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Kongo (Kinshasa)Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
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Eine Wende zeichnet sich ab
Eine Rede des Präsidenten auf einer Pressekonferenz am 24. April 1990 setzte das Signal für einen merklichen Umschwung in der offiziellen Haltung gegenüber Jehovas Zeugen. In seiner Pressekonferenz vor Vertretern der in- und ausländischen Presse versicherte der Präsident, seine Regierung schütze alle Grundrechte, die Presse- und Religionsfreiheit inbegriffen. Damit war die Tür für die Brüder offen — sie konnten nun ungehinderter predigen und sich versammeln. Alle Brüder, die in Gefängnissen saßen, wurden freigelassen.
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Kongo (Kinshasa)Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
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Wieder Freiheit
Durch den Erlass des Präsidenten im Jahr 1986 war die gesamte Tätigkeit von Jehovas Zeugen verboten und ihre rechtliche Körperschaft im Land aufgelöst worden. Doch am 8. Januar 1993 fällte der Oberste Gerichtshof von Zaire (Kongo) eine Entscheidung in dem Fall Jehovas Zeugen gegen die Republik Zaire. Der Gerichtshof erklärte den Erlass des Präsidenten für ungerechtfertigt und damit für ungültig. Das löste natürlich große Freude bei den Brüdern aus!
Der Entscheid des Obersten Gerichtshofs verursachte gehöriges Aufsehen, denn das Gericht stützte sein Urteil auf eine neue provisorische Verfassung, die von dem Präsidenten und seinen Anhängern nicht akzeptiert wurde. Andere hielten die Entscheidung dagegen für wegweisend für die künftige Rechtsprechung im Land. Jehovas Zeugen standen plötzlich zwischen den beiden Fronten. Doch dadurch konnte ein enormes Zeugnis zur Ehre des Namens Jehovas gegeben werden! Dutzende von Zeitungsartikeln berichteten über diesen bedeutsamen Fall. Danach setzte das Justizministerium die Gouverneure der einzelnen Provinzen davon in Kenntnis, dass Jehovas Zeugen wieder berechtigt waren, ihre Religion frei auszuüben. Das war wirklich ein Triumph für Jehovas Volk und die wahre Anbetung!
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