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  • Zucht, die eine friedsame Frucht eintragen kann
    Der Wachtturm 1988 | 15. April
    • Das Gerichtsurteil

      16—18. Welche Entscheidung wurde in dem erwähnten Rechtsfall gefällt, und welche weitere Begründung führte das Gericht an?

      16 Vielleicht interessiert dich der Ausgang des Gerichtsverfahrens, das eine Frau angestrengt hatte, die darüber ungehalten war, daß frühere Bekannte nicht mehr mit ihr sprachen, nachdem sie sich entschieden hatte, den Glauben zu verwerfen und die Gemeinschaft der Versammlung zu verlassen.

      17 Bevor es zu einer Verhandlung des Falles kam, fällte ein Bundesgericht in erster Instanz in abgekürztem Verfahren ein Urteil zuungunsten der Frau. Dieses Urteil stützte sich auf die Auffassung, daß sich Gerichte nicht in disziplinarische Maßnahmen von Kirchen einmischen. Die Frau legte dagegen Berufung ein. Das einstimmige Urteil des Bundesappellationsgerichtsc beruhte auf der breiteren Grundlage der Rechte aus dem ersten Zusatzartikel (der amerikanischen Verfassung): „Da die Gepflogenheit, [bestimmte] Personen zu meiden, ein Bestandteil des Glaubens der Zeugen Jehovas ist, stellen wir fest, daß die Bestimmung in der Verfassung der Vereinigten Staaten über ‚freie Ausübung [der Religion]‘ die Frau davon ausschließt zu obsiegen. Die Beklagten haben ein durch die Verfassung geschütztes Privileg, die Gepflogenheit zu praktizieren, Personen zu meiden. Demgemäß bestätigen wir“ das vorausgegangene Urteil des Gerichts erster Instanz.

      18 In der Urteilsbegründung hieß es weiter: „Das Meiden von Personen ist eine Gepflogenheit, die Jehovas Zeugen gemäß ihrer Auslegung des kanonischen Textes praktizieren, und es steht uns nicht zu, diesen Text neu zu interpretieren ... Den Beklagten steht die freie Ausübung ihrer Religion zu ... Gerichte untersuchen im allgemeinen nicht näher das Verhältnis unter Mitgliedern (oder früheren Mitgliedern) einer Kirche. Kirchen wird ein großer Ermessensspielraum gewährt, wenn sie Mitglieder oder frühere Mitglieder in Zucht nehmen. Wir stimmen mit der Ansicht von Richter Jackson [früher am Obersten Gerichtshof der USA] überein, daß ‚religiöse Handlungen, die nur Mitglieder betreffen, frei sind und sein sollten — beinahe so absolut frei wie nur irgend möglich‘. ... Die Mitglieder der Kirche, die ... zu verlassen [sie] sich entschied, sind zu dem Schluß gekommen, daß sie keine Gemeinschaft mehr mit ihr wünschen. Unserer Auffassung nach steht es ihnen frei, sich so zu entscheiden.“

      19, 20. Warum kann jemand, der von der Versammlung abgeschnitten worden ist, gerichtlich keine Schäden finanziell erstattet erhalten?

      19 Das Appellationsgericht räumte ein, daß es die Frau zwar geschmerzt haben mag, daß sich frühere Bekannte dafür entschieden, nicht mit ihr zu sprechen, doch „ihr zu gestatten, immaterielle oder emotionelle Schäden ersetzt zu erhalten, würde in verfassungswidriger Weise die freie Religionsausübung der Zeugen Jehovas einschränken ... Die durch die Verfassung garantierte freie Religionsausübung erfordert, daß die Gesellschaft die Art Schäden, die ... [die Frau] erlitt, als einen Preis hinnimmt, der es wert ist, gezahlt zu werden, um das Recht auf religiöse Meinungsverschiedenheit zu wahren, das alle Bürger haben.“ In gewissem Sinne hat dieses Urteil seit seiner Verkündigung sogar noch größeres Gewicht erhalten. Wieso? Die Frau rief später das höchste Gericht des Landes an, damit es sich des Falles annehme und möglicherweise die gegen sie gefällte Entscheidung umstoße. Doch im November 1987 weigerte sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dies zu tun.

      20 In diesem wichtigen Rechtsstreit wurde somit entschieden, daß jemand, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist oder der sie verlassen hat, gerichtlich von Jehovas Zeugen keine Schäden dafür erstattet erhalten kann, daß er gemieden wird.d

  • Zucht, die eine friedsame Frucht eintragen kann
    Der Wachtturm 1988 | 15. April
    • d Obwohl verschiedene Personen Klage erhoben, hat kein Gericht ein Urteil gegen Jehovas Zeugen wegen ihrer biblisch begründeten Gepflogenheit, bestimmte Personen zu meiden, gefällt.

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