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  • Opfer
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • Der Opfernde legte seine Hand auf den Kopf des Tieres; das Tier wurde geschlachtet; der Priester sprengte das Blut ringsum auf den Brandopferaltar (3Mo 3:2, 8, 13);

  • Opfer
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • 1. Für eine Sünde des Hohen Priesters, die Schuld auf das Volk brachte (3Mo 4:3): Der Hohe Priester holte einen Stier und legte seine Hand auf dessen Kopf; der Stier wurde geschlachtet; sein Blut wurde in das Heilige gebracht und vor den Vorhang gesprengt; etwas davon wurde auf die Hörner des Räucheraltars gestrichen, und der Rest wurde an den Sockel des Brandopferaltars gegossen; das Fett wurde (wie bei den Gemeinschaftsopfern) auf dem Brandopferaltar verbrannt (3Mo 4:4-10), und der Kadaver (einschließlich der Haut) wurde an einem reinen Ort außerhalb der Stadt verbrannt, wo man die Altarasche hinschüttete (3Mo 4:11, 12).

      2. Für Sünden der ganzen Gemeinde (von der Gemeinde begangene Sünden, von denen die Führer des Volkes erst später erfuhren) (3Mo 4:13): Die Versammlung brachte einen Stier; die älteren Männer legten die Hände auf dessen Kopf; jemand schlachtete den Stier; im Übrigen verfuhr man damit so wie bei einer Sünde des Hohen Priesters (3Mo 4:14-21).

      Eine Sünde des amtierenden Hohen Priesters, der die ganze Nation vor Jehova vertrat, machte die gesamte Gemeinde schuldig. Es konnte sich dabei um ein Versehen handeln, z. B. um ein Fehlurteil, um die Falschanwendung des Gesetzes oder um einen Fehlentscheid in einer Frage von nationaler Bedeutung. Für eine solche Sünde und die Sünden der ganzen Gemeinde wurde das wertvollste Opfer, ein Stier, gefordert (3Mo 4:3, 13-15).

      Bei Sündopfern für Einzelpersonen wurde das Blut nur bis zum Altar gebracht. Doch bei einer Sünde des Hohen Priesters oder bei Sünden der ganzen Gemeinde wurde das Blut auch in das Heilige, das erste Abteil des Heiligtums, gebracht und dort vor den Vorhang gesprengt, hinter dem Jehova „wohnte“, dargestellt durch ein übernatürliches Licht über der Bundeslade im Allerheiligsten. (Nur in Verbindung mit den jeweils am Sühnetag dargebrachten Sündopfern wurde Blut in das Allerheiligste, das zweite Abteil, gebracht; 3Mo 16.) Kein Priester durfte etwas von den Opfern essen, deren Blut in das Heilige gebracht worden war (3Mo 6:30).

      3. Sünde eines Vorstehers: Die Verfahrensweise war ähnlich, außer dass ein Ziegenböckchen verwendet und das Blut nicht in das Heilige gebracht wurde. Etwas davon wurde auf die Hörner des Brandopferaltars getan; das Übrige goss man an dessen Sockel;

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