5Mo 24:1-4)

      Hatte der Mann die Frau verführt und dann geheiratet, durfte er sie nie durch Scheidung entlassen (5Mo 22:28, 29)

      Ein Mann durfte eine Frau, die er durch Scheidung entlassen hatte, nicht wieder heiraten, nachdem sie wieder geheiratet hatte, selbst wenn ihr zweiter Mann sie durch Scheidung entlassen hatte oder gestorben war (5Mo 24:1-4)

      Ehebruch zog für beide schuldigen Teile die Todesstrafe nach sich (2Mo 20:14; 5Mo 22:22)

      Blutschande

      Ein Israelit durfte keine der folgenden Personen heiraten: seine Mutter, Stiefmutter oder eine Nebenfrau seines Vaters (3Mo 18:7, 8; 20:11; 5Mo 22:30; 27:20); seine Schwester oder Halbschwester (3Mo 18:9, 11; 20:17; 5Mo 27:22); seine Enkelin (3Mo 18:10); seine Tante (weder die Schwester seiner Mutter noch die Schwester seines Vaters) (3Mo 18:12, 13; 20:19); seine angeheiratete Tante (weder die Frau des Bruders seines Vaters noch die Frau des Bruders seiner Mutter) (3Mo 18:14; 20:20); seine Schwiegertochter (3Mo 18:15; 20:12); seine Tochter, Stieftochter, die Tochter seiner Stieftochter, die Tochter seines Stiefsohnes, seine Schwiegermutter (3Mo 18:17; 20:14; 5Mo 27:23); die Frau seines Bruders (3Mo 18:16; 20:21), außer im Fall einer Leviratsehe (5Mo 25:5, 6); die Schwester seiner Frau zu Lebzeiten seiner Frau (3Mo 18:18)

      Eine israelitische Frau durfte keine der folgenden Personen heiraten: den eigenen Sohn oder ihren Stiefsohn (3Mo 18:7, 8; 20:11; 5Mo 22:30; 27:20); ihren Bruder oder Halbbruder (3Mo 18:9, 11; 20:17; 5Mo 27:22); ihren Großvater (3Mo 18:10); ihren Neffen (weder den Sohn ihres Bruders noch den Sohn ihrer Schwester) (3Mo 18:12, 13; 20:19); ihren Neffen (weder den Sohn des Bruders ihres Mannes noch den Sohn der Schwester ihres Mannes) (3Mo 18:14; 20:20); ihren Schwiegervater (3Mo 18:15; 20:12); ihren Vater, Stiefvater, den Stiefvater der Mutter, den Stiefvater des Vaters, den Schwiegersohn (3Mo 18:7, 17; 20:14; 5Mo 27:23); den Bruder ihres Mannes (3Mo 18:16; 20:21), außer im Fall einer Leviratsehe (5Mo 25:5, 6); den Mann ihrer Schwester zu Lebzeiten ihrer Schwester (3Mo 18:18)

      Strafe für Blutschande: Tod (3Mo 18:29; 20:11, 12, 14, 17, 20, 21)

      Geschlechtsverkehr während der Menstruation

      Hatten ein Mann und eine Frau während der Menstruation absichtlich Intimbeziehungen, wurden sie getötet (3Mo 18:19; 20:18)

      Hatte ein Ehemann während dieser Zeit der Unreinheit mit seiner Frau unwissentlich Verkehr (vielleicht während des unerwarteten Eintritts der Menstruation), so war er sieben Tage unrein (3Mo 15:19-24)

      Eltern-Kind-Beziehung

      Die Eltern (besonders die Väter) waren verpflichtet, die Kinder über Gottes Gesetz zu belehren (5Mo 6:6-9, 20-25; 11:18-21; Jes 38:19)

      Die Kinder sollten ihre Eltern ehren (2Mo 20:12; 21:15, 17; 3Mo 19:3; 5Mo 5:16; 21:18-21; 27:16)

      Das Tragen von Kleidungsstücken des anderen Geschlechts (um zu unsittlichen Zwecken zu täuschen) war verboten (5Mo 22:5)

      Homosexualität zog für beide Beteiligten die Todesstrafe nach sich (3Mo 18:22; 20:13)

      Sodomie hatte sowohl für den betreffenden Menschen als auch für das Tier den Tod zur Folge (2Mo 22:19; 3Mo 18:23, 29; 20:15, 16; 5Mo 27:21)

      Der unanständige tätliche Angriff einer Frau, die während eines Streits, den ihr Mann mit einem anderen Mann hatte, die Geschlechtsteile dieses Mannes ergriff, wurde damit bestraft, dass der Frau – statt ihr Gleiches mit Gleichem zu vergelten – die Hand abgehauen wurde, da Jehova ihre Fortpflanzungsfähigkeit und das Recht ihres Mannes, von ihr Kinder zu haben, berücksichtigte (5Mo 25:11, 12)

      GESCHÄFTSMETHODEN

      (Das Gesetz förderte sowohl die Ehrlichkeit in Geschäftsangelegenheiten als auch die Achtung vor dem Heim und dem Besitz anderer)

      Landbesitz

      Die Familien erhielten das Land durch das Los zugeteilt (4Mo 33:54; 36:2)

      Land konnte nicht für immer verkauft werden, sondern sollte im Jubeljahr zu seinem Eigentümer zurückkehren; sein Verkaufswert richtete sich nach der Zahl der Ernten bis zum Jubeljahr (3Mo 25:15, 16, 23-28)

      Wenn es zu einem Verkauf kam, hatte der nächste Verwandte das Vorkaufsrecht (Jer 32:7-12)

      Der Staat verfügte nicht über das Enteignungsrecht, d. h. das Recht, jemandes Landerbteil gegen eine Entschädigung für öffentliche Zwecke zu beanspruchen (1Kö 21:2-4)

      Der Anteil der Leviten bestand aus Städten und ihren Weidegründen

      Von den 48 durch das Los zugeteilten Städten waren 13 Priesterstädte (4Mo 35:2-5; Jos 21:3-42)

      Das Feld des Weidegrundes einer Levitenstadt durfte nicht verkauft werden; es gehörte der Stadt, keiner Einzelperson (3Mo 25:34)

      Wenn jemand ein Stück eines Feldes Jehova heiligte (es dem Heiligtum, d. h. der Priesterschaft, zur Benutzung übergab oder ihm den Ertrag zur Verfügung stellte), richtete sich der Schätzwert nach der Grundfläche, die mit einem Homer Gerste besät werden konnte. Der Wert dieser Fläche betrug 50 Schekel Silber und verringerte sich entsprechend den bis zum nächsten Jubeljahr verbleibenden Jahren (3Mo 27:16-18)

      Wollte der Betreffende das Feldstück zurückkaufen, so musste er 20 Prozent zum Schätzwert dazugeben (3Mo 27:19)

      Wenn er es nicht zurückkaufte, sondern es jemand anders verkaufte, wurde es im Jubeljahr etwas Jehova Heiliges und fiel dem Priester zu (3Mo 27:20, 21)

      Wenn jemand ein Stück Feld, das er käuflich erworben hatte, Jehova heiligte, ging es im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück (3Mo 27:22-24)

      Etwas, was von seinem Besitzer als „Banngut“ geweiht worden war („Banngut“ wurde für immer dem Heiligtum zur Verfügung gestellt oder war der Vernichtung geweiht; Jos 6:17; 7:1, 15; Hes 44:29), durfte nicht verkauft oder zurückgekauft werden; es gehörte Jehova (3Mo 27:21, 28, 29)

      Rückkauf von Grundbesitz

      Im Jubeljahr ging alles Land wieder in den Besitz des ursprünglichen Eigentümers über (mit den zuvor erwähnten Ausnahmen) (3Mo 25:8-10, 15, 16, 24-28)

      Die Leviten konnten ihre Häuser in den Levitenstädten jederzeit loskaufen (3Mo 25:32, 33)

      Das Jubeljahr begann am Sühnetag des 50. Jahres, von dem Jahr an gerechnet, in dem die Israeliten in das Land eingezogen waren (3Mo 25:2, 8-19)

      Erbe

      Der Erstgeborene erhielt einen doppelten Erbanteil (5Mo 21:15-17)

      Wenn kein Sohn da war, ging das Erbe auf die Töchter über (4Mo 27:6-8). Hatte ein Mann weder Söhne noch Töchter, so ging das Erbe auf seine Brüder, auf die Brüder seines Vaters oder auf seinen nächsten Blutsverwandten über (4Mo 27:9-11)

      Waagen, Gewichte und Maße

      Jehova verlangte Ehrlichkeit und Genauigkeit (3Mo 19:35, 36; 5Mo 25:13-15)

      Betrug war für ihn etwas Verabscheuungswürdiges (Spr 11:1)

      Schulden

      Am Ende von je sieben Jahren wurden hebräischen Brüdern die Schulden erlassen (5Mo 15:1, 2)

      Ein Ausländer durfte zur Zahlung seiner Schulden gedrängt werden (5Mo 15:3)

      Pfand

      Wer jemandes Überwurf als Pfand genommen hatte, durfte ihn nicht über Nacht behalten (Die Armen schliefen oft im Überwurf, weil sie kein anderes Bettzeug hatten) (2Mo 22:26, 27; 5Mo 24:12, 13)

      Wer jemandem ein Darlehen gewährte, durfte dessen Haus nicht betreten, um das, was ihm als Pfand oder als Sicherheit gegeben wurde, in Empfang zu nehmen. Er musste draußen warten, bis der Betreffende es ihm herausbrachte (Dadurch wurde die Unverletzlichkeit seiner Wohnung gewahrt) (5Mo 24:10, 11)

      Niemand durfte eine Handmühle oder deren oberen Mühlstein als Pfand nehmen (Der Betreffende hätte dann für sich und seine Familie kein Getreide mahlen können) (5Mo 24:6)

      GESETZE ÜBER DEN KRIEGSDIENST

      (Diese Gesetze regelten die von Gott angeordneten Kriege Israels im Land der Verheißung. Kriege aus selbstsüchtigen Beweggründen oder Eroberungen, die über die von Gott festgesetzten Grenzen hinausgingen, waren streng verboten)

      Kriege

      Es durften nur Kriege Jehovas sein (4Mo 21:14; 2Ch 20:15)

      Soldaten wurden geheiligt, bevor sie in die Schlacht zogen (1Sa 21:1-6; vgl. 3Mo 15:16, 18)

      Alter der Soldaten

      Zwanzig Jahre und darüber (4Mo 1:2, 3; 26:1-4)

      Nach Josephus (Jüdische Altertümer, 3. Buch, Kap. 12, Abs. 4) dienten sie bis zum 50. Lebensjahr

      Vom Kriegsdienst befreit:

      Leviten als Diener Jehovas (4Mo 1:47-49; 2:33)

      Ein Mann, der sein neu gebautes Haus noch nicht eingeweiht oder seinen neu gepflanzten Weingarten noch nicht genutzt hatte (5Mo 20:5, 6; vgl. Pr 2:24; 3:12, 13)

      Ein Verlobter, der seine Frau noch nicht genommen hatte. Ein Jungverheirateter war ein Jahr lang befreit (Ein Mann hatte das Recht, einen Erben zu haben und diesen zu sehen) (5Mo 20:7; 24:5)

      Ein Mann, der furchtsam war (Er hätte die Moral der anderen Soldaten schwächen können) (5Mo 20:8; Ri 7:3)

      Das Lager musste rein erhalten werden (denn die Soldaten waren für den Krieg geheiligt) (5Mo 23:9-14)

      Keine Frauen durften als Dirnen für die Soldaten mit ins Feld ziehen; während des Kriegszuges enthielten sich die Soldaten vom Geschlechtsverkehr. Das bot die Gewähr für rituelle und körperliche Reinheit (3Mo 15:16; 1Sa 21:5; 2Sa 11:6-11)

      Frauen aus dem feindlichen Lager durften nicht vergewaltigt werden, denn das wäre Hurerei gewesen; es durfte mit ihnen auch keine Ehe geschlossen werden, bevor der Feldzug zu Ende war. Das trug nicht nur zur rituellen Reinheit bei, sondern mochte die Feinde auch dazu bewegen, sich zu ergeben, da sie wussten, dass ihre Frauen unbehelligt blieben (5Mo 21:10-13)

      Vorgehen gegen feindliche Städte

      Beim Angriff auf eine Stadt, die zu den in 5. Mose 7:1 erwähnten sieben kanaanitischen Nationen gehörte, mussten alle Bewohner der Vernichtung geweiht werden (5Mo 20:15-17; Jos 11:11-14; 5Mo 2:32-34; 3:1-7). Wären sie im Land gelassen worden, so wären sie eine ständige Gefahr für das Verhältnis Israels zu Jehova Gott gewesen. Er hatte sie im Land wohnen lassen, bis ihre Vergehung vollendet war (1Mo 15:13-21)

      Den Städten, die nicht zu den sieben Nationen gehörten, wurden zuerst Friedensbedingungen angeboten (5Mo 20:10, 15). Ergab sich die Stadt, so mussten die Bewohner Zwangsarbeit leisten. Ergab sie sich nicht, so wurden alle Männer und alle Frauen mit Ausnahme der Jungfrauen getötet. Andere wurden am Leben gelassen und als Gefangene weggeführt (5Mo 20:11-14; vgl. 4Mo 31:7, 17, 18). Durch die Tötung aller Männer wurde der Gefahr eines späteren Aufstandes der Stadt vorgebeugt und eine Verheiratung dieser Männer mit israelitischen Frauen verhindert. Diese Maßnahmen halfen auch, die Israeliten vor dem Phalluskult und vor Krankheiten zu schützen

      Fruchtbäume durften nicht umgehauen und zum Bau von Belagerungswerken verwendet werden (5Mo 20:19, 20)

      Kriegswagen wurden verbrannt; Pferden wurden die Sehnen durchgeschnitten, um sie kampfunfähig zu machen; später wurden sie getötet (Jos 11:6)

      SPEISE- UND HYGIENEGESETZE

      (Ihr Zweck bestand darin, die Israeliten von den heidnischen Nationen getrennt zu halten, die Reinheit und Gesundheit der Israeliten zu fördern und sie daran zu erinnern, dass sie ihre Heiligkeit gegenüber Gott bewahren mussten; 3Mo 19:2)

      Verwendung von Blut

      Blutgenuss war streng verboten (1Mo 9:4; 3Mo 7:26; 17:12; 5Mo 12:23-25); Todesstrafe für Übertretung (3Mo 7:27; 17:10)

      Leben (Seele) ist im Blut (3Mo 17:11, 14)

      Blut eines geschlachteten Tieres musste wie Wasser auf die Erde ausgegossen und mit Staub bedeckt werden (3Mo 17:13; 5Mo 12:16)

      Ein verendetes oder tot aufgefundenes Tier durfte nicht gegessen werden (weil es unrein und nicht richtig ausgeblutet war) (5Mo 14:21)

      Einzige rechtmäßige Verwendung von Blut: auf dem Altar als Sühnemittel und bei vorgeschriebenen Reinigungsriten (3Mo 17:11, 12; 5Mo 12:27; 4Mo 19:1-9)

      Verwendung von Fett

      Fett durfte nicht gegessen werden; Fett gehörte Jehova (3Mo 3:16, 17; 7:23, 24)

      Wer Fett von einem Opfertier aß, wurde mit dem Tod bestraft (3Mo 7:25)

      Geschlachtete Tiere

      In der Wildnis mussten alle Haustiere, die geschlachtet wurden, zur Stiftshütte gebracht werden. Sie wurden als Gemeinschaftsschlachtopfer gegessen (3Mo 17:3-6)

      Todesstrafe für Übertretung (3Mo 17:4, 8, 9)

      Auf der Jagd erbeutete reine Tiere konnten an Ort und Stelle getötet werden; ihr Blut musste man ausgießen (3Mo 17:13, 14)

      Nach dem Einzug in das Land der Verheißung durften reine Tiere am Wohnort geschlachtet und gegessen werden, sofern er weit vom Heiligtum entfernt war, doch das Blut musste auf die Erde gegossen werden (5Mo 12:20-25)

      Landtiere, Fische und Insekten, die als Nahrung erlaubt waren:

      Jedes Geschöpf, das gespaltene Hufe hat (einen völligen Spalt darin aufweist) und wiederkäut (3Mo 11:2, 3; 5Mo 14:6)

      Alles im Wasser, was Flossen und Schuppen hat (3Mo 11:9-12; 5Mo 14:9, 10)

      Insekten und geflügelte wimmelnde Geschöpfe, die auf allen vieren gehen und Springbeine haben: Wanderheuschrecke, essbare Heuschrecke, Grille und Grashüpfer (alle nach ihrer Art) (3Mo 11:21, 22)

      Landtiere, Fische, Vögel, wimmelnde Geschöpfe, die als Nahrung verboten waren:

      Landtiere: Kamel, Klippdachs, Hase, Schwein (3Mo 11:4-8; 5Mo 14:7, 8)

      Fische und andere wimmelnde Geschöpfe im Wasser, die keine Flossen oder Schuppen haben (3Mo 11:10)

      Vögel und andere fliegende Geschöpfe: Adler, Fischadler, Schwarzgeier, Roter Milan, Schwarzer Milan, Weihe, Rabe, Strauß, Eule, Möwe, Falke, Käuzchen, Waldohreule, Schwan, Pelikan, Geier, Kormoran, Storch, Reiher, Wiedehopf, Fledermaus, jedes geflügelte Geschöpf des Gewimmels, das auf allen vieren geht (d. h., das sich wie vierbeinige Tiere fortbewegt). In der Bibel wird nicht ausdrücklich gesagt, welche Faktoren entscheidend dafür waren, dass fliegende Geschöpfe als zeremoniell „unrein“ galten. Zwar waren die meisten „unreinen“ Vögel Greifvögel oder Aasfresser, aber nicht alle (5Mo 14:12-19; 3Mo 11:13-20; siehe VÖGEL und die Stichwörter unter den einzelnen Vogelnamen)

      Geschöpfe des Gewimmels auf der Erde: Blindmaus, Springmaus, Eidechse, Gecko, Großeidechse, Salamander, Sandechse, Chamäleon, jedes Geschöpf, das sich auf dem Bauch oder auf allen vieren fortbewegt oder viele Füße hat (3Mo 11:29, 30, 42)

      Ein verendetes, also bereits totes Tier oder eines, das von einem wilden Tier zerrissen worden war (3Mo 17:15, 16; 5Mo 14:21; 2Mo 22:31)

      Tiere, die als Gelübdegabe, als freiwillige Gabe oder als Gemeinschaftsschlachtopfer dargebracht worden waren, durften am gleichen Tag, an dem sie geopfert wurden, oder auch am zweiten Tag gegessen werden; wer aber am dritten Tag davon aß, wurde mit dem Tod bestraft. Danksagungsschlachtopfer mussten am gleichen Tag gegessen werden; es durfte nichts davon bis zum nächsten Morgen (zweiten Tag) übrig gelassen werden. Vom Passah durfte nichts übrig gelassen werden; was nicht gegessen wurde, musste verbrannt werden (3Mo 7:16-18; 19:5-8; 22:29, 30; 2Mo 12:10)

      Was verunreinigte:

      Samenerguss

      Der Betreffende musste baden und war bis zum Abend unrein (3Mo 15:16; 5Mo 23:10, 11)

      Ein Kleidungsstück, auf das der Samenerguss gekommen war, musste gewaschen werden und war unrein bis zum Abend (3Mo 15:17)

      Mann und Frau, die Geschlechtsverkehr gehabt hatten, mussten baden und waren unrein bis zum Abend (3Mo 15:18)

      Geburt eines Kindes

      Frau war nach der Geburt eines männlichen Kindes 7 Tage und nochmals 33 Tage unrein (in den ersten 7 Tagen war sie für alle unrein wie während der Menstruation; in den 33 Tagen war sie nur insofern unrein, als sie nichts Heiliges, z. B. etwas von einem Opfermahl, berühren und nicht an die heilige Stätte kommen durfte) (3Mo 12:2-4)

      Bei einem weiblichen Kind war die Frau 14 Tage und 66 weitere Tage unrein (3Mo 12:5)

      Menstruation der Frau (3Mo 12:2)

      Bei der üblichen Menstruation war die Frau sieben Tage unrein; bei ungewöhnlichen oder länger anhaltenden Blutungen war sie während der ganzen Zeit und noch sieben Tage danach unrein (3Mo 15:19, 25, 28)

      Während ihrer Unreinheit war irgendetwas, worauf sie saß oder lag, unrein (3Mo 15:20)

      Wer ihr Bett oder etwas, worauf sie gesessen hatte, berührte, musste seine Kleider waschen und sich baden und war unrein bis zum Abend (3Mo 15:21-23)

      Wenn ihre menstruale Unreinigkeit an einen Mann kam, war er sieben Tage unrein, und ein Bett, auf dem er gelegen hatte, war unrein (3Mo 15:24)

      Sie war während der ganzen Zeit ihres Ausflusses unrein (3Mo 15:25)

      Vorsichtsmaßnahmen gegen Krankheiten

      Aussatz und andere Plagen

      Der Priester musste feststellen, ob es Aussatz war oder nicht (3Mo 13:2)

      Der Betreffende wurde sieben Tage unter Quarantäne gestellt, dann untersucht und, wenn die Plage zum Stillstand gekommen war, sieben weitere Tage unter Quarantäne gestellt (3Mo 13:4, 5, 21, 26); wenn sich die Plage nicht ausgebreitet hatte, wurde er für rein erklärt (3Mo 13:6); hatte sich die Plage ausgebreitet, so war es Aussatz (3Mo 13:7, 8)

      Ein Aussätziger musste seine Kleider zerreißen, sein Haupthaar ungepflegt herabhängen lassen, seinen Schnurrbart (oder die Oberlippe) bedecken und ausrufen: „Unrein, unrein!“ Er musste abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers, bis er von der Plage geheilt war (3Mo 13:45, 46; 4Mo 5:2-4)

      Ausfluss aus dem Geschlechtsorgan (offenbar zufolge einer Erkrankung) (3Mo 15:2, 3)

      Das Bett oder irgendetwas, worauf der Kranke gelegen oder gesessen hatte, war unrein (3Mo 15:4)

      Wer den Kranken, sein Bett oder etwas, worauf er gesessen hatte, berührte, war unrein, oder wenn der Kranke auf jemand spuckte, galt dieser als unrein (3Mo 15:5-11)

      Irdene Gefäße mussten zerschlagen und hölzerne mit Wasser ausgespült werden, wenn sie von jemandem, der einen Ausfluss hatte, berührt worden waren (3Mo 15:12)

      Kam der Ausfluss zum Stillstand, so war der Betreffende sieben Tage unrein (3Mo 15:13)

      Das Heerlager wurde dadurch rein erhalten, dass jeder seine Notdurft außerhalb des Lagers verrichtete und seine Exkremente dort bedecken musste (5Mo 23:12, 13)

      Bestimmungen über das Verhalten gegenüber Leichen

      Wer die Leiche eines Menschen, einen Menschenknochen oder eine Grabstätte berührte (selbst auf freiem Feld), war sieben Tage unrein (4Mo 19:11, 16). Wer sich nicht reinigte, wurde mit dem Tod bestraft (4Mo 19:12, 13) (Siehe das in 4. Mose 19:17-19 beschriebene Reinigungsverfahren)

      Jeder, der in das Zelt kam oder sich in dem Zelt aufhielt, wo sich eine Leiche befand, war unrein, ebenso jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel war (4Mo 19:14, 15)

      Bestimmungen bezüglich Tierleichen

      Wer ein verendetes reines Tier trug, berührte oder aß, wurde unrein; wer den toten Körper eines unreinen Tieres berührte, wurde unrein. Der Betreffende musste sich reinigen (3Mo 11:8, 11, 24-31, 36, 39, 40; 17:15, 16)

      Gefäße, Topfgestelle, Öfen, Kleider, Felle und Sacktuch wurden durch die Berührung mit dem toten Körper unreiner Tiere unrein (3Mo 11:32-35)

      Beute, die aus einer Stadt genommen wurde

      Alles, was mit Feuer behandelt werden konnte (Metalle), musste mit Feuer behandelt und dann durch das Reinigungswasser entsündigt werden; andere Dinge mussten gewaschen werden (4Mo 31:20, 22, 23)

      ANDERE VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER MITMENSCHEN ODER TIEREN

      (Das Gesetz besagte: „Du sollst deinen Mitmenschen lieben wie dich selbst“; 3Mo 19:18. Jesus wies darauf hin, dass dies das zweitgrößte Gebot des Gesetzes war; Mat 22:37-40)

      Gegenüber Mitisraeliten

      Man sollte ihnen Liebe erweisen; Mord war verboten (2Mo 20:13; Rö 13:9, 10)

      Man durfte an seinem Mitmenschen nicht Rache nehmen noch Groll gegen ihn hegen (3Mo 19:18)

      Fürsorge für die Armen (2Mo 23:6; 3Mo 25:35, 39-43)

      Fürsorge für Witwen und Waisen (2Mo 22:22-24; 5Mo 24:17-21; 27:19)

      Achtung vor dem Besitz

      Diebstahl war verboten; Ersatzleistung erforderlich (2Mo 20:15; 22:1-4, 7)

      Falsche Begierde nach den Besitztümern eines Mitmenschen war verboten (2Mo 20:17)

      Rücksichtnahme gegenüber Behinderten

      Man durfte einen Tauben nicht verspotten oder Übles auf ihn herabrufen; er war nicht in der Lage, sich gegen Äußerungen zu verteidigen, die er nicht hören konnte (3Mo 19:14)

      Wer vor einen Blinden ein Hindernis legte oder ihn irreführte, war verflucht (3Mo 19:14; 5Mo 27:18)

      Gegenüber ansässigen Fremdlingen: Sie durften nicht misshandelt werden (2Mo 22:21; 23:9; 3Mo 19:33, 34; 5Mo 10:17-19; 24:14, 15, 17; 27:19)

      Gegenüber Sklaven

      Hebräischer Sklave wurde im siebten Jahr seiner Sklaverei oder im Jubeljahr (je nachdem, was zuerst kam) freigelassen. Als Sklave musste er wie ein Lohnarbeiter gut behandelt werden (2Mo 21:2; 5Mo 15:12; 3Mo 25:10)

      Wenn ein Mann mit seiner Frau kam, ging sie mit ihm frei aus, d. h. wurde mit ihm entlassen (2Mo 21:3)

      Wenn ihm sein Herr eine Frau gab (offenbar eine Ausländerin), während er ihm als Sklave diente, ging nur er frei aus; wenn ihm diese Frau Kinder geboren hatte, gehörten sie und die Kinder weiterhin dem Herrn (2Mo 21:4)

      Wurde ein hebräischer Sklave freigelassen, so musste sein Herr ihm Geschenke gemäß seinen Möglichkeiten mitgeben (5Mo 15:13-15)

      Ein Sklave durfte von seinem Herrn geschlagen werden (2Mo 21:20, 21). Wurde er verstümmelt, so musste er freigelassen werden (2Mo 21:26, 27). Starb ein Sklave unter den Schlägen seines Herrn, so konnte dieser mit dem Tod bestraft werden; die Richter mussten über die Strafe entscheiden (2Mo 21:20; 3Mo 24:17)

      Gegenüber Tieren

      Einem hilflosen Tier eines anderen musste geholfen werden, selbst wenn es einem Feind gehörte (2Mo 23:4, 5; 5Mo 22:4)

      Lasttiere durften nicht geschunden oder misshandelt werden (5Mo 22:10; vgl. Spr 12:10)

      Einem Stier durfte beim Dreschen nicht das Maul verbunden werden, damit er von dem Getreide, das er drosch, fressen konnte (5Mo 25:4; vgl. 1Ko 9:7-10)

      Man durfte nicht den weiblichen Altvogel und die Eier nehmen und so die Familie ausrotten (5Mo 22:6, 7)

      Man durfte einen Stier oder ein Schaf und sein Junges nicht an ein und demselben Tag schlachten (3Mo 22:28)

      ZWECK DES GESETZES

      Es machte Übertretungen offenbar; es zeigte, dass die Israeliten der Vergebung ihrer Übertretungen bedurften und dass ein größeres Opfer nötig war, das tatsächlich ihre Sünden sühnen konnte (Gal 3:19)

      Als Erzieher schützte und leitete es die Israeliten an, wodurch es sie auf den Messias als ihren Unterweiser vorbereitete (Gal 3:24)

      Verschiedene Aspekte des Gesetzes waren Schatten, die künftige, größere Dinge darstellten; diese Schatten halfen aufrichtigen Israeliten, den Messias zu identifizieren, da sie sehen konnten, wie sich diese prophetischen Muster an ihm erfüllten (Heb 10:1; Kol 2:17)

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