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Fragen von LesernDer Wachtturm 1989 | 15. Februar
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Sind die Ausführungen über das Erlangen des Wohlgefallens Gottes so zu verstehen, daß Christen mit jemandem sprechen dürfen, der einmal als „anerkannter Mitverbundener“ betrachtet wurde, später aber wegen einer Verfehlung gemieden werden sollte?
Ja. Im Wachtturm vom 15. November 1988 wurde biblisch begründet, warum wir unsere Ansicht über einen Ungetauften, der sich mit Jehovas Zeugen am Predigtdienst beteiligt, ändern sollten. Früher wurde solch eine Person als „anerkannter Mitverbundener“ bezeichnet. Wenn der Betreffende in reueloser Weise Gottes Gesetze verletzte, vermieden es die Glieder der Versammlung auf eine entsprechende Bekanntmachung hin, mit ihm Gemeinschaft zu pflegen oder sich mit ihm zu unterhalten.
Wie die kürzlich veröffentlichten Ausführungen zeigten, fordert die Bibel eine derartige disziplinarische Maßnahme im Falle eines Getauften, der sich einer Verfehlung schuldig macht und diese nicht bereut (1. Korinther 5:11-13; 2. Johannes 9-11). Die Verantwortlichkeit eines Ungetauften, der ein Fehlverhalten nicht aufgibt, ist jedoch eine andere als die eines Getauften (Lukas 12:48). Er ist noch nicht getauft worden und ist somit in Gottes Augen noch nicht anerkannt. Daher ist ein Gemeinschaftsentzug in seinem Fall nicht angebracht. Im Grunde genommen ist er jetzt ein Weltmensch und kann entsprechend behandelt werden.
Wie verhält es sich denn mit jemandem, der früher als „anerkannter Mitverbundener“ bezeichnet wurde, aber wegen seiner verkehrten Handlungs- oder Lebensweise nicht mehr die Voraussetzungen für den Predigtdienst erfüllt? Da er nicht ausgeschlossen worden ist, sollte er wie ein Weltmensch behandelt werden, der er ja auch ist.a Im Wachtturm vom 15. November wurde auf Seite 19 loyalen Christen geraten, gebührende Vorsicht walten zu lassen. Sie wissen, daß sich der Ungetaufte trotz seiner Erkenntnis über Gottes Anforderungen an Missetaten beteiligt hat. Reife Christen sollten bei gesellschaftlichem Verkehr mit einer solchen Person achtsam sein. Irgendwelche Fragen, inwieweit man Kontakt mit dem Betreffenden haben kann, lassen sich meist durch die Beachtung von Rat aus dem Wort Gottes klären. Man kann zum Beispiel über den Rat aus 1. Korinther 15:33 und Sprüche 13:20 nachsinnen und sich fragen: „Welche Gemeinschaft mit einem Weltmenschen wäre angemessen, wenn er sein Leben nicht nach christlichen Maßstäben ausrichtet?“ Wenn die Ältesten feststellen, daß ein solcher Weltmensch für Glieder der Versammlung eine Gefahr bedeutet, können sie die Betreffenden privat warnend darauf hinweisen und ihnen Rat erteilen.
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Fragen von LesernDer Wachtturm 1989 | 15. Februar
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a Falls jemand, der sich in dieser Situation befindet, den geänderten Standpunkt nicht kennt, sollte man ihn freundlicherweise auf diese Wachtturm-Artikel aufmerksam machen.
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