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Anderen helfen, Gott anzubetenDer Wachtturm 1988 | 15. November
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19. Wie können die Ältesten in einigen Fällen privat weitere Hilfe bieten?
19 Stellen die Ältesten fest, daß eine solche Person für die Herde eine außerordentliche Gefahr ist, so können sie diejenigen, die es besonders betrifft, persönlich warnen. Bei dem früheren Verkündiger könnte es sich beispielsweise um einen Jugendlichen handeln, der der Trunkenheit oder der Unsittlichkeit verfallen ist. Womöglich versucht er trotz der Bekanntmachung, daß er kein ungetaufter Verkündiger mehr ist, mit Jugendlichen in der Versammlung gesellschaftlich zu verkehren. In einem solchen Fall würden die Ältesten mit den Eltern der Gefährdeten privat sprechen und möglicherweise auch mit den betreffenden Jugendlichen (Hebräer 12:15, 16; Apostelgeschichte 20:28-30).
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Anderen helfen, Gott anzubetenDer Wachtturm 1988 | 15. November
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Macht sich aber ein Minderjähriger, der als ungetaufter Verkündiger mit der Versammlung verbunden ist, einer schweren Verfehlung schuldig, so haben sich die Ältesten, die ‘über die Seelen der Herde wachen’, damit zu befassen (Hebräer 13:17).
22 In einem solchen Fall sollte im Grunde genommen genauso vorgegangen werden, wie in diesem Artikel bereits dargelegt worden ist. Zwei Älteste können beauftragt werden, die Angelegenheit zu überprüfen. Sie können sich in einer Besprechung mit den Eltern (oder einem Elternteil) zunächst darüber informieren, was geschehen ist, welche Haltung der Minderjährige einnimmt und welche korrigierenden Maßnahmen getroffen worden sind. (Vergleiche 5. Mose 21:18-21.) Wenn die christlichen Eltern die Situation im Griff haben, können sich die Ältesten darauf beschränken, von Zeit zu Zeit nachzufragen, hilfreichen Rat und Anregungen zu geben und liebevoll zu ermuntern.
23 Mitunter stellt es sich jedoch bei der Besprechung mit den Eltern heraus, daß es am besten wäre, mit dem auf Abwege geratenen Minderjährigen und seinen Eltern zusammenzukommen. Die Aufseher werden sich bemühen, den minderjährigen ungetauften Verkündiger — eingedenk der Grenzen und Neigungen Jugendlicher — mit Milde zu unterweisen (2. Timotheus 2:22-26). In einigen Fällen mag deutlich werden, daß der Betreffende nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, ein Verkündiger zu sein, und daß eine diesbezügliche Bekanntmachung zu erfolgen hat.
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