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Kongo (Kinshasa)Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
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1954: In Belgisch-Kongo ist die Gesellschaft und die Tätigkeit von Jehovas Zeugen nach wie vor durchweg verboten. ...
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Kongo (Kinshasa)Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
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Nicht nur die Tätigkeit der Zeugen Jehovas, sondern auch die Aktivitäten der Kitawala wurden verboten.
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1955: Das Verbot in diesem Land hält an, und die Aussichten sind gering, dass es in der nahen Zukunft aufgehoben wird. Doch das dämpft den Eifer derer, die Jehova lieben und ihm dienen, nicht.
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Kongo (Kinshasa)Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
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Im November sprach Bruder [Milton G.] Henschel direkt bei der Regierung von Belgisch-Kongo in Léopoldville vor und übergab dort eine Petition, in der darum gebeten wurde, das Verbot der Gesellschaft und von Jehovas Zeugen aufzuheben. Auf diesen ersten Vorstoß folgte ein weiterer Besuch in Léopoldville. Außerdem wurde man bei Vertretungen in New York und Brüssel vorstellig. Später besuchte ein Afrikaexperte aus Belgien das Zweigbüro in Nordrhodesien. Damit bot sich die Gelegenheit, unser Werk und unsere Botschaft ausführlich zu erklären.
Das Verbot ist nach wie vor in Kraft, und die Brüder in Belgisch-Kongo können nur unter großen Schwierigkeiten predigen.
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1958: Obwohl es immer noch verboten ist, die gute Botschaft zu predigen, und Brüder inhaftiert werden, konnte die Königreichsbotschaft im vergangenen Jahr mit zunehmendem Erfolg verkündet werden.
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1959: Zum ersten Mal hat man den Brüdern mündlich die Genehmigung gegeben, Zusammenkünfte abzuhalten, obwohl das gesetzliche Verbot des Werkes noch nicht aufgehoben worden ist.
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Es war nicht gleich möglich, Missionare in den Kongo zu senden, aber am 10. Juni 1958 kam ein Erlass heraus, der Jehovas Zeugen gestattete, „in Räumen oder Sälen zusammenzukommen“.
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1960: Mit dem Werk in Belgisch-Kongo ist es im letzten Jahr wunderbar vorangegangen. Trotz der Schwierigkeiten in jenem Land und trotz des Umstandes, dass das Werk im Prinzip unter Verbot weitergeführt wird,
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