RÖMER
Ursprünglich und in engerem Sinn ein Einwohner der Stadt Rom (Apg 2:10; Rö 1:7). Mit der Ausdehnung des Reiches erweiterte sich die Bedeutung des Namens. So verstand man unter der Bezeichnung „Römer“ manchmal die staatlichen Behörden des Reiches. Mit dem Ausdruck „römisches Verfahren“ waren die Regierungsmethoden des Staates gemeint (Joh 11:48; Apg 25:16; 28:17). Oft bezeichnete man als „Römer“ aber einfach jemand, der – ungeachtet seiner Nationalität oder seines Geburtsortes – das römische Bürgerrecht besaß (Apg 16:21).
Man konnte z. B. ein römischer Bürger werden, indem man sich – wie der Militärbefehlshaber Claudius Lysias – das Bürgerrecht erkaufte. Man konnte aber auch als Römer geboren sein, d. h. von Geburt ein römischer Bürger sein. Das traf auf den Apostel Paulus zu, der – obwohl jüdischer Nationalität und in der zilizischen Stadt Tarsus geboren, die Hunderte von Kilometern von Italien entfernt war – ein gebürtiger Römer war (Apg 21:39; 22:3, 25-28; 23:26, 27; siehe BÜRGER, BÜRGERTUM).
Der römische Bürger hatte viele Vorrechte und stand unter besonderem Schutz. Nach der Unterwerfung Mazedoniens im Jahr 168 v. u. Z. brauchten römische Bürger fast keine Steuern mehr zu zahlen. Die als Lex Valeria und Lex Porcia bekannten Gesetze, die zu verschiedenen Zeitpunkten zwischen 509 und 195 v. u. Z. erlassen worden waren, untersagten das Auspeitschen römischer Bürger. Aufgrund der Lex Valeria konnte der Bürger durch die Anrufung des Volkes einer Auspeitschung entgehen; die Lex Porcia schützte ihn davor auch ohne eine solche Berufung. Später legte man direkt beim Kaiser Berufung ein. Im Fall eines schweren Vergehens konnte ein Bürger auch verlangen, nach Rom geschickt zu werden, um sich vor dem Kaiser selbst zu verantworten (Apg 25:11, 12). Die Verletzung dieser Gesetze war sehr schwerwiegend, wie sich das in Verbindung mit Paulus in zwei Fällen zeigte (Apg 16:37-40; 22:25-29).