-
‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
-
-
Jehovas Zeugen wußten jedoch, daß die Verfassung der Vereinigten Staaten die Religions-, Rede- und Pressefreiheit garantierte. Daher legten sie bei höheren Gerichten Rechtsmittel ein, wenn Richter durch ihre Auslegung örtlicher Verordnungen das Predigen des Wortes Gottes behinderten.b
Im Rückblick auf die Ereignisse erklärte Hayden C. Covington, der in Rechtsangelegenheiten der Gesellschaft eine wichtige Rolle spielte: „Wenn in den Tausenden von Verurteilungen, die von Richtern, Polizeigerichten und anderen unteren Instanzen protokolliert worden sind, keine Berufung eingelegt worden wäre, wäre in der Sache der Anbetung ein Berg von Präzedenzfällen als riesiges Hindernis entstanden. Dadurch, daß wir in die Berufung gegangen sind, haben wir die Errichtung dieses Hindernisses vereitelt. Unsere Anbetungsweise ist im Gesetz der Vereinigten Staaten und anderer Länder verankert worden, weil wir beharrlich waren und gegen nachteilige Entscheidungen Berufung eingelegt haben.“ In den Vereinigten Staaten ging man in Dutzenden von Fällen bis vor das Oberste Bundesgericht.
Garantie der Grundrechte gefestigt
Einer der ersten dem Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten vorgetragenen Fälle, bei denen es um den Gottesdienst der Zeugen Jehovas ging, war in Georgia aufgekommen und wurde am 4. Februar 1938 verhandelt. Das Strafgericht von Griffin (Georgia) hatte Alma Lovell wegen eines Verstoßes gegen eine Verordnung verurteilt, in der verboten wurde, Literatur irgendeiner Art ohne Bewilligung des Stadtdirektors zu verbreiten. Schwester Lovell hatte den Leuten unter anderem die Zeitschrift Das Goldene Zeitalter angeboten. Am 28. März 1938 entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten, daß die Verordnung ungültig sei, weil sie die Pressefreiheit konzessions- und zensurabhängig mache.c
Im darauffolgenden Jahr unterbreitete J. F. Rutherford als Anwalt des Antragstellers dem Obersten Bundesgericht im Fall Clara Schneider gegen Staat New Jerseyd die Begründung des Rechtsmittels. 1940 folgte dann der Fall Cantwell gegen Staat Connecticute, für den J. F. Rutherford die Begründung verfaßte, und Hayden Covington trug sie dem Gericht vor. Der positive Ausgang der beiden Fälle stützte die in der Verfassung garantierte Religions-, Rede- und Pressefreiheit.
-
-
‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
-
-
In den drei folgenden Jahren entschied das Oberste Bundesgericht in 19 Fällen gegen Jehovas Zeugen. Am bedeutsamsten war die ablehnende Entscheidung 1942 im Fall Jones gegen Stadt Opelikal. Rosco Jones war verurteilt worden, weil er Literatur auf den Straßen von Opelika (Alabama) verbreitet hatte, ohne die Konzessionssteuer entrichtet zu haben. Das Oberste Bundesgericht erhielt die Verurteilung aufrecht und erklärte, Regierungen hätten das Recht, für Kundenwerbung eine vernünftige Gebühr festzusetzen, und solche Gesetze seien nicht anfechtbar, selbst wenn örtliche Behörden willkürlich die Genehmigung zurückzögen. Das war ein schwerer Schlag, denn nun konnte jede Gemeinde, die von Geistlichen oder irgendeinem anderen Gegner dazu angestachelt wurde, die Zeugen rechtmäßig fernhalten und, wie die Gegner vielleicht dachten, ihre Predigttätigkeit dadurch stoppen. Doch es geschah etwas Seltsames.
Das Blatt wendet sich
In dem Fall Jones gegen Opelika, dessen Entscheidung ein schwerer Schlag für den öffentlichen Predigtdienst der Zeugen Jehovas war, hatten drei Richter erklärt, sie gingen in dem vorliegenden Fall mit dem Mehrheitsentscheid des Gerichts nicht einig und seien darüber hinaus der Meinung, im Fall Gobitis die Grundlage für diesen Mehrheitsentscheid mit geschaffen zu haben. Weiter führten sie aus: „Da wir uns im Fall Gobitis der Urteilsbegründung anschlossen, halten wir dies für eine passende Gelegenheit, zu erklären, daß er nach unserer jetzigen Auffassung ebenfalls falsch entschieden wurde.“ Jehovas Zeugen verstanden dies als einen Wink, dem Gericht erneut die wesentlichen Streitpunkte vorzutragen.
Man beantragte im Fall Jones gegen Opelika eine neue Verhandlung. In dem Antrag wurden überzeugende Rechtsausführungen unterbreitet. Auch wurde darin deutlich erklärt: „Das Gericht sollte den höchst bedeutsamen Umstand nicht außer acht lassen, daß es in richterlicher Eigenschaft mit Dienern Gottes, des Allmächtigen, zu tun hat.“ Die Bedeutung dessen veranschaulichte man anhand biblischer Präzedenzfälle. Man machte auf den Rat aufmerksam, den der Rechtsgelehrte Gamaliel im ersten Jahrhundert dem höchsten jüdischen Gericht gab, nämlich: „Steht ab von diesen Menschen, und laßt sie gehen ...; andernfalls mögt ihr vielleicht als solche erfunden werden, die in Wirklichkeit gegen Gott kämpfen“ (Apg. 5:34-39).
Schließlich setzte das Oberste Bundesgericht am 3. Mai 1943 durch seine Entscheidung im Fall Murdock gegen Pennsylvaniena einen Meilenstein, indem es seine frühere Entscheidung im Fall Jones gegen Opelika umstieß. Es erklärte jegliche Konzessionssteuer als Vorbedingung für die Ausübung der Religionsfreiheit in Form der Verbreitung religiöser Literatur als verfassungswidrig. Dieser Fall eröffnete Jehovas Zeugen in den Vereinigten Staaten neue Möglichkeiten; in Hunderten von Fällen konnte seither darauf als maßgeblichen Gerichtsentscheid Bezug genommen werden. Der 3. Mai 1943 war für Jehovas Zeugen wirklich ein denkwürdiger Tag, was die Rechtsstreite vor dem Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten angeht. An diesem Tag entschied das Gericht in 12 von 13 Fällen zu ihren Gunsten (alle wurden zur Verhandlung und gerichtlichen Entscheidung in vier Verfahren zusammengefaßt).b
-
-
‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
-
-
b Wenn Zeugen Jehovas wegen ihres Zeugnisgebens vor Gericht kamen, legten sie grundsätzlich Berufung ein, statt eine Geldstrafe zu zahlen. Wurde die Berufung abgewiesen, gingen sie ins Gefängnis, statt die Geldstrafe zu zahlen, sofern das Gesetz diese Möglichkeit vorsah. Die beharrliche Weigerung der Zeugen, Geldstrafen zu zahlen, trug dazu bei, daß einige Beamte es aufgaben, ständig gegen die Zeugnistätigkeit einzuschreiten. Unter bestimmten Umständen wird vielleicht immer noch so vorgegangen, doch zeigte Der Wachtturm vom 1. September 1975, daß man in vielen Fällen eine Geldstrafe zu Recht als eine gerichtliche Strafe ansehen könnte, weshalb ihre Zahlung ebensowenig ein Schuldeingeständnis wäre, wie der Antritt einer Gefängnisstrafe ein Schuldbeweis ist.
-