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Singapur tritt die Kultusfreiheit mit FüßenDer Wachtturm 1995 | 1. Oktober
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Singapur tritt die Kultusfreiheit mit Füßen
AM Abend des 24. Februar 1995 machte die Polizei in vier Wohnungen der Stadt Singapur Razzia. Insgesamt wurden 69 Personen verhaftet.a Unter ihnen befanden sich eine 71jährige Frau und zwei 15jährige Mädchen. Wie kam es zu diesen Vorgängen? Hatten sie sich krimineller Handlungen oder subversiver Umtriebe schuldig gemacht? Nein! Keiner von ihnen hatte etwas getan, was man auch nur im entferntesten als gefährlich, unmoralisch oder gesellschaftsfeindlich bezeichnen könnte. Sie bedrohten in keiner Weise die Moral, die Sicherheit und das Wohl ihrer singapurischen Mitbürger. Dennoch nahm die Polizei, nachdem sie die vier Wohnungen durchsucht hatte, 69 Personen mit, die sich versammelt hatten, um die Bibel zu studieren und einen geselligen Abend miteinander zu verbringen. Sie wurden über Nacht festgehalten, man verhörte sie, nahm ihnen Fingerabdrücke ab und machte Fotos von ihnen — ja man ging mit ihnen um, als wären sie gewöhnliche Kriminelle. Während der 18 Stunden unter unzureichenden Bedingungen verweigerte man ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, und sie durften nicht einmal telefonieren, um ihren Angehörigen mitzuteilen, wo sie waren. Man kann sich unschwer vorstellen, wie eine derart überstürzte Aktion diese friedlichen, gesetzestreuen Bürger berührte.
Der Ablauf erinnert an die düsteren Tage in NS-Deutschland und an die kommunistische Ära in der Sowjetunion und in Osteuropa. Ein Singapurbesucher würde es wohl kaum für möglich halten, daß in diesem gepflegt wirkenden und reichen modernen Stadtstaat so etwas geschieht. Singapur hat sich den Ruf erworben, ein Wunder des 20. Jahrhunderts zu sein, was wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt anbelangt. Es bezeichnet sich als demokratischer Staat mit einer Verfassung, die den Bürgern die Grundrechte garantiert, zu denen Rede-, Religions- und Versammlungsfreiheit gehören.
Die im Februar festgenommenen Personen waren allein deshalb Angriffsziel, weil es sich bei ihnen um Zeugen Jehovas handelte, die sich zum Studium der Bibel versammelten und christliche Gemeinschaft pflegten. Man warf ihnen vor, „eine Zusammenkunft einer ungesetzlichen Gesellschaft besucht zu haben“.
Seit 1972 wird Jehovas Zeugen in Singapur die rechtliche Anerkennung versagt. Damals löschte man die „Versammlung Singapur“ im Register und verbot die von der Watch Tower Bible and Tract Society herausgegebenen Veröffentlichungen einschließlich der Bibeln. Man gab den Zeugen Jehovas keine Gelegenheit, zu den Vorwänden Stellung zu nehmen, mit denen diese Vorgehensweise gerechtfertigt wurde. Unlängst wurde die Rechtmäßigkeit dieser offiziellen Diskriminierung vor singapurischen Gerichten in Frage gestellt, nachdem vier Zeugen Jehovas im Februar 1994 des Besitzes verbotener biblischer Schriften für schuldig erklärt worden waren. Im August 1994 legten sie gegen den Schuldspruch Berufung ein, die jedoch im Schnellverfahren verworfen wurde. Oberrichter Yong Pung How verkündete im darauffolgenden Monat seine Urteilsbegründung. Er erklärte, daß die Religionsfreiheit nicht verletzt worden sei und daß der Schuldspruch gerechtfertigt sei, weil Jehovas Zeugen wegen ihrer Verweigerung des Militärdienstes die nationale Sicherheit bedrohen würden. Am 17. Februar 1995 stellten die vier Zeugen Jehovas den Antrag, beim Appellationsgerichtshof von Singapur gegen dieses ungünstige Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Diese letzte Entscheidung wurde in der staatlich kontrollierten Presse von Singapur besonders herausgestellt. Das Gerichtsurteil und die damit einhergehende Publicity ließen Böses ahnen. Innerhalb einer Woche wurden die 69 Zeugen Jehovas verhaftet. Die Anklagen gegen vier von ihnen — es handelte sich um britische, französische und luxemburgische Staatsbürger — wurden kurz darauf fallengelassen. Doch auch ihnen jagte das Erlebnis Angst ein. Ein Mann hatte jahrelang mit seiner Frau in Singapur gelebt und gearbeitet. Die beiden verloren ihren Arbeitsplatz und ihre Mietwohnung und mußten vielen guten Freunden Lebewohl sagen.
Den übrigen 63 Erwachsenen warf man vor, einer verbotenen Gesellschaft anzugehören, und einige wurden darüber hinaus angeklagt, verbotene Literatur zu besitzen. Die Höchststrafe dafür beträgt drei Jahre Gefängnis oder 3 000 Singapur-Dollar (2 100 US-Dollar) oder beides. Die beiden 15jährigen Mädchen wurden vor ein Jugendgericht geladen.
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Singapur tritt die Kultusfreiheit mit FüßenDer Wachtturm 1995 | 1. Oktober
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a In den Monaten nach der Verhaftung der 69 Personen sind weitere 11 Zeugen Jehovas festgenommen und des Besitzes verbotener Schriften angeklagt worden.
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