-
Bericht zur rechtlichen SituationJahrbuch der Zeugen Jehovas 2017
-
-
ASERBAIDSCHAN | Recht auf freie Religionsausübung
Der Apostel Paulus schrieb über die wahre Christenversammlung: „Wenn e i n Glied leidet, leiden alle anderen Glieder mit“ (1. Kor. 12:26). Zum Beispiel waren Jehovas Zeugen weltweit zutiefst betroffen über das Leid von Schwester Irina Sachartschenko und Schwester Walida Dschabrailowa in Aserbaidschan. Die beiden wurden im Februar 2015 wegen illegaler religiöser Aktivität angeklagt. Der Richter nahm sie dann in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wurde mehrfach verschoben, und so verbrachten sie fast ein Jahr im Gefängnis, wo sie mit Misshandlung und Entbehrungen zu kämpfen hatten.
Aserbaidschan: Walida Dschabrailowa und Irina Sachartschenko
Im Januar 2016 wurde der Fall endlich vor Gericht verhandelt. Der Richter befand die Schwestern für schuldig und erlegte ihnen Geldstrafen auf, erließ sie ihnen aber aufgrund der Zeit in der Untersuchungshaft und schickte sie nach Hause. Nachdem das Berufungsgericht in Baku ihren Einspruch gegen die Verurteilung abgelehnt hatte, legten sie Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof ein. Außerdem legten sie beim UN-Menschenrechtsausschuss Beschwerde ein wegen Misshandlung und Verletzung ihres Rechts auf freie Religionsausübung.
Jetzt erholen sich die Schwestern von ihren Strapazen. Sie sind sehr dankbar für die vielen Gebete und mitfühlenden Worte. In einem Brief an die leitende Körperschaft schrieb Schwester Dschabrailowa: „Eure Gebete halfen uns, in dieser Prüfung auszuharren. Das habe ich deutlich gespürt. Ich werde eure Liebe und Fürsorge nie vergessen — auch die Liebe Jehovas und die meiner Brüder und Schwestern in der ganzen Welt.“
-