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LösegeldEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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gaʼál hebt das Recht des Zurückforderns oder das Rückkaufsrecht hervor. Dieses Recht hatte der ursprüngliche Besitzer oder Verkäufer selbst oder ein naher Verwandter einer Person, die sich selbst oder ihr Eigentum verkauft hatte. Ein naher Verwandter, ein goʼél, war demnach ein „Rückkäufer“ (Ru 2:20; 3:9, 13) oder, wenn es um einen Mord ging, ein „Bluträcher“ (4Mo 35:12).
Unter dem Gesetz war für arme Israeliten, die durch gewisse Umstände gezwungen waren, ihr geerbtes Land, ihr Haus in der Stadt oder sogar sich selbst zu verkaufen, eine besondere Regelung getroffen worden. Wenn sich jemand in einer solchen Situation befand, hatte „ein ihm nahe verwandter Rückkäufer“ oder goʼél das Recht, ‘zurückzukaufen [gaʼál], was sein Bruder verkauft hatte’, oder der Verkäufer konnte dies selbst tun, wenn er die nötigen Mittel dazu erhielt (3Mo 25:23-27, 29-34, 47-49; vgl. Ru 4:1-15).
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LösegeldEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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Als der große Erlöser und nahe Verwandte der gesamten Nation und ihrer einzelnen Mitglieder führte er um der Gerechtigkeit willen ihren „Rechtsfall“ (Ps 119:153, 154; Jer 50:33, 34; Klg 3:58-60; vgl. Spr 23:10, 11).
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LösegeldEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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Da er „an Blut und Fleisch“ teilhatte, war er ein naher Verwandter der Menschheit, und er besaß das, was wertvoll genug war, um die Menschheit zurückzukaufen oder zu befreien: vollkommenes Leben, das er trotz Prüfungen der Lauterkeit rein erhielt (Heb 2:14, 15).
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