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Eine vernünftige Ansicht über die PrivatsphäreErwachet! 2003 | 22. Januar
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[Kasten/Bild auf Seite 11]
Aufgepasst!
PRIVATSPHÄRE UND STELLENMARKT IM INTERNET: Arbeitssuchende, die ihren Lebenslauf ins Internet stellen, gefährden ihre Privatsphäre ganz erheblich. Lebensläufe bleiben unter Umständen jahrelang im elektronischen Stellenmarkt gespeichert und können sogar zu einer Informationsquelle für Identitätsdiebstahl werden. Auf manchen Job-Sites müssen Arbeitssuchende persönliche Daten angeben, wie Name, Adresse, Alter und beruflicher Werdegang, die dann an Anzeigenblätter oder andere von der Job-Site unabhängige Dritte weitergeleitet werden.
PRIVATSPHÄRE UND MOBILE KOMMUNIKATION: Gegenwärtig gibt es keinen preisgünstigen Weg, der einem bei der Benutzung von schnurlosen oder analogen Mobiltelefonen den Schutz der Privatsphäre garantiert. Falls man Privatangelegenheiten zu besprechen hat, ist es wahrscheinlich sicherer, über einen Festnetzanschluss zu telefonieren. Dabei sollte man darauf achten, dass auch der Gesprächspartner ein Standardtelefon benutzt. Die Signale vieler schnurloser Telefone können über die Antennen von Sprechfunkanlagen, manche sogar über andere schnurlose Telefone oder Babyfone abgefangen werden. Wer schnurlos oder mobil telefoniert, um etwas zu bestellen, und dabei seine Kreditkartennummer und deren Ablaufdatum angibt, kann abgehört werden und Betrügern zum Opfer fallen.b
[Fußnote]
b Diese Angaben sind in angepasster Form der Website von Privacy Rights Clearinghouse entnommen.
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Eine vernünftige Ansicht über die PrivatsphäreErwachet! 2003 | 22. Januar
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Ebenfalls weit verbreitet ist Identitätsdiebstahl oder Betrug, bei dem mit modernen technischen Mitteln versucht wird, an die persönlichen Daten anderer zu gelangen. Es ist daher nur vernünftig, Schritte zu unternehmen, um seine Privatsphäre vor unerwünschten Übergriffen zu schützen.a Die Bibel sagt: „Klug ist der, der das Unglück gesehen hat und sich dann verbirgt, die Unerfahrenen aber sind weitergegangen und müssen die Strafe erleiden“ (Sprüche 22:3).
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