-
In Indien wurde die religiöse Freiheit gewahrtDer Wachtturm 1987 | 1. November
-
-
Es ging hier um eine rein religiöse Frage, nämlich um die Wahrung des Rechts des einzelnen auf Freiheit der Anbetung. Tatsache ist, daß Jehovas Zeugen die Nationalhymne keines Landes singen. Da solche Hymnen im Grunde genommen vertonte Gebete sind, weigern sie sich aus Gewissensgründen, diese zu singen. „Sie nehmen vom Singen Abstand“, erklärte der Oberste Gerichtshof Indiens einsichtsvoll, „weil sie aufrichtig glauben und überzeugt sind, daß ihr Glaube ihnen außer dem Gebet zu Jehova, ihrem Gott, keine Rituale erlaubt.“
-
-
In Indien wurde die religiöse Freiheit gewahrtDer Wachtturm 1987 | 1. November
-
-
Interessanterweise wird die Sprache, in der die indische Nationalhymne verfaßt wurde, nur in einem Bundesstaat gesprochen, und die Hymne wird somit von der Mehrheit der Inder, die sie singen, nicht verstanden. Demnach ist das Singen der Nationalhymne für die meisten wahrscheinlich bedeutungslos und stellt im Grunde genommen nur ein leeres Ritual dar. Jehovas Zeugen beteiligen sich nicht an solchen Ritualen. Sie beten nur zu Jehova, ihrem Gott.
-