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PolenJahrbuch der Zeugen Jehovas 1994
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Prozeß hinter verschlossenen Türen
Die Überlebenden der unmenschlichen Behandlung berichteten, daß man sie zwingen wollte, gegen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszusagen. Zwei Brüder wurden durch die Folterungen mürbe und ließen sich zu Falschaussagen zwingen. Aber das UB dachte sich auch selbst „Beweise“ aus.
Gestützt darauf, inszenierte man vom 16. bis 22. März 1951 in Warschau einen Prozeß hinter verschlossenen Türen. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich viele Zeugen Jehovas in der Hoffnung, die Brüder durch ihre Anwesenheit zu treuem Ausharren zu ermutigen, obwohl sie sich dadurch selbst in Gefahr brachten.
Man fuhr die Angeklagten mit Rettungswagen in den Innenhof, um sie in den Gerichtssaal zu bringen, ohne daß sie gesehen werden konnten. Doch als die Gefangenen ausstiegen, riefen ihnen Brüder, die bis nahe an den Hof vorgedrungen waren, aufmunternde Worte zu, die sie daran erinnern sollten, daß sie nicht allein waren.
Auf der Anklagebank saßen sieben Brüder: vier Vorstandsmitglieder von der rechtlichen Körperschaft der Gesellschaft in Polen und drei andere Brüder, die aus verschiedenen Gründen für die Organisation als wichtig galten. Der Staatsanwalt beantragte die Todesstrafe für Wilhelm Scheider. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die anderen drei Vorstandsmitglieder wurden zu je 15 Jahren verurteilt, die übrigen Angeklagten zu kürzeren Freiheitsstrafen. Alle kamen in einen Hochsicherheitstrakt.
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PolenJahrbuch der Zeugen Jehovas 1994
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[Bilder auf Seite 227]
In diesem Warschauer Gerichtsgebäude wurden Zeugen Jehovas 1951 zu hohen Strafen verurteilt.
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