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  • Oberster Gerichtshof der Philippinen schützt Religionsfreiheit
    Erwachet! 1994 | 8. Januar
    • Oberster Gerichtshof der Philippinen schützt Religionsfreiheit

      Von unserem Korrespondenten auf den Philippinen

      AM 7. JUNI 1993 strömten Millionen philippinische Schulkinder wieder in ihre Klassenräume — unter ihnen waren auch Kinder von Zeugen Jehovas, die einen besonderen Grund zur Freude hatten. Welchen? Nun, am 1. März 1993, kurz vor dem Ende des Schuljahres, hatte der Oberste Gerichtshof der Philippinen eine 1959 getroffene Entscheidung umgestoßen, indem er Kindern von Zeugen Jehovas das Recht zusprach, nicht am Fahnengruß, am Hersagen des Treuegelöbnisses und am Singen der Nationalhymne teilnehmen zu müssen.

  • Oberster Gerichtshof der Philippinen schützt Religionsfreiheit
    Erwachet! 1994 | 8. Januar
    • Gründe für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

      Womit begründete es der gegenwärtige Oberste Gerichtshof, daß er die 1959 im Fall Gerona gegen Unterrichtsminister getroffene Entscheidung umstieß? Die 1993 getroffene Entscheidung, die Richter Griño-Aquino schriftlich niederlegte, besagt: „Der Gedanke, daß sich jemand gezwungen sehen könnte, bei einer Fahnengrußzeremonie am Fahnengruß, am Singen der Nationalhymne oder am Treuegelöbnis teilzunehmen, weil er sonst seinen Arbeitsplatz verlieren oder von der Schule verwiesen werden würde, steht in krassem Gegensatz zu dem Gewissen der heutigen Generation von Filipinos, die unter einer Verfassung aufgewachsen ist, welche das Recht auf freie Rede und das Recht, sich zu einer Religion zu bekennen und sie auszuüben, verbrieft.“

      Der Gerichtshof nahm zur Kenntnis, daß Jehovas Zeugen zwar „nicht an der obligatorischen Fahnengrußzeremonie teilnehmen, jedoch auch nicht ‚wahrnehmbare Handlungen‘ begehen oder ein Verhalten an den Tag legen, das ihre Landsleute beleidigt, die daran glauben, durch die Teilnahme an der Fahnengrußzeremonie ihre Vaterlandsliebe zum Ausdruck zu bringen“. Der Gerichtshof befand außerdem: „Sie bleiben während der Fahnengrußzeremonie ruhig stehen, um Respekt vor dem Recht derer zu zeigen, die an den feierlichen Vorgängen teilnehmen möchten. ... Da sie kein Störfaktor sind, läßt sich eine Verweisung von der Schule nicht rechtfertigen.“

      Der Gerichtshof setzte sich auch mit der im Fall Gerona gemachten Voraussage auseinander, daß, sollten Jehovas Zeugen von der Teilnahme an der Fahnengrußzeremonie freigestellt werden, „diese veralten oder es womöglich nur noch wenige Teilnehmer geben wird, und dann wird die Zeit kommen, in der die Bürger nicht mehr wissen, was Ehrfurcht vor der Fahne bedeutet, und daher nicht davon durchdrungen sein werden, geschweige denn von Vaterlandsliebe, von Bewunderung für nationale Helden und vom Patriotismus — eine erbärmliche, ja sogar tragische Situation, die einzig und allein auf eine kleine Gruppe unter den Schulkindern zurückzuführen ist, die ihren Willen durchgesetzt und um eine Ausnahme gebeten hat, die auch gewährt wurde“.

      In der 1993 gefällten Gerichtsentscheidung wird darauf eingegangen, wenn es heißt: „Die düstere Voraussage, die das Gericht im Fall Gerona machte, ... ist nicht eingetroffen. Wir sind nicht der Überzeugung, daß durch die Freistellung von Jehovas Zeugen von der Teilnahme am Fahnengruß, vom Singen der Nationalhymne sowie vom Hersagen des Treuegelöbnisses diese religiöse Gruppe, die zugegebenermaßen nur eine ‚kleine Gruppe unter den Schulkindern‘ darstellt, unser Land erschüttern wird, so daß die Bürger in Kürze nicht mehr wissen, ‚was Ehrfurcht vor der Fahne bedeutet, und daher nicht davon durchdrungen sein werden, geschweige denn von Vaterlandsliebe, von Bewunderung für nationale Helden und vom Patriotismus‘.“

      Schließlich wies der Gerichtshof auf die Bemerkungen von Richter Robert Jackson vom amerikanischen Obersten Bundesgericht hin, die er 1943 im Fall Barnette geäußert hatte: „Zu glauben, der Patriotismus würde nicht wachsen, wenn patriotische Zeremonien keine obligatorische Routine sind, sondern aus freiem Willen und spontan zustande kommen, ist eine wenig schmeichelhafte Bewertung des Ansehens, das unsere Institutionen bei freien Menschen genießen. ... die Freiheit, anders zu sein, ist nicht auf Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung begrenzt. Das wäre nur ein Schattenbild der Freiheit. Die Feststellung ihres Gehalts ergibt sich aus dem Recht, in Angelegenheiten, die den Kern der bestehenden Ordnung berühren, anders zu sein.“

      Nach dieser positiven Ausführung lautete die einstimmige Entscheidung des philippinischen Gerichtshofs: „Die Verweisungsverfügungen, die von den öffentlich Beklagten gegen die Antragsteller erlassen wurden, werden hiermit für NICHTIG ERKLÄRT UND AUSSER KRAFT GESETZT. Die befristete einstweilige Verfügung dieses Gerichtshofs [gegen die Schulbehörden] wird hiermit zu einer unbefristeten und gilt somit auf Dauer.“

      Der beisitzende Richter, Isagani Cruz, pflichtete dem bei, indem er sagte: „Meiner unmaßgeblichen Meinung nach basierte der Fall Gerona auf einem Irrtum. Das Gericht, das die Entscheidung verkündete, handelte offensichtlich in der Überzeugung, der Staat habe das Recht, zu entscheiden, was als religiös gilt und was nicht, und dem einzelnen vorzuschreiben, was er anbeten darf und was nicht. ... Indem der Staat die Antragsteller aufforderte, an der Fahnengrußzeremonie teilzunehmen, erklärte er, als habe er eine Lehrbefugnis in religiösen Fragen (ex cathedra), daß sie die Gesetze der Bibel durch den Fahnengruß nicht übertreten. Das ist in meinen Augen eine nicht zu rechtfertigende Einmischung in ihre Glaubensansichten, die das Gegenteil besagen. Der Staat kann nicht für sie die Bibel auslegen. Er hat in dieser Angelegenheit keine Kompetenz.“

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