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  • Jehovas Zeugen — Jahrbuchbericht 1991
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1991
    • Im April 1986 suchte eine Schwester in Florida wegen Uterusblutungen ärztliche Hilfe. Sie unterrichtete das Krankenhaus, daß sie unter keinen Umständen Blut annehmen werde. Eine Verhandlung wurde geführt, und der Richter ordnete Bluttransfusionen an, weil sie als Mutter zwei halbwüchsige Söhne zu versorgen hatte. Obwohl Blut verabreicht worden war, ging man mit dem Fall in die Berufung. Am 16. März 1989 entschied das Oberste Gericht von Florida mit sechs zu eins zugunsten der Patientin, der Zeugin Jehovas. Diese Entscheidung bestätigte das Recht erwachsener Zeugen Jehovas, sogar dann Bluttransfusionen abzulehnen, wenn sie minderjährige Kinder haben. Zwei Richter des Obersten Gerichts von Florida gingen in einer besonderen, übereinstimmenden Stellungnahme so weit, daß sie Auszüge aus dem Schriftsatz der Gesellschaft Wort für Wort übernahmen und sich auf den gleichen Standpunkt stellten.

  • Jehovas Zeugen — Jahrbuchbericht 1991
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1991
    • Ein anderer Fall trug sich im Staat New York zu. Eine Mutter, die Zeugin Jehovas ist, hatte eine gerichtlich angeordnete Bluttransfusion erhalten. Dem Gericht wurde die Frage vorgelegt: Darf einer Patientin gegen ihren Willen zum Nutzen ihrer minderjährigen Kinder eine Behandlung aufgezwungen werden? Am 18. Januar 1990 antwortete das New Yorker Berufungsgericht mit Nein. Die Richter erklärten: „Alles in allem hatte die Patientin als geschäftsfähige Erwachsene das Recht, über ihre Behandlung selbst zu entscheiden; das schließt das Recht ein, eine Bluttransfusion abzulehnen.“

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