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    Der Wachtturm 1969 | 15. Januar
    • nicht notwendig sein, um ihr Wort glaubhaft zu machen. Wenn ein Christ etwas sagt, sollte er sich auch daran halten.

      Wenn deshalb zwei Christen beschlossen haben zu heiraten, sollten sie ihr Wort halten. Es ist im allgemeinen nicht notwendig, dies öffentlich bekanntzumachen, obwohl es oft geschieht. Unter der Überschrift „Verlöbnisbruch“ heißt es in dem Werk American Jurisprudence (Bd. 8, S. 849 und 850): „Für das [Verlöbnis] ist keine bestimmte Wortfassung notwendig; es genügt, daß sich die beiden Partner geeinigt haben und mit dem Verlöbnis einverstanden sind.“

      Selbstverständlich kann nicht von einer Verlobung gesprochen werden, wenn nur ein Antrag gemacht wurde, dieser aber nicht angenommen worden ist. In dem erwähnten juristischen Werk heißt es: „Das Versprechen des einen Partners ohne das Versprechen des anderen ist nur ein Heiratsangebot, kein Vertrag [Verlöbnis].“ (S. 849) Wenn wir daher von einer Verlobung sprechen, meinen wir ein gegenseitiges Einverständnis, bei dem sich beide Partner aufrichtig das Jawort geben.

      Bei den Hebräern nahm man die Verlobung so ernst, daß ein verlobtes Mädchen als die Frau des Mannes bezeichnet wurde, obwohl er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr haben durfte, bevor sie verheiratet waren. (1. Mose 29:21; Matth. 1:18, 19) Das verlobte Mädchen hatte einen anderen gesetzlichen Status als ein nichtverlobtes Mädchen. (2. Mose 22:16, 17; 5. Mose 22:23-29) Das zeigt, wie ernst man die Verlobung nehmen sollte.

      Gibt es aber Gründe, die eine einseitige Auflösung einer Verlobung rechtfertigen? Bei einem reifen Christen dürfte dieser Schritt sehr selten gerechtfertigt sein. Betrug oder die Verheimlichung wichtiger Tatsachen würde die Auflösung einer Verlobung rechtfertigen. Wir möchten nur zwei Beispiele anführen: Angenommen, eine Frau verheimlicht absichtlich, daß sie nach der Bibel nicht frei ist zu heiraten, und nimmt den Heiratsantrag eines Mannes an, der sich über ihren Familienstand nicht genügend informiert hat. Erfährt der Mann später, daß sie noch nicht in der Lage ist zu heiraten, dann ist er berechtigt, von der Verlobung zurückzutreten. Nach der Bibel müßte er dies sogar tun. (Matth. 5:32) Oder wenn ein Mann absichtlich lügt, um gewisse Tatsachen zu verheimlichen, damit ein Mädchen seinen Antrag annimmt, kann sie, wenn sie die Tatsachen erfährt und merkt, daß er sie belogen hat, die Verlobung auflösen. (Kol. 3:9) In solchen Fällen sollten die in geistiger Hinsicht älteren Männer, die verpflichtet sind, über die sittliche Reinheit der Christenversammlung zu wachen, über die Unehrlichkeit des Betreffenden unterrichtet werden, damit sie zum Schutz der anderen Christen Schritte unternehmen können.

      In Fällen, in denen kein berechtigter Grund vorliegt, ist die einseitige Auflösung einer Verlobung ein Zeichen von Unbeständigkeit und Unreife. Eine solche Person könnte nicht als ein Beispiel christlicher Reife vor der Versammlung stehen. Ein Mann in der Christenversammlung könnte in einem solchen Fall keine verantwortungsvolle Stellung in der Versammlung bekleiden. Aufseher und Dienstamtgehilfen müssen „frei von Anklage“ sein, und ein solcher Mann wäre dies nicht. (1. Tim. 3:10) Wenn er nicht weiß, was er will, und sein Wort in dieser Hinsicht nicht hält, kann er es in anderer Hinsicht tun? Er muß noch zur Reife heranwachsen.

      Für Unbeteiligte ist jedoch Vorsicht geboten. So schön es auch ist, sich für das Glück zweier Christen zu interessieren, die allem Anschein nach zu heiraten beabsichtigen, ist dennoch ihre gegenseitige Zuneigung eine rein persönliche Angelegenheit, die nur die beiden und ihre Angehörigen etwas angeht. Niemand anders braucht sich um die Fortschritte ihres Verhältnisses zu kümmern. (1. Petr. 4:15) Wenn die beiden ihre Absichten bekanntgeben wollen und andere einladen, um an ihrem Glück teilzuhaben, ist es noch früh genug, etwas darüber zu erfahren. Wenn die für die Leitung der Versammlung verantwortlichen Brüder denken, das Verhalten eines Verlobten berechtige zu Zweifeln an seiner Reife, können sie sich der Sache annehmen. Es sollte darüber nicht in aller Öffentlichkeit gesprochen werden.

      Diese Hinweise sollten nachdrücklich zeigen, daß die Annahme eines Heiratsantrages, die Verlobung und die Heirat selbst schwerwiegende Schritte sind. Geistige Reife und Weisheit werden Christen helfen, richtig, das heißt in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und in ihrem persönlichen Interesse, zu handeln.

      ● Ich möchte ein Zeuge Jehovas werden, wurde aber vor einigen Jahren geschieden und bin nun wieder verheiratet. Was muß ich tun, um mich taufen lassen zu können? — D. C., USA.

      Wir erhalten immer wieder solche Anfragen. Es ist erfreulich, zu sehen, daß sich die Fragesteller die in der Bibel enthaltenen Wahrheiten zu Herzen nehmen und Gottes gerechten Forderungen entsprechen möchten, um ihm annehmbar dienen zu können. Das ist wirklich lobenswert.

      Die Verhältnisse, in denen Personen, die zu einer genauen Erkenntnis Gottes kommen, früher gelebt haben, sind sehr verschieden. Manche waren verheiratet, wurden geschieden und haben wieder geheiratet (vielleicht sogar mehrmals), bevor sie Gottes Willen und seine Forderungen hinsichtlich der Ehe kennengelernt haben. Wir wollen hier nicht auf jeden einzelnen Fall eingehen, sondern einige allgemeine Punkte behandeln, die wahrscheinlich auf die meisten Fälle zutreffen.

      Was die Ehe betrifft, sind Christen verpflichtet, zwei verschiedene Gesetze einzuhalten. Das erste und wichtigste ist das Gesetz Gottes. Als Schöpfer und Gesetzgeber hat Jehova offensichtlich das Recht, zu bestimmen, wie sich seine Geschöpfe verhalten sollten. (Jes. 33:22) Das andere Gesetz ist das Gesetz des Landes, in dem du lebst. Durch Worte und Beispiele zeigt die Bibel, daß alle, die Gottes Gunst erlangen möchten, die gesetzlichen Bestimmungen über die Eheschließung beachten müssen. (Matth. 22:21; Tit. 3:1; Luk. 2:1-5) Christen dürfen keines der beiden Gesetze außer acht lassen.

      Wer also heiratet, muß nicht nur vor Gott anerkennen, daß er dadurch eine gewisse Verantwortung übernimmt, sondern er muß auch die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er lebt, einhalten, sonst ist er vom christlichen Standpunkt aus nicht wirklich verheiratet und darf die Vorrechte der Ehe nicht genießen.

      Betrachten wir nun aber die Scheidung. Im Hinblick auf das, was bereits erwähnt wurde, ist es ganz klar, daß bei einer Scheidung sowohl den Forderungen Gottes als auch den Forderungen des Staates entsprochen werden muß. Das Landesgesetz mag aus vielen Gründen eine Scheidung der Ehe zulassen, aber das Gesetz Gottes gestattet eine Scheidung nur aufgrund von Ehebruch. (Matth. 19:9)a Wenn jemand aus einem anderen Grund als wegen Ehebruchs geschieden wird (weil kein Ehebruch vorliegt), darf er nach dem Gesetz Gottes nicht wieder heiraten. Würde jemand, der auf diese Weise zwar gesetzlich, aber nicht schriftgemäß geschieden worden wäre, wieder heiraten, so würde er sich einer schweren Verletzung des Gesetzes Gottes schuldig machen; er beginge Ehebruch. (Andererseits darf, wenn Ehebruch vorliegt, der unschuldige Teil keinen anderen Ehepartner suchen, bevor die Ehe gesetzlich geschieden ist. Die Forderungen Gottes und des Staates müssen erfüllt werden.)

      Wenn also jemand in Unkenntnis des Gesetzes Gottes aus einem schriftwidrigen Grund geschieden wurde und dann wieder heiratete, erfüllte er zwar die Forderungen des Landesgesetzes, beging aber nach dem Gesetz Gottes Ehebruch. Durch diesen Ehebruch wurde die frühere Ehe nach Gottes Gesetz aufgelöst, allerdings durch eine schwere Verletzung des Gesetzes Jehovas. Was ist in einem solchen Fall zu tun?

      Viele Menschen sündigten, bevor sie Gottes Forderungen kennenlernten. Einige Glieder der Christenversammlung im alten Korinth waren, bevor sie Christen wurden, Ehebrecher, Hurer, Homosexuelle und Trinker. Sie änderten sich aber! Zu der Zeit, als sie sich Gott hingaben und taufen ließen, führten sie ein sittlich einwandfreies Leben. Und was war mit ihren früheren Sünden? Sie waren ihnen vergeben worden. Jene Christen waren durch ihren Glauben an das Loskaufsopfer Jesu Christi „reingewaschen“ worden. — 1. Kor. 6:9-11.

      Wenn somit jemand heute das Gesetz Gottes kennenlernt und einsieht, daß er in der Vergangenheit schwer gesündigt hat, indem er sich des Ehebruchs schuldig gemacht hat, sollte er sich im Gebet an Gott wenden und ihn aufgrund des Loskaufsopfers Jesu Christi um Vergebung bitten. Der Apostel Petrus erklärte: „Jeder, der an ihn [Jesus] glaubt, [erlangt] durch seinen Namen Vergebung der Sünden.“ (Apg. 10:43; Eph. 1:7) Dann sollte er beweisen, daß er aufrichtig bereut hat. Doch wie? Er kann nicht zu seinem früheren Ehegefährten zurückkehren. Er kann weder vom gesetzlichen noch vom biblischen Standpunkt aus auf ihn Anspruch erheben. Er kann auch sein Leben nicht nochmals von vorn beginnen. Er kann aber von jetzt an nach den biblischen Gesetzen und Grundsätzen leben. Er kann beweisen, daß er die Heiligkeit der Ehe jetzt erkannt hat, indem er die Verpflichtungen, die er als Verheirateter hat, erfüllt, und er kann sich bemühen, Gottes Willen noch besser kennenzulernen und ihn zu tun. — Kol. 1:9, 10.

  • Bekanntmachungen
    Der Wachtturm 1969 | 15. Januar
    • Bekanntmachungen

      PREDIGTDIENST

      Zu wissen, wo wir nach Gottes Zeitplan im Strom der Zeit angelangt sind, ist wichtig. Wichtig ist aber auch, die zur Verfügung stehende Zeit auszukaufen. Die Zeit gilt als etwas so Wertvolles, daß manche Leute sagen: „Zeit ist Geld.“ Sie ist ein kostbares, wertvolles Gut. Auch der Apostel Paulus betrachtete die Zeit als etwas sehr Wertvolles. Er schrieb an die Christen in Ephesus: „So wacht denn streng darüber, wie ihr wandelt, ... indem ihr die gelegene Zeit für euch selbst auskauft, weil die Tage böse sind.“ (Eph. 5:15, 16) Gestützt auf die Messung und Berechnung der Zeit, wissen wir, daß wir in den letzten Jahren des gegenwärtigen Systems der Dinge leben. Mit jeder Minute, jedem Tag und jedem Jahr kommt es seinem katastrophalen Ende unfehlbar näher. Christen sollten daher die ihnen in diesem System der Dinge verbleibende Zeit weise, das heißt für die richtige Sache, nutzen. Etwas vom Wichtigsten, was ein Christ heute tun sollte, ist, die gute Botschaft von Gottes Königreich zu predigen. (Matth. 24:14) Das tun Jehovas Zeugen unablässig von Haus zu Haus und überall, wo sich ihnen die Gelegenheit dazu bietet. Im Januar lenken sie dabei die Aufmerksamkeit besonders auf die Zeitschrift Der Wachtturm, die veröffentlicht wird, um Gottes Königreich auf der ganzen bewohnten Erde bekanntzumachen. Das Jahresabonnement beläuft sich auf 5 DM (Österreich 30 öS; Luxemburg 50 lfrs), und in diesem Monat erhält jeder neue Abonnent drei lehrreiche Broschüren als Geschenk.

      „WACHTTURM“-STUDIEN FÜR DIE WOCHE VOM

      9. Februar: Bewahre christliches Gleichgewicht. Seite 41. Lieder: Nr. 29, 73.

      16. Februar: Das Gleichgewicht bewahren im Umgang mit unseren Mitmenschen. Seite 48. Lieder: Nr. 83, 86.

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