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Die schreckliche InquisitionErwachet! 1986 | 22. April
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Drastischere Maßnahmen wurden für notwendig erachtet. Die Sonderbeauftragten des Papstes „in Sachen Häresie“ hielten Einzug. Die Inquisition war da.
Die Wurzeln der Inquisition reichen bis ins 11. und 12. Jahrhundert zurück, als sich im katholischen Europa verschiedene Gruppen von Glaubensabtrünnigen zu bilden begannen. Doch die eigentliche Inquisition wurde erst 1184 von Papst Lucius III. auf der Synode von Verona (Italien) eingeläutet. Er kam mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa überein, jeden, der in Wort oder auch nur in Gedanken gegen die katholische Lehre verstieß, zu exkommunizieren und dem weltlichen Gericht zur Bestrafung zu übergeben. Die Bischöfe wurden angewiesen, Ketzer aufzuspüren (lateinisch: inquirere). Damit begann die sogenannte bischöfliche Inquisition, das heißt, die katholischen Bischöfe wurden zur Inquisition ermächtigt.
Strengere Maßnahmen
Es stellte sich jedoch heraus, daß die Bischöfe in den Augen Roms beim Aufstöbern von Abtrünnigen zu zaghaft vorgingen. Deshalb sandten mehrere Päpste Päpstliche Legaten aus, die ermächtigt waren, mit der Unterstützung von Zisterziensermönchen ihre eigenen „Nachforschungen“ nach Häretikern anzustellen. Daher gab es eine Zeitlang zwei Arten von Inquisitoren, die bischöflichen und die päpstlichen, wobei die letzteren die schlimmeren waren.
Selbst diese strengere Inquisition war Papst Innozenz III. nicht streng genug. Im Jahre 1209 rief er zum Kreuzzug gegen die Häretiker in Südfrankreich auf. Dabei handelte es sich hauptsächlich um die Katharer, eine Gruppe, die manichäisches Gedankengut mit dem Gnostizismus abtrünniger Christen vermischte.a In der Region, in der die Katharer stark vertreten waren, lag die Stadt Albi, deshalb wurden sie als Albigenser bekannt.
Der „heilige Krieg“ gegen die Albigenser endete im Jahre 1229, aber man hatte nicht alle Abtrünnigen ausgerottet. Daher verhalf Papst Gregor IX. im selben Jahr auf dem Konzil von Toulouse (Südfrankreich) der Inquisition erneut zum Aufschwung. Er ordnete an, daß in jeder Pfarrei ständige Inquisitoren eingesetzt wurden, darunter jeweils ein Priester. Im Jahre 1231 erließ er ein Gesetz, wonach hartnäckigen Ketzern die Todesstrafe (Verbrennung) drohte und reumütigen Personen eine lebenslange Kerkerstrafe.
Zwei Jahre später, im Jahre 1233, enthob Gregor IX. die Bischöfe ihrer Verpflichtung, Häretiker aufzuspüren. Er führte die monastische Inquisition ein, eine Bezeichnung, die sich davon ableitet, daß man als offizielle Inquisitoren Mönche einsetzte.
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Die schreckliche InquisitionErwachet! 1986 | 22. April
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Päpstlich sanktionierte Folter
Im Jahre 1252 erließ Papst Innozenz IV. die Konstitution Ad exstirpanda, wodurch die kirchlichen Inquisitionsgerichte ermächtigt wurden, Foltermittel einzusetzen. Weitere Anweisungen hinsichtlich der Art der Folter wurden von den Päpsten Alexander IV., Urban IV. und Clemens IV. gegeben.
Anfangs durften die kirchlichen Inquisitoren den Folterungen nicht beiwohnen, doch diese Einschränkung wurde von den Päpsten Alexander IV. und Urban IV. aufgehoben. Dadurch wurde die Fortsetzung des „Verhörs“ in der Folterkammer möglich. So wurde auch die ursprüngliche Ermächtigung, die Folter nur einmal anzuwenden, von den päpstlichen Inquisitoren durch die Behauptung unterlaufen, erneute Folterungen seien nichts anderes als „eine Fortsetzung“ der ersten Sitzung.
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Die schreckliche InquisitionErwachet! 1986 | 22. April
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Die Inquisition in Spanien, die 1478 von Papst Sixtus IV. eingeleitet wurde, war gegen die Marranen (spanische Juden) und die Morisken (spanische Moslems) gerichtet. Viele, die aus Furcht zum katholischen Glauben übergetreten waren, wurden verdächtigt, ihre ursprüngliche Religion weiterhin heimlich auszuüben.
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Die schreckliche InquisitionErwachet! 1986 | 22. April
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[Bild auf Seite 22]
Papst Innozenz IV. gab die Ermächtigung zur Anwendung der Folter
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