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GelübdeEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Verwendung von durch Gelübde Geweihtem. Man konnte Jehova durch ein Gelübde sowohl eine Person als auch irgendwelche Güter (auch Land) weihen, sofern sie durch das Gesetz nicht bereits für ihn abgesondert waren, wie beispielsweise die Erstgeburt, die Erstlingsfrüchte, der Zehnte usw. (3Mo 27:26, 30, 32). Was durch ein Gelübde als „etwas Heiliges“ (hebr. qó·dhesch, etwas, was als heilig [für einen heiligen Zweck] abgesondert wird) abgesondert wurde, konnte durch einen bestimmten, an das Heiligtum entrichteten Betrag losgekauft werden (ausgenommen reine Tiere) (3Mo 27:9-27). Etwas „(durch Bann) Geweihtes (Banngut)“ (hebr. chérem) durfte jedoch nicht losgekauft werden, sondern wurde vollständig und für immer Besitz des Heiligtums oder musste, sofern es der Vernichtung geweiht war, unfehlbar vernichtet werden (3Mo 27:28, 29).
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GelübdeEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Eltern konnten in Verbindung mit ihren Kindern Gelübde ablegen, wie Hanna es in Verbindung mit Samuel tat (1Sa 1:11; vgl. Ri 11:30, 31, 39). In diesen Fällen trugen die Kinder zur Erfüllung der Gelübde ihrer Eltern bei.
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