Wachtturm ONLINE-BIBLIOTHEK
Wachtturm
ONLINE-BIBLIOTHEK
Deutsch
  • BIBEL
  • PUBLIKATIONEN
  • ZUSAMMENKÜNFTE
  • Kongo (Kinshasa)
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
    • Seit dem ... [12.] Januar 1949 ist das Werk der Watch Tower Society in Belgisch-Kongo verboten, und treue Zeugen Jehovas hatten zufolge der falschen Berichte zu leiden. Beim Kolonialministerium wurden schriftliche Proteste eingereicht und genügend Beweise unterbreitet, dass die Zeugen Jehovas und die Watch Tower Society mit der umstürzlerischen „Kitawala“ in keinerlei Verbindung stehen; doch blieben diese Proteste unbeantwortet. ...

      In Belgisch-Kongo wurden Kampfmittel wie Verdrehungen, Verfolgungen, Geldstrafen, Schläge, Gefängnisstrafen und Deportationen angewandt in der Absicht, das „Predigen des Wortes“ in diesem Lande gänzlich lahm zu legen.

      1952: Auch in Zentralafrika gibt es einen „eisernen Vorhang“! Soweit Jehovas Zeugen betroffen sind, hängt er vor den Grenzen von Belgisch-Kongo. Das Verbot des Zeugniswerkes in diesem vorwiegend katholischen Lande hält unvermindert an.

      Vereinzelte Berichte, die aus dem Lande heraussickern, erzählen von Ausweisungen, Haftstrafen, Schlägen und von großen Entbehrungen bei den afrikanischen Verkündigern. Vielerorts sieht es so aus, als würde immer mehr Gift gegen die Zeugen verspritzt. Wenn Einheimische beim Predigen erwischt werden oder auch nur im Besitz von Wachtturm-Publikationen sind, werden sie in Arbeitslager verbannt. Schon allein wenn jemand eine Bibel besitzt, nimmt man das als Indiz dafür, dass er Zeuge Jehovas ist.

      Die Häuser der Brüder werden ständig beobachtet und häufig durchsucht. Ein Bruder schilderte diese Situation mit den Worten: „[Die Polizei in Belgisch-Kongo] kommt wegen uns überhaupt nicht zum Schlafen, denn sie ist ständig unterwegs und sucht einzig und allein nach Zeugen Jehovas. Die Lage ist jetzt schlimmer als je zuvor.“

      Für den Monat August traf im Zweigbüro ein einziger Versammlungsbericht von 30 Verkündigern ein. Darunter stand als Fußnote der Text aus 1. Thessalonicher 5:25 (NW): „Brüder, betet weiterhin für uns.“

      Wie schon gesagt, gingen hin und wieder afrikanische Zeugen aus Nordrhodesien in den Kongo. Wenn sie allerdings gefasst wurden, wanderten sie ins Gefängnis und wurden später ausgewiesen. Die meisten von ihnen waren zwar nur kurz im Gefängnis, aber einige Brüder mussten auch mehrere Jahre in Arbeitslagern zubringen. Ein Bruder verbrachte fast fünf Jahre in den verschiedensten Gefängnissen. Er wurde von den Wachen sehr oft geschlagen. Sie sagten ihm auch, solange er weiterpredige, würde er nicht freikommen.

      Aus diesem Grund meinte unser treue Bruder im Jahr 1952: „Wir sind wie die Körner in einem Sack Mais. Wohin man uns auch bringt, Korn für Korn — der Regen wird kommen und wir werden überall sprießen.“ Das Zweigbüro der Zeugen Jehovas in Nordrhodesien schrieb dazu: „Die Körner aus dem Maissack sprießen zweifelsohne im ganzen Kongo trotz — oder besser gesagt gerade wegen — der Verfolgung der Brüder. Einmal erfuhr das Zweigbüro in Lusaka (Sambia) von mehreren hundert Personen, die mit den Zeugen im Raum Kolwezi verbunden sind. Doch jetzt hören wir, dass eine Vielzahl von ihnen in andere Teile des Kongo verfrachtet werden.“ Die Zerstreuung der Brüder führte dazu, dass an immer mehr Orten gepredigt wurde.

  • Kongo (Kinshasa)
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2004
    • Heimbibelstudien, und zwar mit wenig oder ganz ohne Literatur, da die Brüder nie wissen, wann ihre Häuser durchsucht werden. Ein Bruder wurde von einem seiner so genannten Freunde verraten, weil er zwei Broschüren besaß. Er wurde zu zwei Monaten Haft im Zentralgefängnis in Elisabethville verurteilt.

      1954: In Belgisch-Kongo ist die Gesellschaft und die Tätigkeit von Jehovas Zeugen nach wie vor durchweg verboten. ... Treue Zeugen setzen ihre Tätigkeit jedoch in den Gefängnissen fort und predigen anderen Häftlingen, die sich mit Bleistiftstummeln auf Papierschnitzeln Notizen machen, um später alles in der Bibel, die ihnen das Gefängnis zur Verfügung stellt, nachzuprüfen. Sicher ist das der Grund dafür, warum Jehovas Zeugen in manchen Gefängnissen von den anderen Häftlingen getrennt werden.

      Nicht nur die Tätigkeit der Zeugen Jehovas, sondern auch die Aktivitäten der Kitawala wurden verboten. Die gesamte biblische Literatur, die ins Land kam, wurde beschlagnahmt. Und ging den Beamten doch einmal die eine oder andere Publikation durch die Lappen, wurde sie manchmal von den Kitawala abgefangen und für deren Interessen zweckentfremdet. Sowohl Zeugen Jehovas als auch Anhänger der Kitawala wurden verhaftet, geschlagen und in Konzentrationslager gebracht. Jesus erklärte jedoch einst: „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen“ (Mat. 7:16). Die Kolonialbehörden beobachteten das gute Verhalten der Brüder und merkten, dass sie anders waren als die Kitawala.

      1955: Das Verbot in diesem Land hält an, und die Aussichten sind gering, dass es in der nahen Zukunft aufgehoben wird. Doch das dämpft den Eifer derer, die Jehova lieben und ihm dienen, nicht. Trotzdem im vergangenen Jahr so viele Brüder inhaftiert oder ausgewiesen wurden, legen sie nicht die Hände in den Schoß.

Deutsche Publikationen (1950-2025)
Abmelden
Anmelden
  • Deutsch
  • Teilen
  • Einstellungen
  • Copyright © 2025 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Datenschutzeinstellungen
  • JW.ORG
  • Anmelden
Teilen