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Verabscheuen wir das BöseDer Wachtturm 1997 | 1. Januar
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Für einen Mann, der sich vor seiner Taufe des sexuellen Mißbrauchs von Kindern schuldig gemacht hatte, könnte dies noch etwas anderes zur Folge haben. Wenn er die Wahrheit kennenlernt, bereut er und kehrt um, so daß er diese schreckliche Sünde nicht in die Versammlung trägt. Vielleicht macht er danach gute Fortschritte, überwindet seine verkehrten Regungen vollständig und ist sogar geneigt, nach einer verantwortungsvollen Stellung in der Versammlung zu ‘streben’. Was aber, wenn ihm in der Öffentlichkeit nach wie vor ein schlechter Ruf als ehemaliger Kinderschänder anhängt? Wäre er „untadelig“? Hätte er „ein vortreffliches Zeugnis von Außenstehenden“, und wäre er „frei von Anklage“? (1. Timotheus 3:1-7, 10; Titus 1:7). Nein, das wäre nicht der Fall. Somit würde er sich nicht für Vorrechte in der Versammlung eignen.
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Verabscheuen wir das BöseDer Wachtturm 1997 | 1. Januar
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Wie steht es mit jemand, der ein Kind sexuell mißbraucht?
Angenommen, ein getaufter erwachsener Christ vergeht sich an einem Kind. Ist der Sünder so böse, daß Jehova ihm nie vergeben wird? Nicht unbedingt. Jesus sagte, ‘Lästerung gegen den heiligen Geist’ sei unvergebbar. Und Paulus sagte, für jemand, der willentlich Sünde treibt, obwohl er die Wahrheit kennt, bleibe kein Schlachtopfer für Sünden mehr übrig (Lukas 12:10; Hebräer 10:26, 27). Aber nirgendwo in der Bibel heißt es, einem erwachsenen Christen, der ein Kind sexuell mißbraucht — ob blutschänderisch oder nicht —, könne nicht vergeben werden. Tatsächlich kann er von seinen Sünden reingewaschen werden, wenn er aufrichtig und von Herzen bereut und von seiner Handlungsweise umkehrt. Allerdings muß er womöglich nach wie vor gegen die verkehrten Regungen des Fleisches ankämpfen, die er entwickelt hat (Epheser 1:7). Und gewisse Folgen kann er womöglich nicht vermeiden.
Je nach Rechtslage in dem Land, in dem der Mißbraucher lebt, kann es durchaus sein, daß er eine Gefängnisstrafe oder andere vom Staat verhängte Strafen verbüßen muß. Die Versammlung wird ihn davor nicht schützen. Überdies hat der Mann eine schwerwiegende Schwäche erkennen lassen, die künftig in Betracht gezogen werden muß. Wenn er reumütig zu sein scheint, wird man ihn ermuntern, geistig Fortschritte zu machen, sich am Predigtdienst zu beteiligen und sogar Aufgaben in der Theokratischen Predigtdienstschule zu halten sowie in der Dienstzusammenkunft mitzuwirken, soweit damit kein Lehren verbunden ist. Das bedeutet jedoch nicht, daß er sich eignet, in verantwortungsvoller Stellung in der Versammlung zu dienen. Wie lauten die biblischen Gründe dafür?
Zunächst einmal muß ein Ältester ‘Selbstbeherrschung üben’ (Titus 1:8). Zwar kann sich niemand von uns vollkommen beherrschen (Römer 7:21-25). Doch ein getaufter erwachsener Christ, der sündigt, indem er ein Kind sexuell mißbraucht, offenbart eine unnatürliche Schwäche des Fleisches. Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus vorkommen, daß ein solcher Erwachsener noch weitere Kinder mißbraucht. Wenn auch nicht jeder Mißbraucher diese Sünde wiederholt, ist das doch bei vielen der Fall. Und die Versammlung kann nicht in jemandes Herz schauen, um herauszufinden, wer dazu neigt, sich wiederholt an Kindern zu vergehen, und wer nicht (Jeremia 17:9). Daher hat folgender Rat, den Paulus an Timotheus richtete, im Fall getaufter Erwachsener, die Kinder sexuell mißbraucht haben, besonderes Gewicht: „Lege niemals deine Hände jemandem voreilig auf; auch habe nicht teil an den Sünden anderer“ (1. Timotheus 5:22). Zum Schutz unserer Kinder gilt: Ein Mann, von dem bekannt ist, daß er ein Kind sexuell mißbraucht hat, eignet sich nicht, eine verantwortungsvolle Stellung in der Versammlung zu bekleiden. Auch kann er nicht als Pionier dienen oder eine andere Form besonderen Vollzeitdienstes verrichten. (Vergleiche den Grundsatz aus 2. Mose 21:28, 29.)
Manch einer fragt vielleicht: „Ist es nicht auch schon vorgekommen, daß jemand andere Arten von Sünde verübte, dann augenscheinlich bereute, später aber dennoch wieder dieselbe Sünde beging?“ Das trifft wohl zu, doch sind noch andere Faktoren zu berücksichtigen. Nähert sich zum Beispiel jemand in unsittlicher Absicht einem Erwachsenen, sollte dieser in der Lage sein, sich den Annäherungsversuchen zu widersetzen. Kinder lassen sich viel leichter irreführen, verwirren oder einschüchtern. In der Bibel ist davon die Rede, daß es einem Kind an Weisheit mangelt (Sprüche 22:15; 1. Korinther 13:11). Jesus führte Kinder als Beispiel für Demut und Arglosigkeit an (Matthäus 18:4; Lukas 18:16, 17). Ein Kind ist unter anderem deshalb arglos, weil es ihm völlig an Erfahrung mangelt. Kinder sind meist unbefangen, gefällig und damit schutzlos einem Mißbrauch durch einen arglistigen Erwachsenen ausgesetzt, den sie kennen und dem sie vertrauen. Aus diesem Grund ist die Versammlung vor Jehova dafür verantwortlich, ihre Kinder zu schützen.
Guterzogene Kinder lernen, ihren Eltern, den Ältesten und anderen Erwachsenen zu gehorchen und sie zu ehren (Epheser 6:1, 2; 1. Timotheus 5:1, 2; Hebräer 13:7). Es wäre eine empörende Pervertierung, würde eine dieser Autoritätspersonen das arglose Vertrauen eines Kindes dazu mißbrauchen, es zu verführen oder zu zwingen, sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen. Wer auf diese Weise sexuell mißbraucht wurde, hat häufig jahrelang damit zu kämpfen, das daraus resultierende emotionelle Trauma zu überwinden. Wer sich an Kindern vergeht, unterliegt daher strenger Zucht und Einschränkungen seitens der Versammlung. Nicht sein Status als Autoritätsperson sollte von Belang sein, sondern die makellose Reinheit der Versammlung (1. Korinther 5:6; 2. Petrus 3:14).
Wenn jemand, der ein Kind sexuell mißbraucht hat, aufrichtig bereut, wird er erkennen, wie weise es ist, biblische Grundsätze zu befolgen. Lernt er wirklich, das Böse zu verabscheuen, wird er auch seine Tat verabscheuen und darum ringen, seine Sünde nicht zu wiederholen (Sprüche 8:13; Römer 12:9). Außerdem wird er Jehova bestimmt für dessen große Liebe danken, die es reumütigen Sündern wie ihm ermöglicht, dennoch unseren heiligen Gott anzubeten und darauf zu hoffen, zu den „Rechtschaffenen“ zu gehören, die für immer auf der Erde weilen werden (Sprüche 2:21).
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