Ein Durchbruch vor Gericht
IM April 1995 wurde ein bedeutender Prozeß gewonnen. Alles hatte am 28. Januar 1992 begonnen, als man die 24jährige Luz Nereida Acevedo Quiles in das El-Buen-Pastor-Krankenhaus in Puerto Rico einlieferte, weil sie sich für eine Operation entschieden hatte. Bei der Einlieferung erklärte sie sowohl mündlich als auch schriftlich, daß sie als Zeugin Jehovas einer Bluttransfusion nicht zustimmen würde (Apostelgeschichte 15:28, 29). Das zuständige Krankenhauspersonal, einschließlich des behandelnden Arztes, war über ihre Wünsche gut informiert.
Zwei Tage nach der Operation verlor Luz sehr viel Blut, und auf Grund der starken Blutungen trat eine akute Anämie ein. Der behandelnde Arzt, Dr. José Rodríguez Rodríguez, war der Meinung, nur eine Bluttransfusion könne helfen. Hinter ihrem Rücken versuchte er, eine gerichtliche Anordnung zu erwirken, um Luz eine Bluttransfusion geben zu können.
Obwohl Luz bei vollem Bewußtsein war und ihre eigene Meinung hätte äußern können, beharrte Dr. Rodríguez Rodríguez darauf, keine Zeit damit zu verschwenden, irgend jemandes Einverständnis einzuholen, da es sich um einen dringenden Fall handle. Der Bezirksstaatsanwalt, Eduardo Pérez Soto, unterschrieb das Formular, und der Bezirksrichter, der Ehrenwerte Ángel Luis Rodríguez Ramos, ordnete durch einen Gerichtsentscheid eine Bluttransfusion an.
Also brachte man Luz am 31. Januar 1992 in den Operationssaal, um ihr eine Bluttransfusion zu geben. Während der Transfusion hörte sie, daß einige Mitarbeiter des Krankenhauses lachten. Andere wiesen Luz zurecht und meinten, man wolle ja mit dieser Behandlung nur ihr Bestes. Sie tat alles, was in ihrer Kraft stand — doch umsonst. Bis zum Abend hatte man Luz vier Einheiten Blut verabreicht.
Das war weder das erste noch das letzte Mal, daß sich Zeugen Jehovas in Puerto Rico mit dem Problem einer Bluttransfusion auseinandersetzen mußten. Bevor Luz das widerfuhr, waren in wenigstens 15 Fällen Bluttransfusionen gegen den Willen erwachsener Zeugen Jehovas durch Gerichtsentscheid angeordnet worden, und danach kam es noch öfter vor. In einem Fall transfundierte man einer Patientin auf Grund eines Gerichtsentscheids Blut, während sie bewußtlos war — wie tragisch!
Die Auseinandersetzung, in die Luz verwickelt war, fand jedoch im Operationssaal noch nicht ihr Ende. Im Oktober 1993 wurde gegen den Staat von Puerto Rico Klage erhoben. Man brachte den Fall vor das erstinstanzliche Gericht, und am 18. April 1995 fiel eine Entscheidung zugunsten von Luz. Das Gericht erklärte die Anordnung einer Bluttransfusion für „verfassungswidrig, weil sie der Klägerin das Recht auf Religionsfreiheit, auf Achtung der Privatsphäre, auf körperliche Unversehrtheit und auf ein ordentliches Gerichtsverfahren entzog“.
Dieser Rechtsspruch war von großer Tragweite, denn es war das erste Mal, daß ein Gericht in Puerto Rico einen Fall, bei dem es um eine Bluttransfusion ging, zugunsten von Zeugen Jehovas entschied. Das Gerichtsurteil löste eine gewaltige Reaktion aus. Eine Pressekonferenz wurde abgehalten, bei der Journalisten von größeren Zeitungen, vom Rundfunk und vom Fernsehen zugegen waren.
Am gleichen Abend wurde im Rundfunk ein Interview mit einem der Rechtsanwälte von Luz gesendet. Die Hörer waren eingeladen, anzurufen und Fragen zu stellen. Viele Ärzte und Richter meldeten sich und erklärten, daß sie diesem Gerichtsentscheid zustimmten. Ein Anrufer sagte: „Die Wissenschaft konnte noch nicht herausfinden, ob eine Bluttransfusion das Leben retten kann, und es ist ein Trugschluß, so zu denken.“ Er führte weiter aus: „Bald wird die Bluttransfusion als einer der größten Irrtümer und Fehlgriffe der modernen Medizin in die Geschichte eingehen.“
Ein angesehener Professor für Rechtswissenschaften rief später im Zweigbüro der Watch Tower Society an und sagte, daß er mit dem „überwältigenden Sieg“ — wie er es nannte — sehr zufrieden sei. Er fügte hinzu, daß durch den Gerichtsentscheid die in der Verfassung verankerten Rechte nicht nur für Zeugen Jehovas bekräftigt wurden, sondern auch für alle Bürger von Puerto Rico.