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  • ‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’
    Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
    • Garantie der Grundrechte gefestigt

      Einer der ersten dem Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten vorgetragenen Fälle, bei denen es um den Gottesdienst der Zeugen Jehovas ging, war in Georgia aufgekommen und wurde am 4. Februar 1938 verhandelt. Das Strafgericht von Griffin (Georgia) hatte Alma Lovell wegen eines Verstoßes gegen eine Verordnung verurteilt, in der verboten wurde, Literatur irgendeiner Art ohne Bewilligung des Stadtdirektors zu verbreiten. Schwester Lovell hatte den Leuten unter anderem die Zeitschrift Das Goldene Zeitalter angeboten. Am 28. März 1938 entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten, daß die Verordnung ungültig sei, weil sie die Pressefreiheit konzessions- und zensurabhängig mache.c

      Im darauffolgenden Jahr unterbreitete J. F. Rutherford als Anwalt des Antragstellers dem Obersten Bundesgericht im Fall Clara Schneider gegen Staat New Jerseyd die Begründung des Rechtsmittels. 1940 folgte dann der Fall Cantwell gegen Staat Connecticute, für den J. F. Rutherford die Begründung verfaßte, und Hayden Covington trug sie dem Gericht vor. Der positive Ausgang der beiden Fälle stützte die in der Verfassung garantierte Religions-, Rede- und Pressefreiheit.

  • ‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’
    Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
    • In den drei folgenden Jahren entschied das Oberste Bundesgericht in 19 Fällen gegen Jehovas Zeugen. Am bedeutsamsten war die ablehnende Entscheidung 1942 im Fall Jones gegen Stadt Opelikal. Rosco Jones war verurteilt worden, weil er Literatur auf den Straßen von Opelika (Alabama) verbreitet hatte, ohne die Konzessionssteuer entrichtet zu haben. Das Oberste Bundesgericht erhielt die Verurteilung aufrecht und erklärte, Regierungen hätten das Recht, für Kundenwerbung eine vernünftige Gebühr festzusetzen, und solche Gesetze seien nicht anfechtbar, selbst wenn örtliche Behörden willkürlich die Genehmigung zurückzögen. Das war ein schwerer Schlag, denn nun konnte jede Gemeinde, die von Geistlichen oder irgendeinem anderen Gegner dazu angestachelt wurde, die Zeugen rechtmäßig fernhalten und, wie die Gegner vielleicht dachten, ihre Predigttätigkeit dadurch stoppen. Doch es geschah etwas Seltsames.

      Das Blatt wendet sich

      In dem Fall Jones gegen Opelika, dessen Entscheidung ein schwerer Schlag für den öffentlichen Predigtdienst der Zeugen Jehovas war, hatten drei Richter erklärt, sie gingen in dem vorliegenden Fall mit dem Mehrheitsentscheid des Gerichts nicht einig und seien darüber hinaus der Meinung, im Fall Gobitis die Grundlage für diesen Mehrheitsentscheid mit geschaffen zu haben. Weiter führten sie aus: „Da wir uns im Fall Gobitis der Urteilsbegründung anschlossen, halten wir dies für eine passende Gelegenheit, zu erklären, daß er nach unserer jetzigen Auffassung ebenfalls falsch entschieden wurde.“ Jehovas Zeugen verstanden dies als einen Wink, dem Gericht erneut die wesentlichen Streitpunkte vorzutragen.

      Man beantragte im Fall Jones gegen Opelika eine neue Verhandlung. In dem Antrag wurden überzeugende Rechtsausführungen unterbreitet. Auch wurde darin deutlich erklärt: „Das Gericht sollte den höchst bedeutsamen Umstand nicht außer acht lassen, daß es in richterlicher Eigenschaft mit Dienern Gottes, des Allmächtigen, zu tun hat.“ Die Bedeutung dessen veranschaulichte man anhand biblischer Präzedenzfälle. Man machte auf den Rat aufmerksam, den der Rechtsgelehrte Gamaliel im ersten Jahrhundert dem höchsten jüdischen Gericht gab, nämlich: „Steht ab von diesen Menschen, und laßt sie gehen ...; andernfalls mögt ihr vielleicht als solche erfunden werden, die in Wirklichkeit gegen Gott kämpfen“ (Apg. 5:34-39).

      Schließlich setzte das Oberste Bundesgericht am 3. Mai 1943 durch seine Entscheidung im Fall Murdock gegen Pennsylvaniena einen Meilenstein, indem es seine frühere Entscheidung im Fall Jones gegen Opelika umstieß. Es erklärte jegliche Konzessionssteuer als Vorbedingung für die Ausübung der Religionsfreiheit in Form der Verbreitung religiöser Literatur als verfassungswidrig. Dieser Fall eröffnete Jehovas Zeugen in den Vereinigten Staaten neue Möglichkeiten; in Hunderten von Fällen konnte seither darauf als maßgeblichen Gerichtsentscheid Bezug genommen werden. Der 3. Mai 1943 war für Jehovas Zeugen wirklich ein denkwürdiger Tag, was die Rechtsstreite vor dem Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten angeht. An diesem Tag entschied das Gericht in 12 von 13 Fällen zu ihren Gunsten (alle wurden zur Verhandlung und gerichtlichen Entscheidung in vier Verfahren zusammengefaßt).b

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    Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
    • [Kasten auf Seite 688]

      „Eine uralte Form missionarischen Evangelisierens“

      Im Jahre 1943 erklärte das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten im Fall „Murdock gegen Pennsylvanien“ unter anderem:

      „Die Verbreitung religiöser Traktate von Hand ist eine uralte Form missionarischen Evangelisierens — so alt wie die Geschichte der Druckpressen. In verschiedenen religiösen Bewegungen hat diese Tätigkeit in all den Jahren eine wichtige Rolle gespielt. Dieser Form des Evangelisierens bedient sich heute eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften, deren Kolporteure das Evangelium in Tausende und aber Tausende von Wohnungen tragen und durch persönliche Besuche Anhänger für ihren Glauben suchen. Es ist mehr als Predigen; es ist mehr als die Verteilung religiöser Schriften. Es ist eine Kombination aus beidem. Der Zweck ist ebenso evangelisch wie die Erweckungsversammlung. Diese Art religiöser Tätigkeit nimmt unter dem 1. Zusatzartikel [zur US-Verfassung] dieselbe hohe Stufe ein wie die Anbetung in den Kirchen und das Predigen von den Kanzeln. Sie kann denselben Schutz beanspruchen wie die anerkannteren und herkömmlicheren Religionsbräuche. Sie kann auch denselben Anspruch wie die anderen auf die Garantien der Rede- und Pressefreiheit erheben.“

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