Wachtturm ONLINE-BIBLIOTHEK
Wachtturm
ONLINE-BIBLIOTHEK
Deutsch
  • BIBEL
  • PUBLIKATIONEN
  • ZUSAMMENKÜNFTE
  • Der Mut, Gott an die erste Stelle zu setzen
    Erwachet! 1993 | 22. Juli
    • Vor Gericht

      In der Zwischenzeit beabsichtigte die Gesellschaft, wegen der Anfeindungen in Verbindung mit der Fahnengrußfrage gerichtlich vorzugehen. Aus den Hunderten, die Stellung bezogen hatten, waren mittlerweile Tausende geworden. Eine Familie nach der anderen wurde ausgewählt, um ihren Fall vor Gericht zu bringen, aber die Bundesgerichte weigerten sich, die Fälle zu behandeln. Dann wurden wir angesprochen, und im Mai 1937 erhoben der Anwalt der Gesellschaft und der Anwalt der amerikanischen Vereinigung für bürgerliche Freiheit vor dem Bundesbezirksgericht in Philadelphia Klage. Die Gerichtsverhandlung wurde für Februar 1938 angesetzt.

      Bill und ich sollten als Zeugen aussagen. Ich kann mich noch erinnern, wie beklommen und wie unbehaglich mir allein schon bei dem Gedanken daran zumute war! Der Anwalt der Gesellschaft ging alle denkbaren Fragen immer und immer wieder mit uns durch. Vor Gericht mußte Bill zuerst in den Zeugenstand. Auf die Frage, warum er den Fahnengruß verweigere, antwortete er mit 2. Mose 20:4-6. Dann kam ich dran. Dieselbe Frage. Als ich 1. Johannes 5:21 erwähnte, brüllte der Anwalt der Gegenpartei: „Einspruch!“ Seiner Meinung nach reichte eine Bibelstelle vollkommen. Dann kam Professor Roudabush in den Zeugenstand und behauptete, wir seien indoktriniert worden und förderten die „Mißachtung von ... Fahne und Land“. Richter Albert Maris entschied jedoch zu unseren Gunsten.

      „Ihr braucht gar nicht erst zur Schule zu kommen!“ ließ uns die Schulbehörde mitteilen. „Wir legen Berufung ein.“ Also ging es wieder nach Philadelphia, diesmal vor das Berufungsgericht. Im November 1939 fällten die drei Richter ein Urteil zu unseren Gunsten. Die Schulbehörde war erbost. Und so kam der Fall vor das Oberste Bundesgericht.

      Das Oberste Bundesgericht

      Wir waren außer uns vor Freude, als wir hörten, daß Bruder Rutherford persönlich unseren Fall vertreten würde. Am Vorabend der Gerichtsverhandlung traf eine Gruppe von uns mit ihm am Union-Bahnhof in Washington (D. C.) zusammen. Was für ein großer Augenblick! Es war im April des Jahres 1940, als die Tage noch etwas kühl waren. Am nächsten Tag war der Gerichtssaal brechend voll mit Zeugen Jehovas. Schließlich kamen wir an die Reihe, und Bruder Rutherford erhob sich. Ich werde nie vergessen, wie er uns Kinder mit dem treuen Propheten Daniel, seinen drei hebräischen Gefährten und anderen biblischen Personen verglich. Es war begeisternd, und das Publikum hörte gespannt zu.

      Der Gedanke, daß das Gerichtsurteil nicht günstig ausfallen könnte, kam uns überhaupt nicht. Schließlich hatten wir ja die beiden vorherigen Fälle gewonnen. Aber dann kam der 3. Juni 1940; Mutti und ich arbeiteten morgens in der Küche; im Hintergrund spielte das Radio. Plötzlich wurde eine Nachricht durchgegeben. Die Richter hatten gegen uns entschieden — und zwar nicht nur mit einer knappen Mehrheit, sondern mit 8 gegen 1! Mutti und ich standen ungläubig da. Dann rannten wir hinunter, um es Vati und Bill zu erzählen.

      Diese Entscheidung löste eine unvorstellbare Welle des Terrors aus. Im ganzen Land betrachtete man Zeugen Jehovas nun als Freiwild. Die Leute dachten, sie schuldeten es ihrem Vaterland, uns anzugreifen. Innerhalb von Tagen wurde der Königreichssaal in Kennebunk (Maine) in Brand gesteckt. In Illinois attackierte der Pöbel 60 Zeugen, die dort gerade predigten, stürzte ihre Autos um und vernichtete ihre Literatur. In der Gegend von Shenandoah (Pennsylvanien) bliesen das Kohlenbergwerk, die Bekleidungsfabriken und die Schulen in rascher Folge zum Fahnenappell. Kinder von Zeugen mußten die Schule verlassen, und ihre Eltern verloren noch am selben Tag den Arbeitsplatz.

  • Der Mut, Gott an die erste Stelle zu setzen
    Erwachet! 1993 | 22. Juli
    • Das Blatt wendet sich endlich

      Im Jahr 1942 waren einige Richter des Obersten Bundesgerichts der Meinung, in unserer Sache falsch entschieden zu haben. Die Gesellschaft brachte den Fall Barnett, Stull und McClure vor Gericht — eine Gruppe von Kindern, deren Eltern Zeugen Jehovas waren und die in West Virginia von der Schule verwiesen worden waren. Das Bundesbezirksgericht von West Virginia entschied einstimmig zugunsten von Jehovas Zeugen! Da die Schulbehörde Berufung einlegte, kam der Fall dann vor das Oberste Bundesgericht. Wir waren dabei, als der Anwalt der Gesellschaft, Hayden C. Covington, vor dem Obersten Bundesgericht in Washington (D. C.) schlagkräftige Argumente ins Feld führte. Am 14. Juni 1943, dem Jahrestag der Nationalfahne, fiel die Entscheidung. Es stand 6 gegen 3 für Jehovas Zeugen!

Deutsche Publikationen (1950-2025)
Abmelden
Anmelden
  • Deutsch
  • Teilen
  • Einstellungen
  • Copyright © 2025 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Datenschutzeinstellungen
  • JW.ORG
  • Anmelden
Teilen