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Höhepunkte und JahresrückblickJahrbuch der Zeugen Jehovas 2013
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Türkei: Feti Demirtaş predigt ungebremst weiter, obwohl er unmenschlich behandelt wurde
Im November 2011 stellte der EGMR einstimmig fest, dass die Türkei das Recht von Yunus Erçep auf Gewissensfreiheit verletzt hatte. Bruder Erçep war als Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen verurteilt und inhaftiert worden. Ab März 1998 erhielt er 39 Mal den Einberufungsbefehl und wurde über 30 Mal vor Gericht gestellt. Man verurteilte ihn zu Geld- und Haftstrafen und lieferte ihn wegen „religiöser Paranoia“ in die Psychiatrie ein.
Im Oktober 2004 wandte sich Bruder Erçep an den EGMR. Als dann später die Entscheidung gefällt wurde, hieß es, dass „der Antragsteller als Mitglied der Zeugen Jehovas nicht aus Gründen persönlicher Vorteile oder Bequemlichkeit vom Wehrdienst befreit werden wolle, sondern aus ehrlicher religiöser Überzeugung heraus“.
Auch Feti Demirtaş, ein anderer türkischer Zeuge Jehovas, verweigerte auf seine Einberufung hin im Jahr 2005 den Wehrdienst. Er wurde verhaftet, geschlagen, angeklagt, ins Gefängnis gesteckt und dort 554 Tage bis zu seiner Freilassung im Juni 2007 festgehalten. Da Bruder Demirtaş kompromisslos bei seiner biblisch begründeten Überzeugung blieb, verfasste man einen Bericht, durch den er als geisteskrank eingestuft werden sollte. Der EGMR urteilte in seiner Entscheidung, dass Bruder Demirtaş durch die türkischen Behörden eine unmenschliche Behandlung erfahren hatte und sein Recht auf Gewissensfreiheit verletzt worden war.
Die zwei beschriebenen Urteile folgen der historischen Entscheidung der Großen Kammer des EGMR vom Juli 2011 (Bajatjan gegen Armenien). Darin war bestätigt worden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention die Wahrung der Rechte von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen sichert. Diese Verfügungen gelten für alle Mitgliedsstaaten des Europarats, auch für die Türkei.
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