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    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2015
    • KIRGISISTAN Die Verfassungskammer des Obersten Gerichts stärkt das Recht auf Wehrdienstverweigerung

      Der 19. November 2013 war ein bedeutender Tag für alle Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Die Verfassungskammer des Obersten Gerichts verkündete eine Entscheidung in 11 Fällen von Zeugen Jehovas und erklärte das Zivildienstprogramm in Kirgisistan für verfassungswidrig. Das Gesetz verlangte von Zivildienstleistenden, dem Militär Geld zur Unterstützung von militärischen Aktivitäten zu zahlen. Außerdem schrieb das Gesetz vor, alle, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst ablehnen, nach Beendigung ihres Zivildienstes automatisch als Reservisten der Armee einzuschreiben. Wehrdienstverweigerer unter diesen Umständen zum Zivildienst zu verpflichten, sah die Verfassungskammer als eine Verletzung der Religionsfreiheit an. Das Oberste Gericht von Kirgisistan schloss sich der Entscheidung der Verfassungskammer an und sprach in den ersten Monaten von 2014 insgesamt 14 Zeugen Jehovas frei, die nach bisherigem Gesetz strafrechtlich verurteilt worden waren. Diese Entscheidungen zugunsten von Jehovas Zeugen beenden nun den siebenjährigen Kampf der Wehrdienstverweigerer um ihr Recht auf Religionsfreiheit. Die Entschlossenheit dieser friedlichen jungen Männer ehrt Jehovas Namen und stärkt unsere Religionsfreiheit in Kirgisistan.

      Bild auf Seite 34

      Kirgisistan: Brüder, deren Fälle vor das Oberste Gericht in Kirgisistan kamen

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