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PolenJahrbuch der Zeugen Jehovas 1994
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Der Staatsanwalt beantragte die Todesstrafe für Wilhelm Scheider. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die anderen drei Vorstandsmitglieder wurden zu je 15 Jahren verurteilt, die übrigen Angeklagten zu kürzeren Freiheitsstrafen. Alle kamen in einen Hochsicherheitstrakt.
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PolenJahrbuch der Zeugen Jehovas 1994
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Gefängnisse — ein Predigtgebiet
Władysław Przybysz, der von 1952 bis 1956 zum erstenmal inhaftiert wurde und 1969 bereits zum viertenmal freikam, erzählte: „Man betrachtete eine Gefängnisstrafe als Arbeitszuteilung in einem Gebiet, das anderen nicht zugänglich war.“ Durch die Predigttätigkeit hinter Gefängnismauern hörten viele Häftlinge von Jehova und seinem wunderbaren Vorsatz. Die Brüder im Gefängnis organisierten auch kleine Gruppen und arrangierten täglich kurze Zusammenkünfte. Selbst hinter den Gefängnismauern ‘mehrte sich die Zahl der Jünger fortgesetzt’ (Apg. 6:7).
Wegen des vorbildlichen Verhaltens der Zeugen änderten auch einige vom Gefängnispersonal nach und nach ihre Einstellung. Romuald Stawski erinnert sich, daß in einem Gefängnis der Speiseplan dahin gehend geändert wurde, daß die Zeugen nicht länger durch Essen, das Blut enthielt, auf die Probe gestellt wurden. Eines Tages wurden zwei große Behälter in eine Zelle gebracht — einer mit Blutwurst, der andere mit Gemüsesuppe. „Diese Suppe ist nur für die Zeugen Jehovas“, sagte der Wärter ausdrücklich.
Gefängnistore öffnen sich
Im Jahre 1956 änderte die Regierung allmählich ihre Haltung gegenüber Jehovas Zeugen. Ein Bezirksaufseher aus Krakau wurde im Frühjahr aus der Haft entlassen, und man sagte ihm, die Behörden seien bereit, mit den Zeugen zu verhandeln. Die Angelegenheit wurde erwogen, und dann sandte man eine Abordnung von drei Brüdern zum Amt für religiöse Angelegenheiten.
Die drei Brüder betonten, daß sie nur an Informationen interessiert seien und daß allein die inhaftierten Vorstandsmitglieder der Gesellschaft berechtigt seien, Verhandlungen zu führen. Allerdings zeigte das Amt für religiöse Angelegenheiten keinerlei Bereitschaft, mit Sträflingen zu verhandeln. Auch ein zweites Zusammentreffen endete scheinbar ergebnislos, weil die drei Brüder nachdrücklich erklärten, daß die inhaftierten Vorstandsmitglieder vom Standpunkt der Zeugen aus unschuldig seien.
Bald wurden jedoch viele Brüder und Schwestern freigelassen, die zum Teil seit 1950 im Gefängnis saßen. Unter ihnen befanden sich drei Vorstandsmitglieder und mehrere Mitglieder des Landeskomitees, die man später verurteilt hatte. Im August 1956 kam schließlich auch Wilhelm Scheider frei.
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PolenJahrbuch der Zeugen Jehovas 1994
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Es ergingen die härtesten Urteile seit dem Prozeß in Warschau. Drei Mitglieder des Landeskomitees — Jan Lorek, Tadeusz Chodara und Władysław Szklarzewicz — wurden zu je 12 Jahren Gefängnis verurteilt.
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