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  • ‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’
    Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
    • Das Blatt wendet sich

      In dem Fall Jones gegen Opelika, dessen Entscheidung ein schwerer Schlag für den öffentlichen Predigtdienst der Zeugen Jehovas war, hatten drei Richter erklärt, sie gingen in dem vorliegenden Fall mit dem Mehrheitsentscheid des Gerichts nicht einig und seien darüber hinaus der Meinung, im Fall Gobitis die Grundlage für diesen Mehrheitsentscheid mit geschaffen zu haben. Weiter führten sie aus: „Da wir uns im Fall Gobitis der Urteilsbegründung anschlossen, halten wir dies für eine passende Gelegenheit, zu erklären, daß er nach unserer jetzigen Auffassung ebenfalls falsch entschieden wurde.“ Jehovas Zeugen verstanden dies als einen Wink, dem Gericht erneut die wesentlichen Streitpunkte vorzutragen.

      Man beantragte im Fall Jones gegen Opelika eine neue Verhandlung. In dem Antrag wurden überzeugende Rechtsausführungen unterbreitet. Auch wurde darin deutlich erklärt: „Das Gericht sollte den höchst bedeutsamen Umstand nicht außer acht lassen, daß es in richterlicher Eigenschaft mit Dienern Gottes, des Allmächtigen, zu tun hat.“ Die Bedeutung dessen veranschaulichte man anhand biblischer Präzedenzfälle. Man machte auf den Rat aufmerksam, den der Rechtsgelehrte Gamaliel im ersten Jahrhundert dem höchsten jüdischen Gericht gab, nämlich: „Steht ab von diesen Menschen, und laßt sie gehen ...; andernfalls mögt ihr vielleicht als solche erfunden werden, die in Wirklichkeit gegen Gott kämpfen“ (Apg. 5:34-39).

      Schließlich setzte das Oberste Bundesgericht am 3. Mai 1943 durch seine Entscheidung im Fall Murdock gegen Pennsylvaniena einen Meilenstein, indem es seine frühere Entscheidung im Fall Jones gegen Opelika umstieß. Es erklärte jegliche Konzessionssteuer als Vorbedingung für die Ausübung der Religionsfreiheit in Form der Verbreitung religiöser Literatur als verfassungswidrig. Dieser Fall eröffnete Jehovas Zeugen in den Vereinigten Staaten neue Möglichkeiten; in Hunderten von Fällen konnte seither darauf als maßgeblichen Gerichtsentscheid Bezug genommen werden. Der 3. Mai 1943 war für Jehovas Zeugen wirklich ein denkwürdiger Tag, was die Rechtsstreite vor dem Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten angeht. An diesem Tag entschied das Gericht in 12 von 13 Fällen zu ihren Gunsten (alle wurden zur Verhandlung und gerichtlichen Entscheidung in vier Verfahren zusammengefaßt).b

      Etwa einen Monat später — am 14. Juni, dem Tag der Nationalflagge — hob das Oberste Bundesgericht erneut eine eigene Entscheidung auf, und zwar die im Fall Gobitis. Das geschah in Zusammenhang mit dem Fall Staatliche Schulbehörde von West Virginia gegen Barnettec. Das Gericht erklärte, daß „keine Amtsperson, ob hoch oder niedrig, vorschreiben darf, was in der Politik, im Nationalismus, in der Religion oder in anderen Dingen der Meinungsäußerung rechtsverbindlich sein soll, noch Bürger zwingen darf, durch Wort oder Tat ihren Glauben daran zu bekennen“. Ein Großteil der in der Urteilsbegründung enthaltenen Argumente wurde danach in Kanada vom Berufungsgericht von Ontario bei der Entscheidung im Fall Donald gegen Städtische Schulbehörde von Hamilton übernommen — eine Entscheidung, die aufzuheben das Oberste Bundesgericht von Kanada ablehnte.

      Im Einklang mit der Entscheidung im Fall Barnette entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten noch am selben Tag im Fall Taylor gegen Staat Mississippid, daß Jehovas Zeugen nicht zu Recht des Aufruhrs beschuldigt werden können, wenn sie erklären, warum sie den Fahnengruß verweigern, und lehren, daß sich alle Nationen auf der Verliererseite befinden, weil sie gegen Gottes Königreich sind. Diese Entscheidungen bahnten auch den Weg für weitere günstige Entscheide anderer Gerichte in Fällen von Zeugen Jehovas, deren Kinder den Fahnengruß in der Schule verweigert hatten, sowie in strittigen Fragen, die die berufliche Tätigkeit und das Sorgerecht betrafen. Das Blatt hatte sich tatsächlich gewendet.e

  • ‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’
    Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
    • [Kasten auf Seite 687]

      Die Anfechtung der Urteile erreicht

      Für die Entscheidung des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten im Fall „Schulbezirk Minersville gegen Gobitis“, daß von Kindern der Fahnengruß verlangt werden könne, stimmten 1940 acht von neun Richtern. Nur Richter Stone war anderer Meinung. Zwei Jahre später jedoch, als die Richter ihren abweichenden Standpunkt im Fall „Jones gegen Opelika“ festlegten, ergriffen drei weitere Richter (Black, Douglas und Murphy) die Gelegenheit, ihrer Überzeugung Ausdruck zu verleihen, daß der Fall „Gobitis“ falsch beurteilt worden war, weil er der Religionsfreiheit eine untergeordnete Stellung beimaß. Das bedeutete, daß vier von neun Richtern im Fall „Gobitis“ eine Revision des Urteils befürworteten. Zwei der Richter, die die Religionsfreiheit bagatellisiert hatten, waren inzwischen in den Ruhestand getreten. Zwei neue Richter (Rutledge und Jackson) saßen auf der Richterbank, als der nächste Fahnengrußfall vor das Oberste Bundesgericht kam. Beide stimmten 1943 im Fall „Staatliche Schulbehörde von West Virginia gegen Barnette“ nicht zugunsten des obligatorischen Fahnengrußes, sondern zugunsten der Religionsfreiheit. Mit 6 gegen 3 Stimmen nahm das Gericht somit einen völlig anderen Standpunkt ein als in fünf früheren Fällen („Gobitis“, „Leoles“, „Hering“, „Gabrielli“ und „Johnson“), in denen bei diesem Gericht Rechtsmittel eingelegt worden waren.

      Im Fall „Barnette“ sagte Richter Frankfurter in der Begründung seines abweichenden Standpunkts: „Wie wir aus der Vergangenheit wissen, ändert das Gericht von Zeit zu Zeit seinen Standpunkt. Ich glaube jedoch, daß dieses Gericht niemals vor den Fällen der Zeugen Jehovas (außer geringfügigen Abweichungen, die nachfolgend umrissen werden) Entscheidungen umgestoßen hat, um die Macht des demokratischen Staates einzuschränken.“

      [Kasten auf Seite 688]

      „Eine uralte Form missionarischen Evangelisierens“

      Im Jahre 1943 erklärte das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten im Fall „Murdock gegen Pennsylvanien“ unter anderem:

      „Die Verbreitung religiöser Traktate von Hand ist eine uralte Form missionarischen Evangelisierens — so alt wie die Geschichte der Druckpressen. In verschiedenen religiösen Bewegungen hat diese Tätigkeit in all den Jahren eine wichtige Rolle gespielt. Dieser Form des Evangelisierens bedient sich heute eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften, deren Kolporteure das Evangelium in Tausende und aber Tausende von Wohnungen tragen und durch persönliche Besuche Anhänger für ihren Glauben suchen. Es ist mehr als Predigen; es ist mehr als die Verteilung religiöser Schriften. Es ist eine Kombination aus beidem. Der Zweck ist ebenso evangelisch wie die Erweckungsversammlung. Diese Art religiöser Tätigkeit nimmt unter dem 1. Zusatzartikel [zur US-Verfassung] dieselbe hohe Stufe ein wie die Anbetung in den Kirchen und das Predigen von den Kanzeln. Sie kann denselben Schutz beanspruchen wie die anerkannteren und herkömmlicheren Religionsbräuche. Sie kann auch denselben Anspruch wie die anderen auf die Garantien der Rede- und Pressefreiheit erheben.“

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