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Kongo (Kinshasa)Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
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1945: Es [erfordert] Mut, im zuletzt erwähnten Gebiet [Belgisch-Kongo] für Gott und sein theokratisches Reich einzustehen. Nicht nur ist das Werk und die Literatur der Gesellschaft dort vollständig verboten, sondern Kongo-Afrikaner, die mit uns verbunden zu sein bekennen, können in ein gewisses Gebiet überführt werden, wo sie manchmal jahrelang wie in der Verbannung bleiben müssen. Briefe, die uns [in Nordrhodesien] vom Kongo geschickt werden, erreichen uns selten, und Postsachen, die wir dorthin senden, werden allem Anschein nach nicht abgeliefert. ... [Doch] wird alles, was möglich ist, getan, um unsern Mitverkündigern des Königreiches in diesem von Priestern beherrschten Lande beizustehen.
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Kongo (Kinshasa)Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
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Seit Jahren sind afrikanische Verkündiger wegen ihres Zeugniswerkes zu Gefängnisstrafen von unbestimmter Dauer verurteilt worden, und um die Sache noch schlimmer zu machen, werden sie nach Kasaji, in ein besonderes Konzentrationslager, rund ... [450] Kilometer von Elisabethville [das heutige Lubumbashi] entfernt, verbracht. Hier arbeiten sie abgesondert auf einer kleinen Landparzelle, manchmal sogar getrennt von ihren Familien. ... Die Strafzeit kann sogar bis zu zehn Jahren ausgedehnt werden. Oft werden viele Jahre dieser Abgeschlossenheit erduldet ohne die geringste Hoffnung auf Freiheit oder Rechtsprechung, außer um den schrecklichen Preis des Aufgebens ihrer Lauterkeit.
Als Folge davon ist das Werk gleichsam ins Versteck getrieben worden; die Versammlungen werden im Geheimen abgehalten und der Ort der Zusammenkunft muss ständig gewechselt werden, um der Gefahr der Verhaftung zu entgehen. Ein großer Teil des Zeugnisses ist durch Vorsprechen bei bekannten Leuten und ihren Freunden, die als freundlich gesinnt gelten, erfolgt. Aber selbst dann geriet der eine oder andere unserer Brüder in Schwierigkeiten. Der Zeuge wird verhaftet und eilends nach dem Kasaji-Lager verbracht.
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Kongo (Kinshasa)Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
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1950: Das vergangene Jahr ist das schwierigste seit je gewesen, und für die Brüder, die in Belgisch-Kongo leben, bedeutet das viel. Zu Beginn des Dienstjahres trafen nicht alle nach dem Gebiet gesandten Bücher und Briefe ein und die Mitteilungswege wurden ziemlich alle geschlossen. Als Nächstes verbot der Generalgouverneur [am 12. Januar] die Gesellschaft und verurteilte zu zweimonatiger Gefängnisstrafe und einer Buße von 2 000 Francs einen jeden, der sich mit der Gesellschaft versammelte, sie in irgendeiner Weise unterstützte oder deren Mitglied war. Dieser Entscheid wurde von der katholischen Presse mit Entzücken begrüßt. Eine Verhaftung folgte der andern. Listen, die vor einem Jahr bei einem früheren ... [Versammlungs]diener in Elisabethville weggenommen worden waren, wurden als Mittel benützt, um Hunderte mit der Gesellschaft Verbundene aufzuspüren, und sie wurden mit ihren Frauen verhaftet. Nachdem ihre Strafen vollzogen waren, wurden nordrhodesische Afrikaner ausgewiesen, die einheimischen Freunde aus dem Kongo jedoch wurden in vielen Fällen nach Kasaji geschickt, einem Konzentrationslager, 450 km von Elisabethville entfernt, wo sich noch jetzt ein Teil befindet. Einigen der abgeschobenen Brüder wurde ein Minimum an Nahrung gegeben, und sie wurden gezwungen, die letzten 28 km von Sakania nach der nordrhodesischen Grenze zu Fuß zu gehen.
Die Geheimpolizei ist kürzlich verstärkt worden, und der Besitz einer Bibel genügt, um jemanden in den Verdacht zu bringen, er sei einer von Jehovas Zeugen.
Soeben ist die Nachricht eingetroffen, dass zwei europäische Schwestern aus dem Bezirk von Elisabethville zu 45 Tagen Gefängnis ... verurteilt worden sind, weil sie im Besitze des Wachtturms waren und Zeugnis abgelegt hatten. [Die Gefängnisstrafe wird im Falle guter Führung (was natürlich bedeutet, keine Arbeit für den Herrn zu tun) zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.] Täglich sehen sie ihrer Landesverweisung entgegen.
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